Page 24 - Taxikurier März 2021
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➔ DIE CORONA-HILFEN IM ÜBERBLICK                           Quelle: IHK München und Oberbayern (Stand 15.01.21)


                              Überbrückungshilfe II des Bundes       Überbrückungshilfe III des Bundes                            Novemberhilfe des Bundes             Dezemberhilfe des Bundes          Bayerische Lockdown-Hilfe (Oktoberhilfe)
           Antragsfrist       21.10.2020 – 31.03.2021                Für Soloselbstständige (Neustarthilfe): vsl. ab Anfang Februar 2021  25.11.2020 – 30.04.2021      23.12.2020 – 30.04.2021           vsl. ab Februar 2021
                                                                     Für prüfende Dritte: vsl. ab Mitte Februar 2021
           Antragsstellung    Ausschließlich über prüfende Dritte*, die dazu die IT-Plattform   Über prüfende Dritte*, die dazu die IT-Plattform des Bundes nutzen   Über prüfende Dritte*, die dazu die IT-Plattform des Bundes   Über prüfende Dritte*, die dazu die IT-Plattform des   Ausschließlich über prüfende Dritte*, die dazu
                              des Bundes nutzen müssen                 müssen. Ausnahme: Soloselbständige bei der Benatragung der Neustart -   nutzen müssen           Bundes nutzen müssen              die IT-Plattform des Bundes nutzen müssen
                                                                     hilfe unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt  Ausnahme: Soloselbständige bis zu einem Förderhöchstsatz von  Ausnahme: Soloselbständige bis zu einem Förderhöchst-
                                                                                                                                  5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt   satz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungs-
                                                                                                                                  antragsberechtigt                    pflichten direkt antragsberechtigt
           Antragsbearbeitung durch die   seit 23.11.2020            vsl. März 2021                                               seit 12. Januar 2021                 Noch keine Details bekannt        vsl. ab Februar 2021
           Bewilligungsstelle                                                                                                     (gilt für alle Anträge über den prüfenden Dritten und für
                                                                                                                                  Direkt anträge aus der Stichprobe)
           Auszahlung         seit 23.11.2020                        Abschlagszahlungen erfolgen direkt nach Beantragung: 50 % der Förder-  Abschlagszahlungen erfolgen direkt nach Beantragung:    Abschlagszahlungen erfolgen direkt nach Beantragung:   vsl. ab Februar 2021
                                                                     höhe, jedoch max. 50.000 Euro                                50 % der Förderhöhe, jedoch max. 50.000 Euro  50 % der Förderhöhe, jedoch max. 50.000 Euro
                                                                     Restbeträge werden nach Antragsbearbeitung durch die Bewilligungsstelle   Restbeträge werden nach Antragsbearbeitung durch die   Restbeträge werden nach Antragsbearbeitung durch die
                                                                     vsl. ab März 2021 ausbezahlt.                                  Bewilligungsstelle vsl. ab Anfang Januar 2021 ausbezahlt.  Bewilligungsstelle ausbezahlt.
                                                                     Neustarthilfe von Soloselbstständigen:                       Direktanträge von Soloselbstständigen:  Direktanträge von Soloselbstständigen:
                                                                     Direktzahlung bis max. 5.000 Euro                            Direktzahlung bis max. 5.000 Euro    Direktzahlung bis max. 5.000 Euro
                                                                     (Ausnahme: Anträge aus der Stichprobe, da diese erst mit dem Start der   (Ausnahme: Anträge aus der Stichprobe, da diese erst mit dem  (Ausnahme: Anträge aus der Stichprobe, da diese erst
                                                                     Antragbearbeitung ausbezahlt werden können)                  Start der Antragbearbeitung ausbezahlt werden können)  mit dem Start der Antragbearbeitung ausbezahlt werden
                                                                                                                                                                       können)
           Förderzeitraum     September – Dezember 2020              Januar – Juni 2021 (November + Dezember 2020)                2. – 30. November 2020               1. – 31. Dezember 2020            Oktober 2020; zeitanteilig für die Dauer des
                                                                                                                                                                                                         staatlich verordneten Lockdowns in den jeweili-
                                                                                                                                                                                                         gen Kommunen: Berchtesgadener Land (seit
                                                                                                                                                                                                         20.10.), Rottal-Inn (seit 27.10.), Stadt Augs-
                                                                                                                                                                                                         burg (seit 30.10.), Stadt Rosenheim (30.10.)
