Page 25 - Taxikurier März 2021
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Überbrückungshilfe II des Bundes Überbrückungshilfe III des Bundes Novemberhilfe des Bundes Dezemberhilfe des Bundes Bayerische Lockdown-Hilfe (Oktoberhilfe)
Antragsfrist 21.10.2020 – 31.03.2021 Für Soloselbstständige (Neustarthilfe): vsl. ab Anfang Februar 2021 25.11.2020 – 30.04.2021 23.12.2020 – 30.04.2021 vsl. ab Februar 2021
Für prüfende Dritte: vsl. ab Mitte Februar 2021
Antragsstellung Ausschließlich über prüfende Dritte*, die dazu die IT-Plattform Über prüfende Dritte*, die dazu die IT-Plattform des Bundes nutzen Über prüfende Dritte*, die dazu die IT-Plattform des Bundes Über prüfende Dritte*, die dazu die IT-Plattform des Ausschließlich über prüfende Dritte*, die dazu
des Bundes nutzen müssen müssen. Ausnahme: Soloselbständige bei der Benatragung der Neustart - nutzen müssen Bundes nutzen müssen die IT-Plattform des Bundes nutzen müssen
hilfe unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt Ausnahme: Soloselbständige bis zu einem Förderhöchstsatz von Ausnahme: Soloselbständige bis zu einem Förderhöchst-
5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt satz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungs-
antragsberechtigt pflichten direkt antragsberechtigt
Antragsbearbeitung durch die seit 23.11.2020 vsl. März 2021 seit 12. Januar 2021 Noch keine Details bekannt vsl. ab Februar 2021
Bewilligungsstelle (gilt für alle Anträge über den prüfenden Dritten und für
Direkt anträge aus der Stichprobe)
Auszahlung seit 23.11.2020 Abschlagszahlungen erfolgen direkt nach Beantragung: 50 % der Förder- Abschlagszahlungen erfolgen direkt nach Beantragung: Abschlagszahlungen erfolgen direkt nach Beantragung: vsl. ab Februar 2021
höhe, jedoch max. 50.000 Euro 50 % der Förderhöhe, jedoch max. 50.000 Euro 50 % der Förderhöhe, jedoch max. 50.000 Euro
Restbeträge werden nach Antragsbearbeitung durch die Bewilligungsstelle Restbeträge werden nach Antragsbearbeitung durch die Restbeträge werden nach Antragsbearbeitung durch die
vsl. ab März 2021 ausbezahlt. Bewilligungsstelle vsl. ab Anfang Januar 2021 ausbezahlt. Bewilligungsstelle ausbezahlt.
Neustarthilfe von Soloselbstständigen: Direktanträge von Soloselbstständigen: Direktanträge von Soloselbstständigen:
Direktzahlung bis max. 5.000 Euro Direktzahlung bis max. 5.000 Euro Direktzahlung bis max. 5.000 Euro
(Ausnahme: Anträge aus der Stichprobe, da diese erst mit dem Start der (Ausnahme: Anträge aus der Stichprobe, da diese erst mit dem (Ausnahme: Anträge aus der Stichprobe, da diese erst
Antragbearbeitung ausbezahlt werden können) Start der Antragbearbeitung ausbezahlt werden können) mit dem Start der Antragbearbeitung ausbezahlt werden
können)
Förderzeitraum September – Dezember 2020 Januar – Juni 2021 (November + Dezember 2020) 2. – 30. November 2020 1. – 31. Dezember 2020 Oktober 2020; zeitanteilig für die Dauer des
staatlich verordneten Lockdowns in den jeweili-
gen Kommunen: Berchtesgadener Land (seit
20.10.), Rottal-Inn (seit 27.10.), Stadt Augs-
burg (seit 30.10.), Stadt Rosenheim (30.10.)
