Page 25 - Taxikurier März 2021
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Überbrückungshilfe II des Bundes  Überbrückungshilfe III des Bundes  Novemberhilfe des Bundes  Dezemberhilfe des Bundes  Bayerische Lockdown-Hilfe (Oktoberhilfe)
 Antragsfrist  21.10.2020 – 31.03.2021  Für Soloselbstständige (Neustarthilfe): vsl. ab Anfang Februar 2021  25.11.2020 – 30.04.2021  23.12.2020 – 30.04.2021  vsl. ab Februar 2021
 Für prüfende Dritte: vsl. ab Mitte Februar 2021
 Antragsstellung  Ausschließlich über prüfende Dritte*, die dazu die IT-Plattform   Über prüfende Dritte*, die dazu die IT-Plattform des Bundes nutzen   Über prüfende Dritte*, die dazu die IT-Plattform des Bundes   Über prüfende Dritte*, die dazu die IT-Plattform des   Ausschließlich über prüfende Dritte*, die dazu
 des Bundes nutzen müssen    müssen. Ausnahme: Soloselbständige bei der Benatragung der Neustart -   nutzen müssen  Bundes nutzen müssen  die IT-Plattform des Bundes nutzen müssen
 hilfe unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt  Ausnahme: Soloselbständige bis zu einem Förderhöchstsatz von  Ausnahme: Soloselbständige bis zu einem Förderhöchst-
           5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt   satz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungs-
           antragsberechtigt                    pflichten direkt antragsberechtigt
 Antragsbearbeitung durch die   seit 23.11.2020  vsl. März 2021  seit 12. Januar 2021  Noch keine Details bekannt  vsl. ab Februar 2021
 Bewilligungsstelle  (gilt für alle Anträge über den prüfenden Dritten und für
           Direkt anträge aus der Stichprobe)
 Auszahlung  seit 23.11.2020  Abschlagszahlungen erfolgen direkt nach Beantragung: 50 % der Förder-  Abschlagszahlungen erfolgen direkt nach Beantragung:    Abschlagszahlungen erfolgen direkt nach Beantragung:   vsl. ab Februar 2021
 höhe, jedoch max. 50.000 Euro  50 % der Förderhöhe, jedoch max. 50.000 Euro  50 % der Förderhöhe, jedoch max. 50.000 Euro
 Restbeträge werden nach Antragsbearbeitung durch die Bewilligungsstelle   Restbeträge werden nach Antragsbearbeitung durch die   Restbeträge werden nach Antragsbearbeitung durch die
 vsl. ab März 2021 ausbezahlt.    Bewilligungsstelle vsl. ab Anfang Januar 2021 ausbezahlt.  Bewilligungsstelle ausbezahlt.
 Neustarthilfe von Soloselbstständigen:  Direktanträge von Soloselbstständigen:  Direktanträge von Soloselbstständigen:
 Direktzahlung bis max. 5.000 Euro  Direktzahlung bis max. 5.000 Euro  Direktzahlung bis max. 5.000 Euro
 (Ausnahme: Anträge aus der Stichprobe, da diese erst mit dem Start der   (Ausnahme: Anträge aus der Stichprobe, da diese erst mit dem  (Ausnahme: Anträge aus der Stichprobe, da diese erst
 Antragbearbeitung ausbezahlt werden können)  Start der Antragbearbeitung ausbezahlt werden können)  mit dem Start der Antragbearbeitung ausbezahlt werden
                                                können)
 Förderzeitraum  September – Dezember 2020  Januar – Juni 2021 (November + Dezember 2020)  2. – 30. November 2020  1. – 31. Dezember 2020  Oktober 2020; zeitanteilig für die Dauer des
                                                                                  staatlich verordneten Lockdowns in den jeweili-
                                                                                  gen Kommunen: Berchtesgadener Land (seit
                                                                                  20.10.), Rottal-Inn (seit 27.10.), Stadt Augs-
                                                                                  burg (seit 30.10.), Stadt Rosenheim (30.10.)
