Page 13 - Taxikurier April 2021
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Was genau soll neu geregelt werden? Was ändert sich für Nutzerinnen und Nutzer?
➔ Plattformbasierte digitale Geschäftsmodelle ⁄ Mobilitätsdienst- ➔ Das klimafreundliche öffentliche Verkehrsangebot wird im
leistungen z.B. über App- bzw. Smartphone-Steuerung. Verhältnis zum Individualverkehr gestärkt. Mit dem Linien-
On-Demand- ⁄ Pooling-Angebote von Fahrdiensten, bei denen bedarfsverkehr können Verkehrsunternehmen neben dem regu-
sich mehrere Fahrgäste ein Fahrzeug teilen. lären Linienverkehr auch bedarfsorientierte Angebote anbie-
ten, um z.B. bislang schwach ausgelastete Linien effizienter
➔ Am konkreten Bedarf ausgerichtete, flexible, bestellbare bedienen zu können. Im gebündelten Bedarfsverkehr können
Angebote im öffentlichen Personennahverkehr. Davon sollen Fahrten außerhalb des ÖPNV gebündelt werden, um z.B.
vor allem die ländlichen Regionen profitieren. Fahraufträge verschiedener Fahrgäste entlang ähnlicher Ruten
zusammenzulegen.
Wie wird das konkret ausgestaltet? ➔ Durch Steuerungsinstrumente soll ein fairer Ausgleich (level
playing field) zwischen den unterschiedlichen Verkehrsformen
➔ Die Angebote „Bedarfsgesteuerte Pooling-Dienste des ÖPNV“ gewahrt bleiben, um Taxi und ÖPNV nicht zu schwächen und
(sog. „Linienbedarfsverkehr“, z.B. Berlkönig) und „Pooling- so die Vielfalt im Angebot zum Vorteil der Nutzerinnen und
Dienste außerhalb des ÖPNV (sog. „gebündelter Bedarfsver- Nutzer zu erhalten.
kehr“, z.B. Moia) werden als neue Verkehrsformen mit eigenem
Rechtsrahmen definiert. ➔ Eine zeitgemäße Regelung für das bargeldlose Zahlen im
Linienverkehr wird geschaffen.
➔ Den Kommunen und Genehmigungsbehörden werden Steue-
rungsmöglichkeiten (insbes. die Festlegung einer Pooling- ➔ Zukünftig müssen alle Anbieter der unterschiedlichen Ver-
quote) gegeben. kehrsformen im Gelegenheitsverkehr einen Nachweis ihrer
Fachkunden vorlegen.
➔ Bei Mietwagen wird an der Rückkehrpflicht festgehalten.
Den Genehmigungsbehörden wird jedoch – um unnötige Ver- ➔ Die bereitzustellenden Echtzeitdaten verbessern die Übersicht
kehre zu vermeiden – erstmals die Möglichkeit eingeräumt, über das öffentliche Verkehrsangebot. Gerade auf dem Land,
in Gemeinden mit großer Flächenausdehnung bei weiten Ent- wo nicht alle 10 Minuten ein Bus oder eine Bahn kommt, ist
fernungen weitere geeignete Abstellorte festzulegen. Hierfür die Information, ob gerade eine Pooling-Dienst bei mir in der
ist eine Mindestwegstrecke von fünfzehn Kilometern zwischen Nähe ist oder nicht, ausschlaggebend dafür, ob ich mich für
Betriebssitz und Abstellort oder bei mehreren Abstellorten das eigene Auto oder öffentliche Verkehrsmittel entscheide.
zwischen diesen zu Grunde zu legen. In Ballungsräumen kann die Kenntnis über Echtzeitverkehre
die Verkehre effizienter und nachhaltiger steuern als das bis-
➔ Gleichzeitig werden die Handlungsinstrumente der Genehmi- lang der Fall ist. Insgesamt unterstützt die Datenbereitstel-
gungsbehörde im Mietwagenverkehr erweitert. So kann sie lungspflicht damit unmittelbar die neue Zielbestimmung des
zukünftig den Mietwagenverkehr stärker als bisher regulieren, § 1a PBefG hinsichtlich Klimaschutz und Nachhaltigkeit.
um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Dazu zählen die
Vorgabe eines Mindestbeförderungsentgelts aber auch Sozial-
standards wie Regelungen zu Arbeitszeiten, Entlohnung und Wie ist der aktuelle Stand?
Pausen.
➔ Zu dem vom Bundeskabinett am 16.12.2020 beschlossenen
➔ Eine Pflicht der Unternehmer zur Bereitstellung von Mobili- Gesetzesentwurf hat der Bundesrat am 12.02.2021 Änderungs-
tätsdaten wird im PBefG neu geschaffen. Auch aus daten- vorschläge gemacht, zu denen die Bundesregierung am
schutzrechtlichen Gründen wurden Ein-Mann-Betrieben von 24.02.2021 in einer Gegenäußerung Stellung genommen hat.
der Bereitstellungsverpflichtung ausgenommen. Diesen bleibt
es aber unbenommen, sich freiwillig an der Datenbereit- ➔ Im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages fand am
stellung zu beteiligen. 22.02.2021 eine öffentliche Anhörung zum PBefG statt.
➔ Die Datenbereitstellungsverpflichtung gilt auch für Vermittler ➔ Parallel haben die Koalitionsfraktionen den Regierungsentwurf
von Beförderungsdienstleistungen. als eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der
am 05.03.2021 im Bundestag beschlossen wurde.
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