Page 10 - Taxikurier Februar 2023
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WICHTIGE INFORMATIONEN                             RECHTSPRECHUNG


            ➔ AUS DEM POLIZEIBERICHT                           ➔ URTEILE



           Milbertshofen – Raub auf Taxifahrer                Fahrerlaubnisentziehung bei regelmäßigem
                                                                Cannabiskonsum
           Am Freitag, den 09.12.2022, gegen 17.15 Uhr, bestieg ein unbe-
           kannter Mann am U-Bahnhof Feldmoching das Taxi eines 58-Jähri-
           gen mit Wohnsitz in München. Das Ziel der Fahrt war der U-Bahnhof   Nachweis einer mindestens einjährigen Betäubungsmittel-
           Frankfurter Ring. Nachdem sie dort angekommen waren, wollte der   abstinenz zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erforderlich
           Taxifahrer den Fahrpreis kassieren. Da hielt ihm der unbekannte
             Täter plötzlich ein Messer vor und forderte Geld. Der 58-Jährige   Der regelmäßige, d.h. tägliche oder nahezu tägliche, Konsum von
           händigte daraufhin dem Täter Bargeld aus. Dieser griff im weiteren   Cannabis schließt in der Regel die Fahreignung aus. Dies hat das
           Verlauf noch nach dem Mobiltelefon des Taxifahrers und nahm es   Verwaltungsgericht Trier entschieden. Der Entscheidung lag eine
           ebenfalls an sich. Danach lief der Täter in Richtung des U-Bahn-  Anordnung des Eifelkreises Bitburg- Prüm über eine Fahrerlaubnis-
           hofes Frankfurter Ring.                            entziehung zugrunde, gegen die der Antragsteller um Eilrechts-
                                                              schutz bei Gericht nachgesucht hat. Im April 2022 hatte er anläss-
           Der 58-Jährige verständigte seine Zentrale, welche sofort die Polizei   lich einer Verkehrskontrolle angegeben, seit mehreren Jahren
           alarmierte. Die eingesetzten Streifen der Münchner Polizei leiteten   täglich Cannabis zu konsumieren. In der Folgezeit wurde ein
           umfangreiche Fahndungsmaßnahmen ein, die erfolglos blieben. Das     Fahreignungsgutachten erstellt, welches zu der Annahme eines
           Kommissariat 21 (Raubdelikt) hat die weiteren Ermittlungen über-    regelmäßigen Cannabiskonsums mit Suchtmerkmalen gelangte.
           nommen.                                            Im Anschluss entzog die zuständige Fahrerlaubnis behörde die
                                                                Fahrerlaubnis des Antragstellers.

           Der Täter wurde wie folgt beschrieben:
                                                              Fahreignung trotz zwischenzeitlicher Abstinenz
           Männlich, ca. 25-30 Jahre alt, ca. 160 cm groß, dunkelblonde   nicht wiedererlangt
             Haare, sprach rumänisch und führte ein Taschenmesser mit sich.
                                                              Das VG hat den Eilantrag abgelehnt. Nach den einschlägigen
                                                              rechtlichen Vorgaben schließe die regelmäßige Einnahme von
           Zeugenaufruf:                                        Cannabis die Fahreignung regelmäßig aus. Der Antragsteller habe
                                                              seine Fahreignung auch nicht aufgrund zwischenzeitlicher Absti-
           Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich Frankfurter Ring,   nenz wiedererlangt. Dies setze eine nachhaltige Entgiftung und
           Knorrstraße und U-Bahnhof Frankfurter Ring (Milbertshofen) Wahr-  Entwöhnung des Konsumenten voraus, was regelmäßig den Nach-
           nehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall   weis einer mindestens 1-jährigen Betäubungsmittelabstinenz er-
             stehen könnten?                                  fordere. Eine kürzere Abstinenzdauer könne nur bei Vorliegen be-
                                                              stimmter Umstände angenommen werde, die nahelegten, dass der
           Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden   Betroffene im Vergleich zum Regelfall bereits hinreichend entgiftet
             gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 21,    und entwöhnt sei, was beim Antragsteller indes nicht der Fall sei.
           Telefon: (089) 29 10 - 0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in
           Verbindung zu setzen.
                                                              Regelmäßige Drogenscreenings nicht ausreichend

                                                              Zwingende gesetzlich vorgesehene Folge der Ungeeignetheit sei
                                                              die Entziehung der Fahrerlaubnis. Ein Ermessen stehe der Behörde
                                                              nicht zu. Insbesondere sei auch kein Raum für eine Belassung der
                                                              Fahrerlaubnis unter Auflagen (bspw. in Gestalt regelmäßiger Drogen-
                                                              screenings). Voraussetzung hierfür sei, dass zumindest eine be-
                                                              dingte Eignung des Fahrerlaubnisinhabers bestehe, was bei einem
                                                              regelmäßigen Cannabiskonsum indes gerade nicht angenommen
                                                              werden könne. Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten in-
                                                              nerhalb von zwei Wochen die Beschwerde an das Oberverwaltungs-
                                                              gericht Rheinland-Pfalz zu.
           Wir danken der Pressestelle des Polizeipräsidiums München
           für die zur Verfügung gestellten Textvorlagen.     (Verwaltungsgericht Trier,
                                                              Beschluss vom 02.11.2022 – 1 L 3014 ⁄ 22.TR)






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