Page 22 - Taxikurier März 2021
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CORONA-PANDEMIE
➔ CORONA-HILFEN – DIE ROLLE DER IHK
(Stand: 18. Januar 2021)
Auf Bitte der Bayerischen Staatsregierung übernimmt die IHK für München und Oberbayern im Freistaat Bayern
die Abwicklung der Bundesprogramme Überbrückungshilfen und November-⁄Dezemberhilfen sowie des bayerischen
Landesprogramms Oktoberhilfe. Bei allen Programmen ist die IHK zuständig für die Entgegennahme und Prüfung
der Anträge, den Erlass der Bescheide und die Anordnung der Auszahlung. Wie alle anderen Bewilligungsstellen der
Länder richtet sich die IHK bei ihren Aufgaben und Entscheidungen selbstverständlich nach den Vorgaben des Bundes.
Über einzelfallbezogene Ermessensspielräume verfügt sie nicht.
Für ihre Aufgaben nutzen die Bewilligungs- falls bis 15. Januar 2021 sind Abschlagszah- Seit dem ersten IHK-Factsheet vom 18. De-
stellen der Länder und so auch die IHK ein lungen im Umfang von 289 Mio. Euro über zember 2020 wurden bei der Novemberhilfe
vom Bund entwickeltes und den Ländern die Bundeskasse erfolgt, so dass insgesamt folgende Verbesserungen umgesetzt:
zur Verfügung gestelltes IT-System. Inner- 299 Mio. Euro oder 36 Prozent der beantrag-
halb des IT-Systems werden durch den ten Fördersumme ausgezahlt sind. 1) Die von max. 10.000 Euro auf max.
Dienstleister des Bundes individuelle Modu- 50.000 Euro erhöhten Abschläge wurden
le für die verschiedenen Zuschussprogram- Unabhängig von den IT-technischen ab dem 8. Januar 2021 von der Bundes-
me entwickelt. Dies ist wegen der jeweils Schwierigkeiten können einige Unterneh- kasse ausgezahlt.
unterschiedlichen Programm-Modalitäten men noch nicht die volle Höhe der mögli-
notwendig. Aufgrund der hohen Antrags- chen Zuschüsse beantragen. Bis dato sind 2) Durch technische Änderungen an der
zahlen erfolgt die Bearbeitung der Novem- lediglich Zuschüsse bis maximal 1 Mio. automatischen Plausibilitätsprüfung
ber- und Dezemberhilfe gemeinschaftlich Euro möglich. Zwar ist die sogenannte wurden die Quoten der erfolgten Ab-
u.a. mit von der Bayerischen Staatsregie- „Novemberhilfe Plus“, die eine Förderung schlagzahlungen gesteigert. Stand heute
rung zugeordneten Landesbeamten (rd. bis insgesamt 4 Mio. Euro ermöglicht, haben damit 98 % der Antragsteller, die
200 Vollzeitäquivalente, VZÄ) sowie Mit- inzwischen beihilferechtlich abgesichert. Anträge über einen prüfenden Dritten
arbeitern der Messe München (rd. 35 VZÄ). Allerdings können entsprechende Anträge eingereicht haben, und 93 % aller Direkt-
Alle Projektpartner wurden virtuell geschult derzeit noch nicht gestellt werden. Dies antragsteller (Soloselbstständige mit
und arbeiten u.a. auf einer webbasierten wird unserer Kenntnis nach frühestens Mit- einem Fördervolumen unter 5.000 Euro)
Wissensplattform zusammen. te Februar über das IT-Portal des Bundes Abschlagszahlungen erhalten.
möglich sein. Für Zuschüsse oberhalb von
4 Mio. Euro („Novemberhilfe Extra“) steht 3) Die Hotline des Bundeswirtschaftsminis-
Aktuelle Informationen die erforderliche Genehmigung durch die teriums ist inzwischen besser erreichbar.
zur Novemberhilfe EU-Kommission noch aus. Allerdings wird sie von Unternehmen
und Soloselbständigen weiterhin als
Am 12. Januar haben die IHK und allen Die beihilferechtlichen Regelungen sind fachlich unzureichend empfunden.
anderen Bewilligungsstellen vom Bund äußerst komplex und führen auch bei Fragen werden oftmals lediglich mit
endlich das zur Antragsbearbeitung und Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zu Verweis auf FAQs beantwortet. In der
Bewilligung erforderliche IT-System zur Irritationen. So gilt bei der Novemberhilfe IHK-Hotline (089-5116-1111) werden
Verfügung gestellt bekommen. (Zuschüsse bis 1 Mio. Euro) ausschließlich täglich regelmäßig zwischen 400 und
die anfänglich öffentlich kommunizierte 500 Anrufe entgegengenommen.
Wie bereits bei der Überbrückungshilfe 1 Orientierung am Vorjahresumsatz. Bei
und 2 weist das System aber erhebliche Per- darüber hinausgehenden Beträgen (Novem- 4) Die Frist zur Antragsstellung wurde
formance-Schwächen und Programmfehler berhilfe Plus) ist jedoch ein erweitertes unlängst um drei Monate bis 30. April
auf. Eine effiziente und schnelle Abarbei- Beihilfe-Regelwerk einschlägig. Dieses 2021 verlängert.
tung der Fälle wird dadurch aktuell stark orientiert sich zwar ebenfalls primär am
beeinträchtigt. Diese Probleme konnten vor Vorjahres- Umsatz. Die maximalen Zuschüs-
der Inbetriebnahme nicht identifiziert und se sind aber durch die Gesamtverluste im Aktuelle Informationen
gelöst werden, da aus Zeitgründen keine beihilfefähigen Zeitraum März bis Novem- zur Dezemberhilfe
ausreichende Testphase vorgeschaltet war. ber 2020 begrenzt. Die beihilferechtlichen
Trotz der schwerwiegenden Software-Proble- Modalitäten führen bei den tangierten Anträge auf Dezemberhilfe können seit
me konnten in Bayern bis 15. Januar 2021 (vor allem mittelgroßen) Unternehmen dem 23. Dezember 2020 als Direktantrag
in rund 1.300 Fällen Zuschüsse in Höhe von zu Unklarheit, Rechtsunsicherheit und im (Soloselbstständige bei einem beantragten
über 10 Mio. Euro bewilligt werden. Eben- Einzelfall zu Ungleichbehandlung. Fördervolumen unter 5.000 Euro) oder über
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