Page 10 - Taxikurier Februar 2023
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WICHTIGE INFORMATIONEN RECHTSPRECHUNG
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Milbertshofen – Raub auf Taxifahrer Fahrerlaubnisentziehung bei regelmäßigem
Cannabiskonsum
Am Freitag, den 09.12.2022, gegen 17.15 Uhr, bestieg ein unbe-
kannter Mann am U-Bahnhof Feldmoching das Taxi eines 58-Jähri-
gen mit Wohnsitz in München. Das Ziel der Fahrt war der U-Bahnhof Nachweis einer mindestens einjährigen Betäubungsmittel-
Frankfurter Ring. Nachdem sie dort angekommen waren, wollte der abstinenz zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erforderlich
Taxifahrer den Fahrpreis kassieren. Da hielt ihm der unbekannte
Täter plötzlich ein Messer vor und forderte Geld. Der 58-Jährige Der regelmäßige, d.h. tägliche oder nahezu tägliche, Konsum von
händigte daraufhin dem Täter Bargeld aus. Dieser griff im weiteren Cannabis schließt in der Regel die Fahreignung aus. Dies hat das
Verlauf noch nach dem Mobiltelefon des Taxifahrers und nahm es Verwaltungsgericht Trier entschieden. Der Entscheidung lag eine
ebenfalls an sich. Danach lief der Täter in Richtung des U-Bahn- Anordnung des Eifelkreises Bitburg- Prüm über eine Fahrerlaubnis-
hofes Frankfurter Ring. entziehung zugrunde, gegen die der Antragsteller um Eilrechts-
schutz bei Gericht nachgesucht hat. Im April 2022 hatte er anläss-
Der 58-Jährige verständigte seine Zentrale, welche sofort die Polizei lich einer Verkehrskontrolle angegeben, seit mehreren Jahren
alarmierte. Die eingesetzten Streifen der Münchner Polizei leiteten täglich Cannabis zu konsumieren. In der Folgezeit wurde ein
umfangreiche Fahndungsmaßnahmen ein, die erfolglos blieben. Das Fahreignungsgutachten erstellt, welches zu der Annahme eines
Kommissariat 21 (Raubdelikt) hat die weiteren Ermittlungen über- regelmäßigen Cannabiskonsums mit Suchtmerkmalen gelangte.
nommen. Im Anschluss entzog die zuständige Fahrerlaubnis behörde die
Fahrerlaubnis des Antragstellers.
Der Täter wurde wie folgt beschrieben:
Fahreignung trotz zwischenzeitlicher Abstinenz
Männlich, ca. 25-30 Jahre alt, ca. 160 cm groß, dunkelblonde nicht wiedererlangt
Haare, sprach rumänisch und führte ein Taschenmesser mit sich.
Das VG hat den Eilantrag abgelehnt. Nach den einschlägigen
rechtlichen Vorgaben schließe die regelmäßige Einnahme von
Zeugenaufruf: Cannabis die Fahreignung regelmäßig aus. Der Antragsteller habe
seine Fahreignung auch nicht aufgrund zwischenzeitlicher Absti-
Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich Frankfurter Ring, nenz wiedererlangt. Dies setze eine nachhaltige Entgiftung und
Knorrstraße und U-Bahnhof Frankfurter Ring (Milbertshofen) Wahr- Entwöhnung des Konsumenten voraus, was regelmäßig den Nach-
nehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall weis einer mindestens 1-jährigen Betäubungsmittelabstinenz er-
stehen könnten? fordere. Eine kürzere Abstinenzdauer könne nur bei Vorliegen be-
stimmter Umstände angenommen werde, die nahelegten, dass der
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden Betroffene im Vergleich zum Regelfall bereits hinreichend entgiftet
gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 21, und entwöhnt sei, was beim Antragsteller indes nicht der Fall sei.
Telefon: (089) 29 10 - 0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in
Verbindung zu setzen.
Regelmäßige Drogenscreenings nicht ausreichend
Zwingende gesetzlich vorgesehene Folge der Ungeeignetheit sei
die Entziehung der Fahrerlaubnis. Ein Ermessen stehe der Behörde
nicht zu. Insbesondere sei auch kein Raum für eine Belassung der
Fahrerlaubnis unter Auflagen (bspw. in Gestalt regelmäßiger Drogen-
screenings). Voraussetzung hierfür sei, dass zumindest eine be-
dingte Eignung des Fahrerlaubnisinhabers bestehe, was bei einem
regelmäßigen Cannabiskonsum indes gerade nicht angenommen
werden könne. Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten in-
nerhalb von zwei Wochen die Beschwerde an das Oberverwaltungs-
gericht Rheinland-Pfalz zu.
Wir danken der Pressestelle des Polizeipräsidiums München
für die zur Verfügung gestellten Textvorlagen. (Verwaltungsgericht Trier,
Beschluss vom 02.11.2022 – 1 L 3014 ⁄ 22.TR)
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