Page 5 - Taxikurier Februar 2023
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DER AUFSICHTSRAT BERICHTET
DIESELFAHRVERBOTE AB DEM 01.02.2023
Der Stadtrat hat in seiner Vollversammlung am 26.10.2022 den Für die Kolleginnen und Kollegen mit Fahrzeugen der Schad-
Entwurf der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die stoffklasse 5 und schlechter stellt sich folgende Frage: Was ma-
Landeshauptstadt München und eine stufenweise Einführung che ich im Fall der Fälle, wenn der Stickstoffdioxid-Grenzwert
eines Diesel-Fahrverbotes, ab dem 01.02.2023 in der um den bis zum 31.03.2024 weiterhin überschritten wird, die 3. Stufe
Mittleren Ring erweiterten Umweltzone beschlossen. Nach der des Luftreinhalteplans einsetzt und die Ausnahmegenehmigung
formellen Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der 118 Bürger ⁄ innen ausläuft? Leider gibt es im Moment auf diese Frage noch keine
sowie sieben Verbände und acht Gebietskörperschaften eine Antwort.
Stellungnahme ab gaben, wurde vom Stadtrat der finale Beschluss
am 21.12.2022 gefasst. Die wirtschaftliche Situation hat sich im Laufe des Geschäfts-
jahres 2022 zwar verbessert, aber die Folgen der Pandemie
Diesel-Kfz mit der Abgasnorm 6 sind nicht vom Diesel-Fahrverbot sind für viele Taxiunternehmer ⁄ innen immer noch spürbar.
betroffen. Benzin-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit anderen Finanzielle Reserven wurden aufgebraucht, die Corona-
Betriebsarten dürfen die erweiterte Umweltzone befahren. Hilfen und Überbrückungsgelder müssen zum Teil oder
Für Dieselfahrzeuge schlechter als Euro 6 wird das Verbot in drei sogar komplett zurückgezahlt werden, da nur geschäftliche
Stufen eingeführt, wobei die jeweils nächste Stufe nur dann in Kosten für die Zeiträume angerechnet wurden. Private
Kraft tritt, wenn bis dahin der Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwert Kosten wie Miete und Lebenshaltungskosten konnten aber
in München nicht an allen Streckenabschnitten eingehalten wird. während der Lockdowns von vielen Kolleginnen und Kollegen
ebenfalls nicht erwirtschaftet werden. Außerdem sind die
In der Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt München gilt Kostensteigerungen, aufgrund der Folgen des Ukrainekrieges
ab dem 01.02.2023 ein ganzjähriges Verkehrsverbot für den eine weitere finanzielle Herausforderung. Die Möglichkeit,
Bereich der erweiterten Umweltzone für Kraftfahrzeuge mit geschäftliche Rücklagen zu bilden, ist dadurch massiv be-
Dieselmotor der Schadstoffklasse Euro 4 und ab 01.10.2023 der einträchtigt.
Schadstoffklasse Euro 5. Ab dem 01.04.2024 dürfen nur noch
Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 6 in die erweiterte Deshalb wird es Kolleginnen und Kollegen geben, die sich bis
Umweltzone einfahren. zum 31.03.2024 kein neues schadstoffärmeres Taxi leisten
können. Diese Fakten müssen bei dieser eventuell bevorste-
Nach § 40 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung henden Entscheidung berücksichtigt werden und über eine
mit § 1 Abs. 2 der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung dür- Verlängerung der Ausnahmegenehmigung muss bei zeiten
fen kraft der allgemeinen Ausnahmegenehmigung Kraftfahrzeuge diskutiert werden.
mit Dieselbetrieb auch mit Schadstoffklasse 5 und schlechter für
besondere Fahrtzwecke die Umweltzone befahren. Darunter fallen Für das Jahr 2023 ist aber erstmal in dieser Beziehung alles
auch Taxis befristet bis zum 31.03.2024. geklärt und deshalb wünsche ich allen Kolleginnen und Kollegen,
egal ob mit einem Taxi der Schadstoffklasse 4, 5 oder 6, eine
Der Grund: „Ein überwiegendes öffentliches Interesse wird auch gute Geschäftslage und eine unfallfreie Fahrt.
am Verkehr mit Taxis, Mietwagen und Fahrzeugen mit Genehmi-
gung nach dem Personenbeförderungsgesetz gesehen, weil diese
Transportmittel bei Bedarf auch Personen eine Kfz-Nutzung für Mit kollegialen Grüßen
bestimmte Zwecke ermöglichen, die über kein eigenes Kfz verfü-
gen. Damit wird der öffentliche Verkehrsraum entlastet, weil Max Weiland
weniger Fahrzeuge angeschafft werden müssen.“ (Aufsichtsratsvorsitzender)
FEBRUAR 2023 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 5