Page 17 - Taxikurier Juni 2021
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Starke


                                                               Argumente


                                                               Starke


                                                               Zielgruppe


                                                               Starke


                                                               Wirkung












            habe. Gegen dieses Urteil hat der Kläger Berufung eingelegt
            und unter anderem die Auffassung vertreten, die Einhaltung der
            Wartepfl icht sei ihm bei Tempo 100 km ⁄ h auf einer vielbefahre-
            nen Autobahn nicht möglich gewesen.

            Das OLG hat die Rechtsauffassung des Landgerichts bestätigt
            und die Berufung des Klägers als nicht erfolgversprechend ein-
            geschätzt. Die beklagte Kaskoversicherung müsse infolge der
            Pfl ichtverletzung des Klägers den Schaden nicht regulieren. Ein
            Fahrer verletze die in Buchstabe E1.3 AKB festgelegte Warte-                 EIN MAUSKLICK GENÜGT
            pfl icht jedenfalls dann, wenn er durch das Verlassen der Unfall-
            stelle den Straftatbestand der Unfallfl ucht (§ 142 Strafgesetz-             Für die Online-Version des TAXIKURIER
            buch) verwirkliche. So verhalte es sich hier. Denn aufgrund des              können Sie Ihre Anzeigen-Werbung mit
            Schadensbildes am Fahrzeug des Klägers sei davon auszugehen,                 einem Link zu Ihrer Homepage versehen
            dass bei der Kollision nicht nur ein erheblicher Schaden am                  lassen. Infos unter: www.tmeg.de
              eigenen Fahrzeug, sondern auch ein nicht völlig belangloser
            Fremdschaden (Beschädigung der Leitplanke), entstanden sei.
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            Der Kläger habe daher an der Unfallstelle warten müssen.  Hierbei
            mittelbarer Nähe zur Unfallstelle, beispielsweise auf dem Stand- Werbung und
                                                               W W W W
                                                               Werbung und
                                                                    e
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            könne dahinstehen, ob es ihm zumutbar gewesen wäre, in un-
            streifen der Autobahn, anzuhalten, um den Unfall zu  melden.  aktuelle Aktionen
            Vorzuwerfen sei dem Kläger, dass er auch an der nächsten regu-
            lären Anhaltemöglichkeit – dem Rastplatz – weder die Polizei
            noch seine Kaskoversicherung über den Unfall informiert habe.   im TAXIKURIER
            Durch diese Pfl ichtverletzung habe der Kläger seiner Kaskover-
            sicherung wesentliche Feststellungen zum Versicherungsfall
              erschwert, beispielsweise dazu, ob er das versicherte Fahrzeug
            tatsächlich zum Unfallzeitpunkt lenkte, ob seine Fahrtüchtig-
            keit beeinträchtigt war oder andere Gründe für einen Wegfall   Anzeigenverwaltung:
            oder eine Einschränkung des Versicherungsschutzes vorlagen.   Taxi-München eG
            Der Verstoß gegen die Wartepfl icht führe daher letztlich dazu,   Engelhardstraße 6
            dass die Versicherung eine Schadensregulierung ablehnen dürfe.  81369 München
            (Oberlandesgericht Koblenz,                        Ansprechpartner:
            Hinweisbeschluss vom 11.12.2020 – 12 U 235 ⁄ 20)   Frau Birgit Heller
                                                               Telefon: (089) 21 61- 877
                                                               E-Mail: anzeigen@tmeg.de
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