Page 14 - Taxikurier August 2021
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Verordnungen haben Änderungen
für alle Verkehrsformen parat
Auch wenn die Änderungen gesetzestech-
nisch erst einen Tag später in Kraft treten,
werden die Neuigkeiten der BOKraft (Be-
triebsordnung Kraftfahrunternehmen) und
der FeV (Fahrerlaubnisverordnung) für den
Alltagsbetrieb der Unternehmer und ihres
Fahrpersonals gleichfalls sehr große Bedeu-
tung erlangen.
Das Wichtigste ist, dass die Ortskunde für
Taxifahrer wegen des vermehrten Einsatzes
von Navigationsgeräten gestrichen wird
und ab dem 2. August laut Verordnung
stattdessen eine Taxifahrer-Fachkunde
(„Kleine Fachkunde“) nachzuweisen ist.
Das Problem ist, dass aktuell vielleicht die rechten unteren Ecke der Heckscheibe an- kehrsarten und Verkehrsformen zur Bereit-
Beamten des Bundesverkehrsministeriums, zubringen. Dieses von Größe und Gestal- stellung von Mobilitätsdaten verpflichtet
aber noch keine Praktiker das Verfahren tung her vom Taxi bekannte Schild ist farb- sind. Durch die Datenbereitstellungspflicht
und die Inhalte der kleinen Fachkunde lich jedoch unterschiedlich vorgeschrieben: soll auch eine bessere Kontrolle von
kennen und derzeit absehbar ist, dass die beim Taxi gilt seit je her schwarze Ord- PBefG-Vorgaben (insbes. auch Rückkehr-
bundeseinheitliche Richtlinie dazu nicht nungsnummer auf gelbem Untergrund, für pflicht von Mietwagen und ggf. gebündel-
rechtzeitig vor dem 2. August veröffent- Mietwagen gilt ab 2. August Ordnungsnum- tem Bedarfsverkehr) ermöglicht werden.
licht wird. Das Land Bayern sieht deshalb mer in weiß auf blauem Untergrund, für Die Mobilitätsdaten sollen weiter den
bereits vor, dass der Fachkundenachweis gebündelten Bedarfsverkehr Ordnungsnum- Ländern und Kommunen eine effektive
nicht zu verlangen ist und Fahrerlaubnisse mer in weiß auf grünem Untergrund. Verkehrslenkung im Interesse der Umwelt-
zur Fahrgastbeförderung unter der auflö- verträglichkeit ermöglichen.
senden Bedingung erteilt werden, dass die
Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber die Auch Vermittler sind einbezogen – Einzelunternehmen ohne Fahrpersonal,
Fachkunde nicht innerhalb von 12 Monaten „verantwortliche“ Vermittler benötigen sowohl als natürliche wie auch juristische
nach Veröffentlichung der bundeseinheit- Genehmigung Personen, sind von der Bereitstellungsver-
lichen Richtlinie nachträglich nachweist. pflichtung ausgenommen. Sie können sich
Vermittler, welche die Vermittlung und aber freiwillig an der Datenbereitstellung
Der Wegfall der Ortskunde wird noch durch Durchführung der Beförderung organisa to- beteiligen. Alle Unternehmer sind berech-
eine weitere Vorschrift ersetzt, ab dem risch und vertraglich verantwortlich kon- tigt, sich bei der Datenbereitstellung
August gibt es für den Taxifahrer eine Navi- trollieren, die also mit ihrer App Fahrgäste Er füllungsgehilfen (bspw. Taxizentralen)
gationsgeräte -Vorhaltepflicht. Das Wort- und gewerbliche Personenbeförderer zusam- zu bedienen. Die Datenbereitstellungsver-
ungetüm bedeutet, dass im Taxi aus Ver- menbringen und angefangen von der Wer- pflichtung gilt auch für Taxizentralen, denn
braucherschutzgründen ein auf dem Stand bung und der Kundenregistrierung über die als „reine“ Vermittler von Beförderungs-
der Technik befindliches Navigationsgerät Vermittlung der Durchführung und letztlich dienstleistungen brauchen sie anders als
vorgehalten werden muss, wobei auch eine der Bezahlung der Beförderung alles allein der „verantwortliche” Vermittler zwar keine
App mit aktueller Navigationssoftware, verantwortlich organisieren und kontrollie- Genehmigung, haben aber die bei ihr ent-
dar unter fällt nach der Begründung der ren, sind nach neuer Rechtslage Beförderer stehenden Mobilitätsdaten bereitzustellen.
Verordnung auch Google Maps, diese An- und bedürfen daher ebenfalls einer Geneh-
forderung erfüllt. migung. Darunter dürfte – bestätigt durch Hinsichtlich des Beginnes der Bereitstel-
neueste Rechtsprechung – Uber fallen. lenspflicht ist zu unterscheiden: statische
Zukunftsmusik ist, da jedenfalls derzeit Die Genehmigungspflicht gilt aber nicht für Daten, das sind allgemeine, bei Änderung
eichrechtlich keine Lösung für die Zulas- „normale” Vermittler wie Taxizentralen, zu aktualisierende, Daten unter anderem zu
sung besteht, dass die Hardware-basierten deren Hauptzweck die Vermittlung der Be - Anbieternamen und Kontaktdaten, Bedien-
Taxameter ersetzt werden können durch förderung ist, die im Übrigen aber nicht die gebiet und -zeiten, Standorten, Preisen,
konformitätsbewertete Software-Systeme. Merkmale des eben definierten „verantwort- Buchungs- und Bezahlmöglichkeiten, Barri-
Eine vergleichbare, ebenfalls derzeit aber lichen” Vermittlers erfüllen. erefreiheit und Umweltstandard der Fahr-
wegen des Eichrechts nicht umsetzbare, zeuge, sind ab 1.1.2022 zu liefern. Für
Regelung gilt auch für den Wegstrecken- dynamische Daten, das sind Verfügbarkeits-
zähler des Mietwagens. Ausblick in die gar nicht so ferne und Auslastungsdaten sowie tatsächlich
Zukunft: Pflicht zur Bereitstellung abgerechnete Kosten (in Echtzeit), beginnt
Mietwagen und die Fahrzeuge des gebün- von Mobilitätsdaten die Bereitstellungspflicht am 1.7.2022. (TG)
delten Bedarfsverkehrs haben aus Überwa-
chungsgründen ein nach außen und innen Nicht sofort, aber beginnend ab Januar Thomas Grätz
wirkendes Ordnungsnummernschild in der 2022 gilt, dass die Unternehmer aller Ver- (Rechtsanwalt)
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