Page 10 - Taxikurier August 2021
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AKTUELLE INFORMATIONEN






            ➔ DER LANDESVERBAND













           Statt Ortskundeprüfung nun                                          Behörden können die personenbeförde-
             Fachkundenachweis               „7. – falls die Erlaubnis für Taxen, Mietwa-  rungsrechtlich geboten erscheinende Fach-
                                             gen und den gebündelten Bedarfsverkehr   kunde für die künftige Berufsausübung in
           Vorerst nur eine Übergangsregelung!  gelten soll – einen Nachweis der Fachkunde   Personenbeförderungsunternehmen beur-
                                             vorlegt. Der Nachweis kann durch eine Be-  teilen.“
           Das erfolgreiche Bestehen der ordnungs-  scheinigung einer geeigneten Stelle geführt
           rechtlichen Ortskundeprüfung für Taxifahrer   werden. Die geeignete Stelle wird durch die   Der Bundesrat hat dies aufgegriffen und
           als Voraussetzung für den Erwerb der Fahr-  für das Personenbeförderungsgesetz zustän-  mit Entschließung vom 26.03.2021 die
           erlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß    dige oberste Landesbehörde oder die nach   Bundesregierung gebeten, zeitnah verord-
           § 47 Abs. 4 Nr. 7 FeV wird abgeschafft.    Landesrecht bestimmten Stellen bestimmt.“  nungsrechtliche Ausführungsbestimmungen
           Der Nachweis entsprechender Ortskenntnis-                           zum neuen, personenbeförderungsrechtlich
           se muss somit nicht mehr zur Bedingung                              gewollten Nachweis der Fachkunde zu
           für die Erlangung der besonderen Fahrer-  Als Folge wird in Abschnitt IV der Anlage 8     machen. Im Anschluss daran sind, sobald
           laubnis zur Fahrgastbeförderung gemacht   zur FeV (Muster für den Führerschein zur   bundeseinheitlich der wesentliche Rahmen
           werden. Den Interessen der Fahrgäste wird   Fahrgastbeförderung (Muster 4)) das   zu Art und Umfang der vorgeschalteten
           künftig durch die in der Verordnung über     Nachweisdokument angepasst und im   Schulung und ggf. der Prüfung vorgegeben
           den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im     Übergangsrecht des § 76 Nr. 14 FeV für   ist, landesrechtlich die dafür geeigneten
           Personenverkehr (BOKraft) neu eingeführte   Altin haber einer Fahrerlaubnis zur Fahr-  Stellen auszuwählen und zu beauftragen.
           Pflicht zur Vorhaltung eines dem Stand der   gastbeförderung die Fahrberechtigung auf   Bis zu dieser Festlegung müsse der Vollzug
           Technik entsprechenden Navigationsgerätes   das Führen von Personenkraftwagen im   des § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV zurückgestellt
           angemessen Rechnung getragen.       gebündelten Bedarfsverkehr und im Linien-  werden.
                                             bedarfsverkehr erweitert.
           Als neue Voraussetzung zur Erteilung der                            Das Bundesministerium für Verkehr und
           Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung   Der neue, personenbeförderungsrechtlich     digitale Infrastruktur (BMVI) hat diese Be-
             wurde auf Beschluss des Bundestages für   motivierte Nachweis der Fachkunde ist   wertung des Bundesrates dem Grunde nach
           den Fall, dass die Fahrerlaubnis zur Fahr-    allein im ordnungsrechtlichen Fahrerlaub-  anerkannt und zuletzt in einer parlamen-
           gastbeförderung für Taxen, Mietwagen und   nisrecht verankert. Der Bundesgesetzgeber   tarischen Antwort vom 01.06.2021 ange-
           den gebündelten Bedarfsverkehr gelten   geht von einer „Fachkundeprüfung“ aus,   kündigt, für einen bundeseinheitlichen
           soll, ein Nachweis der Fachkunde für das   deren Inhalt die insoweit sachnäheren, für   Vollzug möglichst zeitnah die inhaltlichen
           Fahrpersonal eingeführt (§ 2 Abs. 3 Satz 4   den Vollzug des Personenbeförderungsge-  und  formalen Anforderungen an den neuen
           StVG, § 2 Abs. 13 Satz 1 StVG, § 48 Abs. 4   setzes zuständigen Behörden bestimmen   „Qualifizierungsnachweis“ konkret auszu-
           Nr. 7 FeV). Diese Vorschrift hat folgenden   werden. „Denn nur die für den Vollzug des   gestalten und Regelungen zum Übergangs-
           Wortlaut:                         Personenbeförderungsgesetzes bestimmten   recht bzw. zum Besitzstand zu schaffen.



                                Dr. Cichon & Partner                                     *


                                                Rechtsanwaltskanzlei
                                            Tätigkeitsschwerpunkte

              Dr. Josef Cichon  ✝   Monika Werther  *       Sven von Kummer      *        Nicola Nöker  *
                                  Fachanwältin: Verkehrsrecht  Fachanwalt: Familienrecht   Fachanwältin: Arbeitsrecht
                                   Unfallschadenregulierung        Sozialrecht             Verwaltungsrecht
                                         Zivilrecht                 Erbrecht              Fahrerlaubnisrecht
                                                      *
                                  Dr. Birgit Schwerdt  Monica Wunderlich-Serban        Amelie Friedmann
                                    Fachanwältin: Strafrecht  Fachanwältin: Mietrecht    Gewährleistungsrecht
                                       Bußgeldsachen            Privatinsolvenzen            Reiserecht
                    Johann-von-Werth-Straße 1, 80639 München, Tel.: 089 / 13 99 46 - 0, Fax 089 / 16 59 51





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