 Antragsberechtigung  mind. 50 % Umsatzeinbruch in zwei zusammenhängenden Mona-  mind. 50 % Umsatzeinbruch in zwei zusammenhängenden Monaten von   Direkt Betroffene: Alle von den temporären Schließungen   s. Novemberhilfe  s. Novemberhilfe
 ten April bis August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten oder     April bis Dezember 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten oder mind.      betroffene Unternehmen (private und öffentliche), Betriebe,
 mind. 30 % Umsatzeinbruch im Durchschnitt April bis August   30 % Umsatzeinbruch im Durchschnitt von April bis Dezember 2020 gegen-  Selbständige – Solo-Selbständige und Freiberufler im Haupt-
 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.  über dem Vorjahreszeitraum.  erwerb –, Vereine und Einrichtungen
 Erweiterung des Zugangs zu den Überbrückungshilfen für die Monate   Indirekt Betroffene: Unternehmen und Soloselbstständige, die
 Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen     November bzw. Dezember 2020 auch für Unternehmen, die im Vergleich   nachweislich und regelmäßig mindestens 80 % ihrer Umsätze
 einschließlich Soloselbstständige und Angehörige der Freien   zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens   mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen
   Berufe, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungs-  40 % erlitten haben und keinen Zugang zur Novemberhilfe und ⁄ oder     erzielen.
 fonds qualifizieren; gemeinnützige Unternehmen; keine öffent-    Dezemberhilfe hatten.  Über Dritte Betroffene: Unternehmen und Soloselbstständige,
 lichen Unternehmen.  Die Überbrückungshilfe III steht im Dezember 2020 für die Unternehmen   die regelmäßig mindestens 80 % ihrer Umsätze durch Lieferun-
 zur Verfügung, die aufgrund des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der   gen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen
 Regierungschefinnen und    betroffener Unternehmen über Dritte (zum Beispiel Veranstal-
 Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember 2020 im Dezember zusätz-  tungsagenturen) erzielen. Diese Antragsteller müssen im
 lich geschlossen werden.  November 2020 wegen der Schließungsverordnungen Umsatz-
 Der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen umfasst sowohl die direkt   einbruch von mehr als 80 % gegenüber dem Vergleichsumsatz-
 geschlossenen Unternehmen wie auch diejenigen Unternehmen mit einem   nachweisen.
 sehr starken Geschäftsbezug zu den direkt geschlossenen Unternehmen
 (indirekt Betroffene). Für diese Unternehmen gilt ein Förderhöchstbetrag
 von 500.000 Euro pro Monat.
 Es sollen Abschlagszahlungen entsprechend der Regelungen der außer-
 ordentlichen Wirtschaftshilfen (maximal 50.000 Euro) ermöglicht werden.
 Förderhöhe  90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch    90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch 60 % bei Umsatz-  75 % des Vergleichsumsatzes, anteilig für jeden Tag im Novem-  75 % des Vergleichsumsatzes, anteilig für jeden Tag im   s. Novemberhilfe
 60 % bei Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 %  einbruch zwischen 50 und 70 %  ber 2020 berechnet, an dem ein Unternehmen tatsächlich  vom  Dezember 2020 berechnet, an dem ein Unternehmen tat-  Als Vergleichsumsatz soll der Oktoberumsatz
 40 % bei Umsatzeinbruch von mehr als 30 %    40 % bei Umsatzeinbruch von mehr als 30% Streichung der KMU-Decke-  Corona-bedingten Lockdown direkt, indirekt oder über Dritte   sächlich vom Corona-bedingten Lockdown direkt, indirekt  2019 angesetzt werden – die umsatzstärkeren
 Streichung der KMU-Deckelungsbeträge;    lungsbeträge; für alle Unternehmen gilt der Höchstbetrag von bis zu     betroffen war  oder über Dritte betroffen war  Herbstferien 2019 sind somit berücksichtigt
 für alle Unternehmen gilt der Höchst betrag von 50.000€Euro im   200.000€ im Monat (insgesamt max. 1,2 Mio.€).  Vergleichsumsatz = i.d.R. November 2019  Vergleichsumsatz = i.d.R. Dezember 2019  (bisher für Oktoberhilfe prozentualer Aufschlag
 Monat (insgesamt max. 200.000 Euro).  (bei Soloselbstständigen alternativ der durchschnittliche   (bei Soloselbstständigen alternativ der durchschnittliche  auf die Novemberhilfe angedacht).
