Page 5 - Taxikurier August 2021
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DER AUFSICHTSRAT BERICHTET
WEITAUS MEHR ALS EIN EHRENAMT
Der Aufsichtsrat hat die Unterschriftenaktion einiger Mitglieder 1. Sachkunde
zur Kenntnis genommen. Der Wunsch, die Generalversammlung 2. Mitwirkungspflicht
2021 in Form einer Präsenzveranstaltung abzuhalten, ist nach- 3. Treuepflicht
vollziehbar. Ich persönlich danke den Initiatoren für das Enga- 4. Verschwiegenheitspflicht
gement und versichere, dass die Aktion nicht ignoriert wurde und
zu einer weiteren Diskussion im Aufsichtsrat führte.
1. Sachkunde
Die Generalversammlung 2021 nochmals in schriftlicher Form
abzuhalten war eine Entscheidung der Vernunft, um nicht in die Die Aufsichtsratsmitglieder müssen im Gegensatz zu den Vor-
gleiche Situation wie letztes Jahr zu kommen (Einberufen, Ab- standsmitgliedern keine Fachleute oder Spezialisten in einzelnen
sagen usw.). Ich bitte die Mitglieder der Taxi-München eG die Bereichen sein, sollten aber über ein Mindestmaß an Sachkunde
schriftliche Generalversammlung 2021 durch eine nochmalige verfügen. Um anfallende Geschäftsvorgänge beurteilen zu kön-
Teilnahme zu unterstützen und erfolgreich abzuschließen. nen, ist eine Kenntnis allgemeiner betriebswirtschaftlicher Be-
lange, der Satzung oder einschlägiger Bestimmungen im Genos-
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Deniz Köse ist am 21.06.2021 senschaftsgesetz nötig. Die Besonderheiten der Taxibranche sind
zurückgetreten. Die Nachwahl ist der Tagesordnung der GV 21 zu berücksichtigen.
zu entnehmen.
2. Mitwirkungspflicht
Informationen für Aufsichtsratskandidaten:
Die Aufsichtsratsmitglieder sind grundsätzlich verpflichtet, an
Der Aufsichtsrat einer Genossenschaft ist ein Überwachungsorgan den Sitzungen des Aufsichtsrates und einer sachgerechten
des Vorstandes (TAXIKURIER Oktober 2020). Wer sich in den Auf- Meinungsbildung und Entscheidungsfindung mitzuwirken. Eine
sichtsrat wählen lässt, übernimmt auch Pflichten. Diese werden Entbindung von der Teilnahmepflicht ist nur gegeben, wenn das
nachfolgend in einem kleinen Überblick dargestellt. Aufsichtsratsmitglied aus persönlichen oder beruflichen Gründen
an der Teilnahme verhindert ist und die Beseitigung dieses Hin-
Nach § 41 GenG: „Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit dernisses unmöglich oder unzumutbar ist. Durch Fernbleiben an
der Aufsichtsratsmitglieder gilt § 34 über die Verantwortlichkeit einer Sitzung sollte die Beschlussfähigkeit und Handlungsfähig-
der Vorstandsmitglieder sinngemäß.“ Jedes Aufsichtsratsmitglied keit des Aufsichtsrates nicht gefährdet werden und nur in den
haftet für Fehlentscheidungen, die durch den Vorstand getroffen genannten Ausnahmefällen stattfinden. Die Aufsichtsratssitzun-
und vom Aufsichtsrat gebilligt werden. gen finden im Regelfall einmal im Monat statt und die Termine,
bis auf Ausnahmesituationen, werden mindestens vier Wochen
vorher festgesetzt.
Beispiele:
Außerdem ist das einzelne Aufsichtsratsmitglied gehalten, be-
Auszahlung von Geschäftsguthaben ⁄ Zins- oder Gewinngewährung sondere Aufgaben (Ausschüsse, Revisionen), die ihm vom gesam-
an Mitglieder ⁄ Verteilung von Genossenschaftsvermögen ten Aufsichtsrat übertragen werden, auszuführen. Die Aufgaben
sind eigenverantwortlich und gewissenhaft zu erfüllen. Das
Deswegen sollte sich jedes Aufsichtsratsmitglied seiner Verant- heißt, für Erstellung eines ordnungsgemäßen Berichtes zu sorgen
wortung und der daraus resultierenden Pflichten bewusst sein. und auch die Ablage durchzuführen. Die Berichte werden vom
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