           Antragsberechtigung  mind. 50 % Umsatzeinbruch in zwei zusammenhängenden Mona-  mind. 50 % Umsatzeinbruch in zwei zusammenhängenden Monaten von   Direkt Betroffene: Alle von den temporären Schließungen   s. Novemberhilfe  s. Novemberhilfe
                              ten April bis August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten oder     April bis Dezember 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten oder mind.      betroffene Unternehmen (private und öffentliche), Betriebe,
                              mind. 30 % Umsatzeinbruch im Durchschnitt April bis August   30 % Umsatzeinbruch im Durchschnitt von April bis Dezember 2020 gegen-  Selbständige – Solo-Selbständige und Freiberufler im Haupt-
                              2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.  über dem Vorjahreszeitraum.                                  erwerb –, Vereine und Einrichtungen
                                                                     Erweiterung des Zugangs zu den Überbrückungshilfen für die Monate   Indirekt Betroffene: Unternehmen und Soloselbstständige, die
                              Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen     November bzw. Dezember 2020 auch für Unternehmen, die im Vergleich   nachweislich und regelmäßig mindestens 80 % ihrer Umsätze
                              einschließlich Soloselbstständige und Angehörige der Freien   zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens   mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen
                                Berufe, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungs-  40 % erlitten haben und keinen Zugang zur Novemberhilfe und ⁄ oder     erzielen.
                              fonds qualifizieren; gemeinnützige Unternehmen; keine öffent-    Dezemberhilfe hatten.              Über Dritte Betroffene: Unternehmen und Soloselbstständige,
                              lichen Unternehmen.                    Die Überbrückungshilfe III steht im Dezember 2020 für die Unternehmen   die regelmäßig mindestens 80 % ihrer Umsätze durch Lieferun-
                                                                     zur Verfügung, die aufgrund des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der   gen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen
                                                                     Regierungschefinnen und                                        betroffener Unternehmen über Dritte (zum Beispiel Veranstal-
                                                                     Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember 2020 im Dezember zusätz-  tungsagenturen) erzielen. Diese Antragsteller müssen im
                                                                     lich geschlossen werden.                                     November 2020 wegen der Schließungsverordnungen Umsatz-
                                                                     Der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen umfasst sowohl die direkt   einbruch von mehr als 80 % gegenüber dem Vergleichsumsatz-
                                                                     geschlossenen Unternehmen wie auch diejenigen Unternehmen mit einem   nachweisen.
                                                                     sehr starken Geschäftsbezug zu den direkt geschlossenen Unternehmen
                                                                     (indirekt Betroffene). Für diese Unternehmen gilt ein Förderhöchstbetrag
                                                                     von 500.000 Euro pro Monat.
                                                                     Es sollen Abschlagszahlungen entsprechend der Regelungen der außer-
                                                                     ordentlichen Wirtschaftshilfen (maximal 50.000 Euro) ermöglicht werden.
           Förderhöhe         90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch    90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch 60 % bei Umsatz-  75 % des Vergleichsumsatzes, anteilig für jeden Tag im Novem-  75 % des Vergleichsumsatzes, anteilig für jeden Tag im   s. Novemberhilfe
                              60 % bei Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 %  einbruch zwischen 50 und 70 %                       ber 2020 berechnet, an dem ein Unternehmen tatsächlich  vom  Dezember 2020 berechnet, an dem ein Unternehmen tat-  Als Vergleichsumsatz soll der Oktoberumsatz
                              40 % bei Umsatzeinbruch von mehr als 30 %    40 % bei Umsatzeinbruch von mehr als 30% Streichung der KMU-Decke-  Corona-bedingten Lockdown direkt, indirekt oder über Dritte   sächlich vom Corona-bedingten Lockdown direkt, indirekt  2019 angesetzt werden – die umsatzstärkeren
                              Streichung der KMU-Deckelungsbeträge;    lungsbeträge; für alle Unternehmen gilt der Höchstbetrag von bis zu     betroffen war           oder über Dritte betroffen war    Herbstferien 2019 sind somit berücksichtigt
                              für alle Unternehmen gilt der Höchst betrag von 50.000€Euro im   200.000€ im Monat (insgesamt max. 1,2 Mio.€).  Vergleichsumsatz = i.d.R. November 2019  Vergleichsumsatz = i.d.R. Dezember 2019  (bisher für Oktoberhilfe prozentualer Aufschlag
                              Monat (insgesamt max. 200.000 Euro).                                                                (bei Soloselbstständigen alternativ der durchschnittliche   (bei Soloselbstständigen alternativ der durchschnittliche  auf die Novemberhilfe angedacht).
