Page 22 - Taxikurier Januar 2023
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TITELTHEMA
➔ WAS SICH IM NEUEN JAHR ÄNDERT
Von Thomas Kroker
Jedes neue Jahr beginnt nicht nur mit vielen guten Vorsätzen, die oftmals nach wenigen Tagen schon wieder in Vergessenheit
geraten. Ein neues Jahr bringt meistens auch einiges an neuen Vorschriften, Gesetzen oder Regelungen. Wir haben hier für Sie
einige interessante Neuerungen zusammengestellt, die uns im Jahr 2023 erwarten. Ob im Straßenverkehr, beim Bürgergeld
oder bei der elektronischen Krankmeldung – in allen Lebensbereichen gibt es was Neues. Alles Gute im neuen Jahr!
Was ist neu für Autofahrer? Neue Regelungen für Plug-In-Hybrid- Was ist neu beim Arbeitslosengeld
fahrzeuge: 2023 fällt die Förderung weg bzw. Bürgergeld?
Maskenpflicht im Auto: Nach langem Streit in der Regierung rund
Verbandskasten schaut 2023 anders aus um das Bürgergeld haben Ampel und
Union nun einen Kompromiss erreicht, um
Wer 2023 mit dem Auto unterwegs ist, planmäßig das Bürgergeld zum 1. Januar zu
muss sich auf eine Maskenpflicht einstel- starten und die Hartz-IV-Bestimmungen
len. Zwar gilt bereits seit 1. Februar 2022 abzulösen. Das neue Bürgergeld soll bereits
die neue DIN-Norm für den Verbandskas- zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und
ten, aber bis zum 31. Januar 2023 läuft das 2005 eingeführte Hartz IV ablösen.
noch eine Übergangsfrist. Autofahrer ha- Bundestag und Bundesrat hatten am
ben bis zum Stichtag noch Zeit, alles nach- 25. November nach dem Streit zwischen
zurüsten. Das heißt: Zukünftig müssen im der Union und der Ampel-Regierung grünes
Verbandskasten des Autos immer zwei Mas- Nicht besser wird das Jahr 2023 auch für Licht gegeben.
ken sein. Die FFP2-Maske ist dabei nicht Besitzer von bestimmten Elektroautos. Ab
verpflichtend. Ein „nicht vorhandener oder dem 1. Januar endet für Plug-in-Hybride
unvollständig ausgerüsteter Verbands- die staatliche Förderung. Wer sich dann Gibt es 2023 mehr Geld?
kasten kostet fünf Euro Verwarngeld, zehn ein solches Auto kauft, wird nur noch mit
Euro zahlt der Halter, wenn er einem ande- geringeren Beträgen unterstützt. Ja, das gibt es, und zwar anstatt 449 Euro
ren Fahrer das Fahrzeug ohne einen oder sollen Alleinstehende zum 1. Januar nächs-
mit einem unvollständigen Verbandkasten Ab 1. Januar 2023 erhalten Plug-In-Hybrid- ten Jahres 502 Euro bekommen – also
überlässt“, also auch der Taxiunternehmer. fahrzeuge keine Förderung mehr durch den 53 Euro mehr. Der Gesetzentwurf von Ar-
Dafür entfällt allerdings eines der beiden Umweltbonus. beitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht für
Dreieckstücher. Es reicht nun Eines. Und Lebenspartner oder -partnerinnen 451 Euro
gar nicht mehr benötigt wird das Verbands- Laut ADAC soll ab dem 1. September 2023 im Monat vor. Kinder im Alter von 14 bis
tuch. Überprüfen Sie bitte rechtzeitig Ihre dann die Förderung auf Privatpersonen be- 17 Jahren sind mit 420 Euro berücksich-
Verbandskasten! schränkt werden. Eine Ausweitung auch auf tigt, für 6- bis 13-Jährige gibt es 348 Euro
Kleingewerbetreibende und gemeinnützige und für bis zu 5-Jährige 318 Euro.
Organisationen wird derzeit noch geprüft.
Wer bekommt das Bürgergeld ab 2023?
Preise für Benzin und Diesel:
Neue CO 2-Abgaben im Jahr 2023 Alle, die wie bisher Anspruch auf Arbeits-
losengeld II – auch Hartz IV genannt –
Autofahrer können zumindest etwas auf- hatten, haben nun auch Anspruch auf das
atmen, wenn sie im Jahr 2023 an die Tank- Bürgergeld, wenn die Voraussetzungen wie
stellen fahren müssen. Eigentlich wären die bei Hartz IV erfüllt sind, d.h. mindestens
CO 2-Abgaben für Benzin und Diesel im Jahr 15 Jahre alt zu sein und dürfen das
2023 auf die nächst-teurere Stufe gehoben Renten alter noch nicht erreicht zu haben.
worden. Aufgrund der aktuellen Lage sind Zudem müssen Leistungsbeziehende in
die Energiekosten allerdings übermäßig Deutschland leben und hilfebedürftig sein.
angestiegen. Die Bundesregierung hat da-
her die jährliche stufenweise CO 2-Steuer-
erhöhung für 2023 ausgesetzt.
22 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JANUAR 2023