             Monatsumsatz im Jahre 2019)        Monatsumsatz im Jahre 2019)
 Besonderheiten  Erstattungsfähige Kosten: Betriebliche Fixkosten  Erstattungsfähige Kosten: Betriebliche Fixkosten  Umsätze von mehr als 25% werden auf Umsatzerstattung   s. Novemberhilfe  s. Novemberhilfe
 Ausgaben für Hygienemaßnahmen einschließlich investiver     angerechnet (dadurch keine Überförderung von mehr als 100 %
   Maßnahmen, z.B. für Luftfilter und Maßnahmen zur temporären   Neustarthilfe für Soloselbstständige:  des Vergleichs-Umsatzes).
 Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereichen Personal-  Alternativ zum Einzelnachweis der Fixkosten kann künftig eine einmalige   Für Gastronomiebetriebe Umsatzerstattung auf 75 % der
 kosten: Pauschale von 20 % der förderfähigen Kosten.  Betriebskostenpauschale in Höhe von 25 % des Vergleichsumsatzes in An-    Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 mit vollem Mehrwert-
 satz gebracht werden (einmaliger Betrag von bis zu 5.000€ als Zuschuss).  steuersatz begrenzt; damit Außerhausverkaufsumsätze mit
             reduziertem Mehrwertsteuersatz herausgerechnet; im Gegenzug
 Katalog erstattungsfähiger Kosten wird erweitert (bauliche Modernisie-  Außerhausverkaufsumsätze während der Schließungen von der
 rungs- ,Renovierungs-oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis   Umsatz anrechnung ausgenommen, um Ausweitung dieses
 zu 20.000€Euro, Abschreibungen von Wirtschaftsgütern bis zu 50 %,      Geschäfts zu begünstigen
 Erweiterung der branchenspezifischen Fixkostenregelung für die Reise-
 branche durch die Aufhebung der Begrenzung auf Pauschalreisen, Ausfall-
 kosten für Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche für März
 bis Dezember 2020).
 Beihilferechtliche Regelung  Nach der „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“ können grund-  s. Überbrückungshilfe II  Der beihilferechtliche Rahmen ergibt sich aus der Förderhöhe.  s. Novemberhilfe  s. Novemberhilfe
 sätzlich Beihilfen als Beitrag zu den ungedeckten Fixkosten eines   Beihilfen bis 1 Million Euro werden auf die geänderte
 Unternehmens in Höhe von bis zu 3 Millionen Euro pro Unterneh-  „Bundesregelung Kleinbeihilfen2020“ sowie die De-minimis-
 men bzw. Unternehmensverbund vergeben werden.  Verordnung gestützt.
           „Novemberhilfe Plus“:
 Wird der jeweils zulässige Höchstbetrag bzw. Fördersatz für   Beihilfen bis 4 Millionen Euro sollen zusätzlich auf der
   Beihilfen auf Grundlage der „Bundesregelung Fixkostenhilfe   „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“ basieren. Soweit Bei-
 2020“ überschritten, so ist die Überbrückungshilfe im Rahmen   hilfen über 4 Millionen Euro betroffen sind, wird der Bund das
 der Antragstellung bis zu diesem zu kürzen. Sollte sich zu einem   Programm bei der Europäischen Kommission notifizieren.
   späteren Zeitpunkt herausstellen, dass die bewilligte Überbrü-
 ckungshilfe den zulässigen Höchstbetrag bzw. Fördersatz über-
 schreitet, so ist der zu viel gezahlte Betrag im Rahmen der
 Schlussabrechnung zurückzuzahlen.
 Beihilferechtliche Genehmi-  20.11.2020  s. Überbrückungshilfe II  „Novemberhilfe Plus“ noch in Planung (vsl. Februar 2021)     „Dezemberhilfe Plus“ noch in Planung (vsl. Februrar   s. Novemberhilfe
 gung durch die EU-Kommission    Beihilfen über 4 Millionen: Notifizierung steht noch aus  2021) Beihilfen über 4 Millionen: Notifizierung steht
                                                noch aus
 * Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwalt. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung    Die fortlaufend aktualisierte Version dieser Tabelle finden Sie unter:
 der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m ⁄ w ⁄ d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.    https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Geschaeftsfuehrung/Gesamt%C3%BCbersicht_Hilfen_Stand08012021.pdf
 Quelle: IHK für München und Oberbayern, Bewilligungsstelle für Bayern (Stand: 15.01.2021)  Wirtschaftshilfen: Übersicht der Zuschussprogramme (Stand: 15. Januar 2021)
                                                                                         MÄRZ 2021 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 25
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