Page 15 - Taxikurier Dezember 2022
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aktuellen Luftschadstoffgrenzwerte und
insbesondere des in München im Fokus ste-
henden Jahresmittelwertes für Stickstoffdi-
oxid. Im Interesse des Gesundheitsschutzes
der Münchner Bevölkerung bin ich froh,
dass nun weitere Maßnahmen ergriffen
werden sollen.“
Bin ich vom geplanten Diesel- Fahrverbot
betroffen?
Sofern Sie ein Diesel-Fahrzeug mit einer
Schadstoffklasse schlechter Euro 6 ⁄ VI
fahren, ja.
Zur schnellstmöglichen Einhaltung des
NO 2-Jahresmittelgrenzwertes dürfen
mit Eintreten der Stufe 1 des geplanten
Dieselfahrverbotes (ab 01.02.2023 bis
31.09.2023) generell keine Diesel-Kfz
der Emissionsklassen Euro 4 ⁄ IV und
schlechter und in Stufe 2 (ab 1.10.2023
bis 31.03.2024) keine Diesel-Kfz der Emis-
sionsklassen Euro 5 ⁄ V und schlechter in-
nerhalb der, mit Stufe 1 um den Mittleren
Ring erweiterten, Umweltzone bewegt wer-
den. In den Stufen 1 und 2 ist der Liefer-
verkehr (siehe hierzu Frage 5) sowie An-
wohner*innen (siehe hierzu Frage 6) a) gemäß Anhang 3 zur 35. BImSchV, Der in § 47 BImSchG Abs. 4a, Nr. 2-7
generell vom geplanten Diesel-Fahrverbot genannten Kraftfahrzeuge
gemäß der folgenden geplanten Beschilde- b) durch Allgemeinverfügungen mit Aus-
rung ausgenommen. nahmen für bestimmte Fahrzeuge bzw. Schwerbehinderte Menschen, die gehbehin-
Fahrtzwecke und dert sind und dies durch das nach § 3
Mit Eintreten der Stufe 3 (ab 01.04.2024) Abs. 1 Nr. 7 Schwerbehindertenausweis-
entfällt die generelle Ausnahme vom vorge- c) in Form von kostenpflichtigen Einzel- verordnung im Schwerbehindertenausweis
sehenen Diesel-Fahrverbot für den Liefer- ausnahmen auf Basis des Paragraf 1 Ab- eingetragene Merkzeichen „G“ nachweisen,
verkehr und Anwohner*innen. Zu weiteren, satz 2 der 35. BImSchV, unter Berück- oder Personen, die über einen orangefarbe-
über die gemäß Beschilderung für Liefer- sichtigung sozialer Aspekte (siehe nen Parkausweis für besondere Gruppen
verkehr und Anwohner*innen vorgesehenen Antwort auf Frage 3) schwerbehinderter Menschen nach § 46
Ausnahmeregelungen siehe bitte Antwort Abs. 1 Nr. 11 StVO verfügen und diesen mit
auf Frage 2. Die lufthygienische Wirkung Zu b) Generell per Allgemeinverfügung wer- sich führen
des Stufenplans wird kontinuierlich im den u.a. Fahrten von folgenden Fahrzeugen
Rahmen eines Monitorings überwacht. Soll- bzw. Fahrten für folgende Zwecke ausge- Schwerbehinderte Menschen mit außerge-
te eine frühzeitige Einhaltung des Stick- nommen, für die es keine eigene Beantra- wöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger
stoffdioxid-Jahresmittelgrenzwertes 2023 gung bedarf: Amelie oder Phokomelie oder mit vergleich-
oder 2024 gutachterlich bestätigt zu er- baren Funktionseinschränkungen sowie
warten sein, wird auf die folgende schärfe- ➔ Handwerkerfahrzeuge mit Handwerker- blinde Menschen (Inhaber*innen des
re Stufe verzichtet werden. parkausweis der Landeshauptstadt EU-einheitlichen blauen Parkausweises)
München
➔ Medizinische Notfälle Zufahrt bzw. Rückfahrt von Fahrzeugen zur
Welche Ausnahmen vom geplanten ➔ Bestattungsfahrzeuge bzw. von der Großmarkthalle über den Mitt-
Diesel-Fahrverbot bestehen? ➔ Taxen, Fahrzeuge im Mietwagenverkehr leren Ring und den Korridor „Schäftlarn-
und Fahrzeuge mit Genehmigung nach straße“
Neben der in Stufe 1 (ab 1. Februar 2023 dem Personenbeförderungsgesetzt
bis 31. September 2023) und Stufe 2 (ab (befristet bis 31.03.2024) Zufahrt bzw. Rückfahrt von Fahrzeugen zum
1. Oktober 2023 bis 31. März 2024) per Be- ➔ Kraftfahrzeuge im Linienverkehr u.a. bzw. vom Autoreisezug (München-Ostbahn-
schilderung geregelten Ausnahme vom ge- Fahrten im Linienverkehr zum Zentralen hof) über den Mittleren Ring
planten Diesel-Fahrverbot für Lieferverkehr Omnibusbahnhof ZOB (befristet bis
und Anwohner*innen für das Befahren der 31.03.2024) Zu c) Bis 01.04.2023 genügt als Zufahrts-
erweiterten Umweltzone sind weitere Aus- ➔ Quell- und Zielfahrten von Reisebussen berechtigung auch der Nachweis, dass eine
nahmeregelungen vorgesehen: (befristet bis 31.03.2024) Einzelausnahme beantragt wurde.
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