Page 13 - Taxikurier August 2021
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Rückkehr auftragsloser Mietwagen einge-
richtet werden können. Diese Rückkehrorte
müssen aber mindestens 15 km vom Be-
triebssitz oder ggf. einem anderen Abstell-
ort entfernt sein.
Der Auftrag für den Mietwagen muss weiter
am Betriebssitz (und darf keineswegs di-
rekt im Fahrzeug) eingehen. Die Weiterlei-
tung in den Mietwagen muss aber nicht
mehr zwingend fernmündlich, sondern kann
auf jedem Wege, also bspw. auch per App,
geschehen. Die Aufzeichnungspflicht hin-
sichtlich der am Betriebssitz eingegange-
nen Aufträge kann neben der weiter zuge-
lassenen buchmäßigen Dokumentation
auch per manipulationssicherem elektroni-
schen Medium erfolgen.
Bedeutsam kann die Neuregelung werden, Nun steht es dort. Wirklich neu ist damit den können. Gleiches gilt beim gestärkten
wonach die Behörde zum Schutz der öf- eine im Gesetzgebungsverfahren von den Ziel der Herstellung von Barrierefreiheit.
fentlichen Verkehrsinteressen, sprich Erhalt Taxivertretern sehr kritisch bewertete Tarif- Unternehmen des Taxen- und gebündelten
eines leistungsfähigen Mobilitätsangebots korridor-Variante. Ab August ist es nämlich Bedarfsverkehr kann ab einer Betriebsgröße
für die Bevölkerung durch ÖPNV und Taxi- möglich, dass die Taxitarifverordnung für von 20 Fahrzeugen vorgeschrieben werden,
verkehr, Dumpingpreise verhindern kann, Bestellfahrten einen Mindest- und Höchst- 5 Prozent davon barrierefrei vorzuhalten.
indem sie für den Mietwagenverkehr ihres preis vorsehen kann, innerhalb dessen Bei Nichterfüllung von diesen Barrierefrei-
Genehmigungsbezirkes Mindesttarife fest- (deshalb Tarifkorridor) das Beförderungs- heitsvorgaben kann beim Verkehr mit Taxen
legt. Diese Festlegung auf Mindesttarife entgelt vor Fahrtantritt zwischen Fahrgast sowie beim gebündelten Bedarfsverkehr
gilt dann auch für Unternehmer mit Miet- und Unternehmen frei vereinbart werden ebenfalls die Genehmigung versagt werden.
wagenbetriebssitz außerhalb der Gemeinde, kann.
sofern sie Beförderungen in dem Genehmi-
gungsbezirk durchführen. Zum anderen ist nun eindeutig festge-
schrieben, dass Taxis sich nur an den Taxi-
In letzter parlamentarischer Minute reinge- halteplätzen in der Zulassungsgemeinde
rutscht ist eine Vorschrift, die besagt, dass be reithalten dürfen. Diese Standplatz-
in Städten mit mehr als 100.000 Einwoh- pflicht bestand zwar schon vorher, aller-
nern zum Schutz der öffentlichen Verkehrs- dings hatte das Gesetz bei Verstoß kein
interessen die dem gebündelten Bedarfs- Bußgeld vorgesehen. Ab 1. August ist
verkehr auferlegten Beschränkungen auch durch diese Änderung die Lücke gefüllt, Gemischtgenehmigung ausgeweitet
auf den Mietwagenverkehr übertragen wer- ein Bereithalten durch Abstellen außerhalb – sogar Triple möglich
den können. Voraussetzung dafür ist, dass der Taxihalteplätze ist nun ein Ordnungs-
der per App vermittelte Mietwagenverkehr widrigkeitentatbestand. Für die Stadt nicht relevant, aber für klei-
einen Anteil von 25 Prozent am Fahrtauf- nere Gemeinden von Interesse dürfte die
kommen des gesamten Verkehrs des Taxis, Neuregelung zu den Gemischtgenehmigun-
Mietwagens und gebündelten Bedarfsver- Klimaschutz und Nachhaltigkeit gen sein. Bisher war es in Gemeinden bis
kehrs im Bezirk überschreitet. Die dann ge- sowie Barrierefreiheit erlangen große zu 50.000 Einwohnern möglich das selbe
troffenen Maßnahmen können sein: Kontin- Bedeutung Fahrzeug sowohl für den Taxi- wie auch
gentierung der Mietwagenanzahl, räumliche den Mietwagenverkehr einzusetzen. Diese
und zeitliche Beschränkung, Auferlegung Die Ziele des Klima- behördlich zuzulassende Option ist auf den
von Sozialstandards wie Arbeitszeitregelun- schutzes und der gebündelten Bedarfsverkehr erweitert wor-
gen, Entlohnung und Pausen. Nachhaltigkeit sind den. Das heißt, es kann – wie gesagt, so-
neue ausdrückliche fern behördlich grundsätzlich zugelassen –
Zielbestimmungen ein Unternehmer dort einen Pkw mit
Tarifkorridor bei Bestellfahrten – des Gesetzes und tre- Genehmigungen für alle drei Gelegenheits-
Standplatzpflicht nun bußgeldbewehrt ten dabei gleichran- verkehrsformen
gig zu den bisherigen („Triple-Konzessi-
Auch für den Taxiverkehr gibt es ab August vorrangigen PBefG-Zielen des Verbraucher- on“) oder für zwei
Neuregelungen im PBefG. Hier ist zum ei- schutzes und der Verkehrssicherheit. Bei in jedweder Kombi-
nen auf den Tarif einzugehen: Fixtarife für Nichterfüllung von Emissionsvorgaben beim nation („Doppel-
bestimmte Wegstrecken wie bspw. Flugha- Verkehr mit Taxen, Mietwagen sowie beim Konzession“)
fen – Messe waren zwar bisher schon Usus, gebündelten Bedarfsverkehr geht es so erhalten.
standen aber so explizit nicht im Gesetz. weit, dass die Genehmigungen versagt wer- ➔
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