Page 17 - Taxikurier März 2021
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c) im Osten durch die Sonnenstraße, den Karlsplatz (2) Fahrräder
d) im Norden durch die Elisenstraße und die Marsstraße (östlich
Wredestraße) Fahrräder unabhängig von der Anzahl der Fahrräder einmalig 7,50 Euro
begrenzt und umfasst sämtliche Adressen und Abholorte innerhalb
dieser Zone. An den Grenzstraßen und -plätzen der Zone Messe (3) Sperrige Gegenstände
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und der Zone Hauptbahnhof sind jeweils beide Straßenseiten Be-
standteil der Zonengebiete. Das Gebiet der Zone Messe ist in An- Sperrige Gegenstände, mit Ausnahme von Fahrrädern, Rollstühlen, Vor Fahrt-
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lage 4 im Maßstab 1:13000 und das Gebiet der Zone Hauptbahnhof Kinderwagen und Gehhilfen. antritt nach
im Maßstab 1:8600 in Anlage 5 zur Taxitarifordnung in Kartenform (insbesondere Gepäck, welches in Länge, in Höhe oder in Breite das Aufwand
Maß von 120 cm überschreitet, Möbel, Haushaltsgroßgeräte, Bau-
frei zu ver-
dargestellt, welche am 27.01.2021 ausgefertigt wurden und Be- materialien, Surfbretter und Ski). einbaren.
standteil dieser Verordnung sind.
(4) Fahrten mit Großraumtaxis
(5) Kommt die Beförderung aus Gründen, die der Fahrgast zu ver-
treten hat, nicht zustande, so ist der auf dem Fahrpreisanzeiger 1 Fahrten mit Großraumtaxis 7,50 Euro
ausgewiesene Betrag vom Fahrgast zu bezahlen. (Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Be-
förderung von mehr als 5 Personen einschließlich Fahrzeugführer oder
Fahrzeugführerin zugelassen und geeignet sind und in einem abge-
(6) Bei Bestellungen darf der Fahrpreisanzeiger erst eingeschaltet teilten Lade- oder Kofferraum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen
können.)
werden, wenn sich der Taxifahrer mit dem Fahrgast über seine
Ankunft am Bestellort verständigt hat. 2 Abweichend von § 2 Abs. 1 beträgt der Zuschlag ab dem 5. Fahrgast
unabhängig von der Gesamtzahl der beförderten Personen, auch bei
den in § 2 Abs. 3 genannten Festpreisen, pauschal
3 Der Zuschlag findet keine Anwendung, wenn der Zuschlag nach § 3
§ 3 Zuschläge Abs. 2 berechnet wird.
(1) Gepäck (5) Eine Zuschlagsobergrenze ist nicht festgelegt.
Hand- und Reisegepäck, das kein sperriges Gepäck i.S.d. Abs. 3 frei
darstellt. (insbesondere Rollstühle, Kinderwagen, Gehhilfen)
TaxiAnzeigeA5querNEU 05.05.2015 17:31 Uhr Seite 1
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