Page 16 - Taxikurier März 2021
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TITELTHEMA
Verordnung der Landeshauptstadt München über § 2 Beförderungsentgelte
Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen
für den Verkehr mit Taxen (Taxitarifordnung) (1) Der Beförderungspreis setzt sich unabhängig von der Zahl der
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zu befördernden Personen aus dem Grundpreis zuzüglich mindes-
tens einer Schalteinheit des Kilometer- bzw. des Wartezeitpreises
vom 05. Februar 2021 und den Zuschlägen zusammen.
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von § 51 Abs. 1 a) Der Mindestfahrpreis 4,70 Euro
des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der (Grundpreis + 1. Schalteinheit) beträgt bis 31.12.2021
Bekanntmachung vom 08.08.1990 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt Der Mindestfahrpreis 4,80 Euro
durch Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) geändert (Grundpreis + 1. Schalteinheit) beträgt ab 01.01.2022
worden ist und § 11 Nr. 1 der Delegationsverordnung (DelV) vom b) Der Kilometerpreis wird nach Schalteinheiten von je 0,20 Euro
28.01.2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch angezeigt.
Verordnung vom 13.01.2020 (GVBl. S. 11), folgende Verordnung:
c) Der Kilometerpreis (Tarifstufe 1) beträgt bis 31.12.2021 2,00 Euro
0,20 Euro pro 100,00 m, Umschaltgeschwindigkeit 15,00 km/h
Der Kilometerpreis (Tarifstufe 1) beträgt ab 01.01.2022 2,10 Euro
§ 1 Geltungsbereich, Tarifzonen 0,20 Euro pro 95,23 m, Umschaltgeschwindigkeit 14,28 km/h
d) Der Wartezeitpreis (Tarifstufe 2) – kunden- und verkehrsbedingt 30,00 Euro
(1) Die in dieser Verordnung festgesetzten Beförderungsentgelte – beträgt je Stunde (0,20 Euro pro 24 Sek.)
und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen gelten
für Taxiunternehmen mit dem Betriebssitz in der Landeshauptstadt
München. (2) Fahrpreise nach Tarifzonen
(2) Das Pflichtfahrgebiet umfasst die Gebiete: a) Anfahrt innerhalb der Tarifzone I frei
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a) der Landeshauptstadt München b) Anfahrt in der Tarifzone II ab Grenze der Tarifzone I Tarifstufe 1
b) der Landkreise München, Erding, Freising, Ebersberg, Starnberg c) Anfahrt in die Tarifzone I bei Durchqueren der Tarifzone II frei
c) der Großen Kreisstadt Dachau sowie der Gemeinde Karlsfeld d) Zielfahrten in Tarifzone I und Tarifzone II Tarifstufe 1
d) die im Landkreis Fürstenfeldbruck südöstlich der B 471 liegen e) Rückfahrt aus der Tarifzone II in Richtung Tarifzone I Tarifstufe 2 TaxiAnzeigeA5querNEU 05.05.2015 17:31 Uhr Seite 1
sowie die Gebietsteile der Ortschaften Schöngeising, Grafrath, ab Tarifzone I Tarifstufe 1
Fürstenfeldbruck, Emmering und Olching, welche von der Bei Rückfahrt derselben Fahrgäste von Zielen in der Tarifzone II Tarifstufe 2
B 471 getrennt werden und nord-westlich dieser Grenze liegen. in Richtung Tarifzone I bis Grenze der Tarifzone I
Nur in den Ortschaften Schöngeising, Grafrath, Fürstenfeld- ab Grenze der Tarifzone I Tarifstufe 1
bruck, Emmering und Olching ist auch die B 471 dem Pflicht-
fahrgebiet zuzuordnen. (3) Für folgende Fahrten gelten abweichend von den Absätzen 1
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und 2 jederzeit und unabhängig von Veranstaltungen oder Messen
2 Das Pflichtfahrgebiet ist in der am 27.01.2021 ausgefertigten folgende Festpreise:
Karte im Maßstab 1:520000, die als Anlage 1 Bestandteil dieser
Verordnung ist, dargestellt. 1. Flughafen München auf direktem Weg zur Zone Messe München 71,00 Euro
2. Zone Messe München auf direktem Weg zum Flughafen München 71,00 Euro Wir helfen sofort und unbürokratisch!
(3) Das Gebiet der Landeshauptstadt München sowie das Gelände 3. Flughafen München auf direktem Weg zur Zone Hauptbahnhof 79,00 Euro
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des Flughafens München bilden die Tarifzone I, das übrige Pflicht- 4. Zone Hauptbahnhof auf direktem Weg zum Flughafen München 79,00 Euro
fahrgebiet die Tarifzone II. 5. Zone Messe München auf direktem Weg zur Zone Hauptbahnhof 35,00 Euro
6. Zone Hauptbahnhof auf direktem Weg zur Zone Messe München 35,00 Euro
2 Die Tarifzonen sind nachrichtlich in Anlage 2 zur Taxitarifordnung
in Kartenform dargestellt. 2 Die Zuschlagsregelungen des § 3 sind anzuwenden.
