Page 16 - Taxikurier August 2021
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RECHTSPRECHUNG
➔ URTEILE
Kollision eines Rettungswagens mit in scharfer Kurve durchfahren hat. Im Falle einer Kollision während des Zurückset-
geparkten Pkw aufgrund von Unaufmerksamkeit recht- zens sei dem Fahrer vorzuwerfen, dass er die Rückwärtsfahrt
fertigt Haftungsverteilung von 75 % zu 25 % nicht besonders langsam und vorsichtig fortgesetzt hat oder sich
nicht hat einweisen lassen.
Mitverschulden wegen verbotswidrigen Parkens des Pkw Dem Kläger sei ein Mitverschulden in Höhe von 25 % anzulasten,
in scharfer Kurve so das Oberlandesgericht. Dieser habe entgegen § 12 Abs. 1 Nr. 2
StVO sein Fahrzeug im Bereich einer scharfen Kurve geparkt. Da-
mit habe er die Kurve verengt und ein Durchfahren für andere
Verkehrsteilnehmer erschwert. Durch das verbotswidrige Parken
habe der Kläger überhaupt die Situation geschaffen, in der sein
Fahrzeug der Gefahr einer Beschädigung ausgesetzt wurde.
(Oberlandesgericht Düsseldorf,
Urteil vom 20.04.2021 – I-1 U 122 ⁄ 20)
Übertragung der Rechte und Pflichten aus einer
Taxikonzession setzt nicht die Zuverlässigkeit des
bisherigen Inhabers voraus
Kein Anspruch auf Übertragung bereits widerrufener
Taxikonzession
Kollidiert ein Rettungswagen aufgrund von Unaufmerksamkeit Die Genehmigung der Übertragung der Rechte und Pflichten aus
mit einem in einer scharfen Kurve stehenden Pkw, rechtfertigt einer Taxikonzession setzt nicht die Zuverlässigkeit des bisheri-
dies eine Haftungsverteilung von 75 % zu 25 % zu Lasten der gen Inhabers voraus, wohl aber, dass die Konzession zum Zeit-
Rettungswagenbetreiberin. Das verbotswidrige Parken des Pkw punkt der Übertragung noch besteht. Das hat das Bundesverwal-
in der scharfen Kurve begründet ein Mitverschulden von 25 %. tungsgericht entschieden.
Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2016
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem späten hörte die Beklagte den Kläger wegen Zweifeln an seiner Zuver-
Abend im März 2019 kollidierte in Düsseldorf ein Rettungswagen lässigkeit zum Widerruf zweier Taxikonzessionen an, die sie ihm
während einer Einsatzfahrt mit einem in einer Kurve stehenden für die Zeit bis zum 7. August 2018 erteilt hatte. Der Kläger er-
Pkw. Die Kurve hatte einen Winkel von 90 Grad. Unklar war, ob hob Einwände und beantragte für den Fall, dass sich die Beklagte
die Kollision bei der Anfahrt oder während des Zurücksetzens zum Widerruf entschließen sollte, die Übertragung der Rechte
beim Verlassen des Einsatzorts geschah. Jedenfalls klagte der und Pflichten aus den Taxikonzessionen auf eine von ihm be-
Halter des Pkw wegen des entstandenen Sachschadens in Höhe nannte Person zu genehmigen. Die Beklagte widerrief die Taxi-
von über 8.000 EUR auf Zahlung von Schadensersatz. Das Land- konzessionen, ordnete die sofortige Vollziehung des Widerrufs an
gericht Düsseldorf gab der Klage zwar grundsätzlich statt, lastete und lehnte den Genehmigungsantrag ab, weil der Kläger nicht
dem Kläger ab einer Mitverschulden in Höhe von 25 % an. Dage- mehr zuverlässig sei. Das Verwaltungsgericht hat die Klage dage-
gen richtete sich die Berufung des Klägers. gen abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung
nur hinsichtlich der Übertragungsgenehmigung zugelassen und
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung sie mit Urteil vom 6. Oktober 2020 zurückgewiesen.
des Landgerichts. Zwar habe der Rettungswagenfahrer den Unfall
schuldhaft verursacht, weil er die nach § 1 Abs. 2 StVO gebotene
Sorgfalt entweder beim Anfahren der Örtlichkeit oder während Kein Anspruch auf Übertragung bei fehlender Konzession
des Rückwärtsfahrens beim Verlassen der Örtlichkeit missachtet
habe. Hat sich der Unfall beim Anfahren ereignet, sei dem Fahrer Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil im Ergebnis be-
vorzuwerfen, dass er die Kurve nicht besonders vorsichtig und stätigt. Zwar muss nach § 55 des Personenbeförderungsgesetzes
mit ausreichendem Seitenabstand zum geparkten Fahrzeug (PBefG) vor einer Klage gegen Verwaltungsakte nach diesem
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