Page 13 - Taxikurier August 2021
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           Rückkehr auftragsloser Mietwagen einge-
           richtet werden können. Diese Rückkehrorte
           müssen aber mindestens 15 km vom Be-
           triebssitz oder ggf. einem anderen Abstell-
           ort entfernt sein.
           Der Auftrag für den Mietwagen muss weiter
           am Betriebssitz (und darf keineswegs di-
           rekt im Fahrzeug) eingehen. Die Weiterlei-
           tung in den Mietwagen muss aber nicht
           mehr zwingend fernmündlich, sondern kann
           auf jedem Wege, also bspw. auch per App,
           geschehen. Die Aufzeichnungspflicht hin-
           sichtlich der am Betriebssitz eingegange-
           nen Aufträge kann neben der weiter zuge-
           lassenen buchmäßigen Dokumentation
           auch per manipulationssicherem elektroni-
           schen Medium erfolgen.
           Bedeutsam kann die Neuregelung werden,   Nun steht es dort. Wirklich neu ist damit   den können. Gleiches gilt beim gestärkten
           wonach die Behörde zum Schutz der öf-  eine im Gesetzgebungsverfahren von den   Ziel der Herstellung von Barrierefreiheit.
           fentlichen Verkehrsinteressen, sprich Erhalt   Taxivertretern sehr kritisch bewertete Tarif-  Unternehmen des Taxen- und gebündelten
           eines leistungsfähigen Mobilitätsangebots   korridor-Variante. Ab August ist es nämlich   Bedarfsverkehr kann ab einer Betriebsgröße
           für die Bevölkerung durch ÖPNV und Taxi-  möglich, dass die Taxitarifverordnung für   von 20 Fahrzeugen vorgeschrieben werden,
           verkehr, Dumpingpreise verhindern kann,   Bestellfahrten einen Mindest- und Höchst-  5 Prozent davon barrierefrei vorzuhalten.
           indem sie für den Mietwagenverkehr ihres   preis vorsehen kann, innerhalb dessen   Bei Nichterfüllung von diesen Barrierefrei-
           Genehmigungsbezirkes Mindesttarife fest-  (deshalb Tarifkorridor) das Beförderungs-  heitsvorgaben kann beim Verkehr mit Taxen
           legt. Diese Festlegung auf Mindesttarife   entgelt vor Fahrtantritt zwischen Fahrgast   sowie beim gebündelten Bedarfsverkehr
           gilt dann auch für Unternehmer mit Miet-  und Unternehmen frei vereinbart werden   ebenfalls die Genehmigung versagt werden.
           wagenbetriebssitz außerhalb der Gemeinde,   kann.
           sofern sie Beförderungen in dem Genehmi-
           gungsbezirk durchführen.          Zum anderen ist nun eindeutig festge-
                                             schrieben, dass Taxis sich nur an den Taxi-
           In letzter parlamentarischer Minute reinge-  halteplätzen in der Zulassungsgemeinde
           rutscht ist eine Vorschrift, die besagt, dass   be reithalten dürfen. Diese Standplatz-
           in Städten mit mehr als 100.000 Einwoh-  pflicht bestand zwar schon vorher, aller-
           nern zum Schutz der öffentlichen Verkehrs-  dings hatte das Gesetz bei Verstoß kein
           interessen die dem gebündelten Bedarfs-  Bußgeld vorgesehen. Ab 1. August ist
           verkehr auferlegten Beschränkungen auch   durch diese Änderung die Lücke gefüllt,    Gemischtgenehmigung ausgeweitet
           auf den Mietwagenverkehr übertragen wer-  ein Bereithalten durch Abstellen außerhalb   – sogar Triple möglich
           den können. Voraussetzung dafür ist, dass   der Taxihalteplätze ist nun ein Ordnungs-
           der per App vermittelte Mietwagenverkehr   widrigkeitentatbestand.  Für die Stadt nicht relevant, aber für klei-
           einen Anteil von 25 Prozent am Fahrtauf-                            nere Gemeinden von Interesse dürfte die
           kommen des gesamten Verkehrs des Taxis,                             Neuregelung zu den Gemischtgenehmigun-
           Mietwagens und gebündelten Bedarfsver-  Klimaschutz und Nachhaltigkeit    gen sein. Bisher war es in Gemeinden bis
           kehrs im Bezirk überschreitet. Die dann ge-  sowie Barrierefreiheit erlangen große   zu 50.000 Einwohnern möglich das selbe
           troffenen Maßnahmen können sein: Kontin-  Bedeutung                 Fahrzeug sowohl für den Taxi- wie auch
           gentierung der Mietwagenanzahl, räumliche                           den Mietwagenverkehr einzusetzen. Diese
           und zeitliche Beschränkung, Auferlegung           Die Ziele des Klima-  behördlich zuzulassende Option ist auf den
           von Sozialstandards wie Arbeitszeitregelun-       schutzes und der   gebündelten Bedarfsverkehr erweitert wor-
           gen, Entlohnung und Pausen.                       Nachhaltigkeit sind   den. Das heißt, es kann – wie gesagt, so-
                                                             neue ausdrückliche   fern behördlich grundsätzlich zugelassen –
                                                             Zielbestimmungen   ein Unternehmer dort einen Pkw mit
           Tarifkorridor bei Bestellfahrten –                des Gesetzes und tre-  Genehmigungen für alle drei Gelegenheits-
           Standplatzpflicht nun bußgeldbewehrt              ten dabei gleichran-               verkehrsformen
                                                             gig zu den bisherigen              („Triple-Konzessi-
           Auch für den Taxiverkehr gibt es ab August   vorrangigen PBefG-Zielen des Verbraucher-  on“) oder für zwei
           Neuregelungen im PBefG. Hier ist zum ei-  schutzes und der Verkehrssicherheit. Bei   in jedweder Kombi-
           nen auf den Tarif einzugehen: Fixtarife für   Nichterfüllung von Emissionsvorgaben beim   nation („Doppel-
           bestimmte Wegstrecken wie bspw. Flugha-  Verkehr mit Taxen, Mietwagen sowie beim     Konzession“)
           fen – Messe waren zwar bisher schon Usus,   gebündelten Bedarfsverkehr geht es so    erhalten.
           standen aber so explizit nicht im Gesetz.   weit, dass die Genehmigungen versagt wer-  ➔




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