Antragsberechtigung mind. 50 % Umsatzeinbruch in zwei zusammenhängenden Mona- mind. 50 % Umsatzeinbruch in zwei zusammenhängenden Monaten von Direkt Betroffene: Alle von den temporären Schließungen s. Novemberhilfe s. Novemberhilfe
ten April bis August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten oder April bis Dezember 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten oder mind. betroffene Unternehmen (private und öffentliche), Betriebe,
mind. 30 % Umsatzeinbruch im Durchschnitt April bis August 30 % Umsatzeinbruch im Durchschnitt von April bis Dezember 2020 gegen- Selbständige – Solo-Selbständige und Freiberufler im Haupt-
2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. über dem Vorjahreszeitraum. erwerb –, Vereine und Einrichtungen
Erweiterung des Zugangs zu den Überbrückungshilfen für die Monate Indirekt Betroffene: Unternehmen und Soloselbstständige, die
Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen November bzw. Dezember 2020 auch für Unternehmen, die im Vergleich nachweislich und regelmäßig mindestens 80 % ihrer Umsätze
einschließlich Soloselbstständige und Angehörige der Freien zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen
Berufe, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungs- 40 % erlitten haben und keinen Zugang zur Novemberhilfe und ⁄ oder erzielen.
fonds qualifizieren; gemeinnützige Unternehmen; keine öffent- Dezemberhilfe hatten. Über Dritte Betroffene: Unternehmen und Soloselbstständige,
lichen Unternehmen. Die Überbrückungshilfe III steht im Dezember 2020 für die Unternehmen die regelmäßig mindestens 80 % ihrer Umsätze durch Lieferun-
zur Verfügung, die aufgrund des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der gen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen
Regierungschefinnen und betroffener Unternehmen über Dritte (zum Beispiel Veranstal-
Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember 2020 im Dezember zusätz- tungsagenturen) erzielen. Diese Antragsteller müssen im
lich geschlossen werden. November 2020 wegen der Schließungsverordnungen Umsatz-
Der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen umfasst sowohl die direkt einbruch von mehr als 80 % gegenüber dem Vergleichsumsatz-
geschlossenen Unternehmen wie auch diejenigen Unternehmen mit einem nachweisen.
sehr starken Geschäftsbezug zu den direkt geschlossenen Unternehmen
(indirekt Betroffene). Für diese Unternehmen gilt ein Förderhöchstbetrag
von 500.000 Euro pro Monat.
Es sollen Abschlagszahlungen entsprechend der Regelungen der außer-
ordentlichen Wirtschaftshilfen (maximal 50.000 Euro) ermöglicht werden.
Förderhöhe 90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch 90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch 60 % bei Umsatz- 75 % des Vergleichsumsatzes, anteilig für jeden Tag im Novem- 75 % des Vergleichsumsatzes, anteilig für jeden Tag im s. Novemberhilfe
60 % bei Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 % einbruch zwischen 50 und 70 % ber 2020 berechnet, an dem ein Unternehmen tatsächlich vom Dezember 2020 berechnet, an dem ein Unternehmen tat- Als Vergleichsumsatz soll der Oktoberumsatz
40 % bei Umsatzeinbruch von mehr als 30 % 40 % bei Umsatzeinbruch von mehr als 30% Streichung der KMU-Decke- Corona-bedingten Lockdown direkt, indirekt oder über Dritte sächlich vom Corona-bedingten Lockdown direkt, indirekt 2019 angesetzt werden – die umsatzstärkeren
Streichung der KMU-Deckelungsbeträge; lungsbeträge; für alle Unternehmen gilt der Höchstbetrag von bis zu betroffen war oder über Dritte betroffen war Herbstferien 2019 sind somit berücksichtigt
für alle Unternehmen gilt der Höchst betrag von 50.000€Euro im 200.000€ im Monat (insgesamt max. 1,2 Mio.€). Vergleichsumsatz = i.d.R. November 2019 Vergleichsumsatz = i.d.R. Dezember 2019 (bisher für Oktoberhilfe prozentualer Aufschlag
Monat (insgesamt max. 200.000 Euro). (bei Soloselbstständigen alternativ der durchschnittliche (bei Soloselbstständigen alternativ der durchschnittliche auf die Novemberhilfe angedacht).