                                                                                                                                    Monatsumsatz im Jahre 2019)        Monatsumsatz im Jahre 2019)
           Besonderheiten     Erstattungsfähige Kosten: Betriebliche Fixkosten  Erstattungsfähige Kosten: Betriebliche Fixkosten  Umsätze von mehr als 25% werden auf Umsatzerstattung   s. Novemberhilfe  s. Novemberhilfe
                              Ausgaben für Hygienemaßnahmen einschließlich investiver                                               angerechnet (dadurch keine Überförderung von mehr als 100 %
                                Maßnahmen, z.B. für Luftfilter und Maßnahmen zur temporären   Neustarthilfe für Soloselbstständige:  des Vergleichs-Umsatzes).
                              Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereichen Personal-  Alternativ zum Einzelnachweis der Fixkosten kann künftig eine einmalige   Für Gastronomiebetriebe Umsatzerstattung auf 75 % der
                              kosten: Pauschale von 20 % der förderfähigen Kosten.  Betriebskostenpauschale in Höhe von 25 % des Vergleichsumsatzes in An-    Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 mit vollem Mehrwert-
                                                                     satz gebracht werden (einmaliger Betrag von bis zu 5.000€ als Zuschuss).  steuersatz begrenzt; damit Außerhausverkaufsumsätze mit
                                                                                                                                    reduziertem Mehrwertsteuersatz herausgerechnet; im Gegenzug
                                                                     Katalog erstattungsfähiger Kosten wird erweitert (bauliche Modernisie-  Außerhausverkaufsumsätze während der Schließungen von der
                                                                     rungs- ,Renovierungs-oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis   Umsatz anrechnung ausgenommen, um Ausweitung dieses
                                                                     zu 20.000€Euro, Abschreibungen von Wirtschaftsgütern bis zu 50 %,      Geschäfts zu begünstigen
                                                                     Erweiterung der branchenspezifischen Fixkostenregelung für die Reise-
                                                                     branche durch die Aufhebung der Begrenzung auf Pauschalreisen, Ausfall-
                                                                     kosten für Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche für März
                                                                     bis Dezember 2020).
           Beihilferechtliche Regelung  Nach der „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“ können grund-  s. Überbrückungshilfe II     Der beihilferechtliche Rahmen ergibt sich aus der Förderhöhe.  s. Novemberhilfe  s. Novemberhilfe
                              sätzlich Beihilfen als Beitrag zu den ungedeckten Fixkosten eines                                   Beihilfen bis 1 Million Euro werden auf die geänderte
                              Unternehmens in Höhe von bis zu 3 Millionen Euro pro Unterneh-                                      „Bundesregelung Kleinbeihilfen2020“ sowie die De-minimis-
                              men bzw. Unternehmensverbund vergeben werden.                                                       Verordnung gestützt.
                                                                                                                                  „Novemberhilfe Plus“:
                              Wird der jeweils zulässige Höchstbetrag bzw. Fördersatz für                                         Beihilfen bis 4 Millionen Euro sollen zusätzlich auf der
                                Beihilfen auf Grundlage der „Bundesregelung Fixkostenhilfe                                        „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“ basieren. Soweit Bei-
                              2020“ überschritten, so ist die Überbrückungshilfe im Rahmen                                        hilfen über 4 Millionen Euro betroffen sind, wird der Bund das
                              der Antragstellung bis zu diesem zu kürzen. Sollte sich zu einem                                    Programm bei der Europäischen Kommission notifizieren.
                                späteren Zeitpunkt herausstellen, dass die bewilligte Überbrü-
                              ckungshilfe den zulässigen Höchstbetrag bzw. Fördersatz über-
                              schreitet, so ist der zu viel gezahlte Betrag im Rahmen der
                              Schlussabrechnung zurückzuzahlen.
           Beihilferechtliche Genehmi-  20.11.2020                   s. Überbrückungshilfe II                                     „Novemberhilfe Plus“ noch in Planung (vsl. Februar 2021)     „Dezemberhilfe Plus“ noch in Planung (vsl. Februrar   s. Novemberhilfe
           gung durch die EU-Kommission                                                                                             Beihilfen über 4 Millionen: Notifizierung steht noch aus  2021) Beihilfen über 4 Millionen: Notifizierung steht
                                                                                                                                                                       noch aus
           * Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwalt. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung    Die fortlaufend aktualisierte Version dieser Tabelle finden Sie unter:
           der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m ⁄ w ⁄ d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.    https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Geschaeftsfuehrung/Gesamt%C3%BCbersicht_Hilfen_Stand08012021.pdf
           Quelle: IHK für München und Oberbayern, Bewilligungsstelle für Bayern (Stand: 15.01.2021)                              Wirtschaftshilfen: Übersicht der Zuschussprogramme (Stand: 15. Januar 2021)
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