3 Bestimmt der Fahrgast einen anderen Weg zum Fahrziel, berech-
3 Das Gelände des Flughafens im Sinne dieser Verordnung beginnt net sich das Beförderungsentgelt nach den Absätzen 1 und 2.
a) an der Zufahrt über die Zentralallee – 400 m nach der Abzwei- Die Situation ist Ihnen sicher bestens bekannt: Gerade wenn das Geschäft Selbstverständlich sind sowohl Funk als auch Taxameter entsprechend
gung von der Bundesstraße B301, (4) Die Zone Messe umfasst sämtliche Adressen und Abholorte einigermaßen läuft, geht das Taxi kaputt - Verkehrsunfall, Getriebe- oder Ihren Erfordernissen programmiert.
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b) an der Zufahrt über die Freisinger Allee bei der Agip-Tankstelle innerhalb des Areals der Messe München, begrenzt Motorschaden, die Elektronik streikt, oder was auch immer. Meist trifft Alle Fahrzeuge verfügen über Navigationssysrem.
Alle Fahrzeuge verfügen über Navigationssystem.
und a) im Westen durch die Olof-Palme-Straße, einen zwar selbst keine Schuld, trotzdem hat man jede Menge Ärger und Zahlreiche Autohäuser wickeln auch die Taxi-Mobilitätsgarantie über
c) an der Zufahrt über die St2584 kommend von der ED5 bzw. an b) im Süden durch die Willy-Brandt-Allee und den
der Zufahrt über den Südring – 100 m östlich vor der südlichen Willy-Brandt-Platz, Unannehmlichkeiten. Festfahrten gehen verloren oder müssen an uns ab.
Einmündung zur OMV-Tankstelle. c) im Osten durch den De-Gasperi-Bogen und Kollegen abgegeben werden, Probleme mit Stammkunden oder Fahrern, Im Bedarfsfall kümmern wir uns um die erforderlichen behördlichen
d) im Norden durch die Paul-Henri-Spaak-Straße. die weiterbeschäftigt werden wollen, Streit mit der Versicherung um den Formalitäten.
4 Die Zufahrten sind durch weiße Infotafeln mit der Aufschrift meist ohnehin zu niedrigen Verdienstausfall. Mit einem Leihtaxi lassen sich Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen rechnen wir die Miettaxirech-
„(…). Der Flughafen wird videoüberwacht.“ gekennzeichnet. 2 Die Zone Hauptbahnhof wird
a) im Westen durch die Wredestraße, die Hackerbrücke, Grasser- diese und weitere Probleme relativ leicht in den Griff bekommen. nung direkt mit der gegnerischen Versicherung ab (Rahmenabkom-
5 Die genauen Grenzen des Geländes des Flughafens im Sinne dieser straße, Landsberger Straße (östlich Grasserstraße), Martin- men mit vielen Versicherern). Überbrückungstarife, wenn Sie Ihr altes
Verordnung ergeben sich aus der Karte im Maßstab 1: 35000, die Greif-Straße, Sankt-Pauls-Platz und Sankt-Paul-Straße, Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar - (auch an Sonn-/Feiertagen, Fahrzeug verkauft haben, das neue noch nicht ausgeliefert wurde.
am 27.01.2021 ausgefertigt wurde und als Anlage 3 Bestandteil b) im Süden durch die Pettenkoferstraße und dem Sendlinger- Wochenende). Unser Ersatztaxen- und Mietwagenfuhrpark besteht aus den neuesten
dieser Verordnung ist. Tor-Platz (westlich der Sonnenstraße und Blumenstraße),
Ihr Ersatztaxi steht binnen kürzester Zeit für Sie bereit bzw. wird bei Limousinen, Kombis, Vans und Taxibussen fast aller namhaften
Ihnen angeliefert. Hersteller.
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