Monatsumsatz im Jahre 2019) Monatsumsatz im Jahre 2019)
Besonderheiten Erstattungsfähige Kosten: Betriebliche Fixkosten Erstattungsfähige Kosten: Betriebliche Fixkosten Umsätze von mehr als 25% werden auf Umsatzerstattung s. Novemberhilfe s. Novemberhilfe
Ausgaben für Hygienemaßnahmen einschließlich investiver angerechnet (dadurch keine Überförderung von mehr als 100 %
Maßnahmen, z.B. für Luftfilter und Maßnahmen zur temporären Neustarthilfe für Soloselbstständige: des Vergleichs-Umsatzes).
Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereichen Personal- Alternativ zum Einzelnachweis der Fixkosten kann künftig eine einmalige Für Gastronomiebetriebe Umsatzerstattung auf 75 % der
kosten: Pauschale von 20 % der förderfähigen Kosten. Betriebskostenpauschale in Höhe von 25 % des Vergleichsumsatzes in An- Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 mit vollem Mehrwert-
satz gebracht werden (einmaliger Betrag von bis zu 5.000€ als Zuschuss). steuersatz begrenzt; damit Außerhausverkaufsumsätze mit
reduziertem Mehrwertsteuersatz herausgerechnet; im Gegenzug
Katalog erstattungsfähiger Kosten wird erweitert (bauliche Modernisie- Außerhausverkaufsumsätze während der Schließungen von der
rungs- ,Renovierungs-oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis Umsatz anrechnung ausgenommen, um Ausweitung dieses
zu 20.000€Euro, Abschreibungen von Wirtschaftsgütern bis zu 50 %, Geschäfts zu begünstigen
Erweiterung der branchenspezifischen Fixkostenregelung für die Reise-
branche durch die Aufhebung der Begrenzung auf Pauschalreisen, Ausfall-
kosten für Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche für März
bis Dezember 2020).
Beihilferechtliche Regelung Nach der „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“ können grund- s. Überbrückungshilfe II Der beihilferechtliche Rahmen ergibt sich aus der Förderhöhe. s. Novemberhilfe s. Novemberhilfe
sätzlich Beihilfen als Beitrag zu den ungedeckten Fixkosten eines Beihilfen bis 1 Million Euro werden auf die geänderte
Unternehmens in Höhe von bis zu 3 Millionen Euro pro Unterneh- „Bundesregelung Kleinbeihilfen2020“ sowie die De-minimis-
men bzw. Unternehmensverbund vergeben werden. Verordnung gestützt.
„Novemberhilfe Plus“:
Wird der jeweils zulässige Höchstbetrag bzw. Fördersatz für Beihilfen bis 4 Millionen Euro sollen zusätzlich auf der
Beihilfen auf Grundlage der „Bundesregelung Fixkostenhilfe „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“ basieren. Soweit Bei-
2020“ überschritten, so ist die Überbrückungshilfe im Rahmen hilfen über 4 Millionen Euro betroffen sind, wird der Bund das
der Antragstellung bis zu diesem zu kürzen. Sollte sich zu einem Programm bei der Europäischen Kommission notifizieren.
späteren Zeitpunkt herausstellen, dass die bewilligte Überbrü-
ckungshilfe den zulässigen Höchstbetrag bzw. Fördersatz über-
schreitet, so ist der zu viel gezahlte Betrag im Rahmen der
Schlussabrechnung zurückzuzahlen.
Beihilferechtliche Genehmi- 20.11.2020 s. Überbrückungshilfe II „Novemberhilfe Plus“ noch in Planung (vsl. Februar 2021) „Dezemberhilfe Plus“ noch in Planung (vsl. Februrar s. Novemberhilfe
gung durch die EU-Kommission Beihilfen über 4 Millionen: Notifizierung steht noch aus 2021) Beihilfen über 4 Millionen: Notifizierung steht
noch aus
* Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwalt. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung Die fortlaufend aktualisierte Version dieser Tabelle finden Sie unter:
der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m ⁄ w ⁄ d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Geschaeftsfuehrung/Gesamt%C3%BCbersicht_Hilfen_Stand08012021.pdf
Quelle: IHK für München und Oberbayern, Bewilligungsstelle für Bayern (Stand: 15.01.2021) Wirtschaftshilfen: Übersicht der Zuschussprogramme (Stand: 15. Januar 2021)
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