Page 15 - Taxikurier September 2022
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VERKEHRSRECHT

            NOCH EINE NEUE VERKEHRSFORM:
                                            recht kompakt
            LINIENBEDARFSVERKEHR





              In den letzten zwei TAXIKURIER-Ausgaben ist die neue Gele-  entgelte und -bedingungen, sondern im Nahverkehrsplan (oder
              genheitsverkehrsform gebündelter Bedarfsverkehr vorgestellt   auch den beiden anderen Instrumenten) sind auch bereits Vor-
                worden, nun wenden wir uns einer weiteren Neuerung zu:    gaben zur Betriebspflicht und Beförderungspflicht anzulegen.
              dem Linienbedarfsverkehr. Die Hauptabgrenzung zum ge-  Die Betriebspflicht kann zeitlich und räumlich definiert werden
              bündelten Bedarfsverkehr besteht darin, dass dieser einen   und es können auch Vorgaben für die einzusetzenden Fahrzeuge
              Pooling-Verkehr außerhalb des ÖPNV darstellt, der Linien-  und Beförderungskapazitäten gesetzt werden.
              bedarfsverkehr ein bedarfsgesteuertes Pooling-Angebot inner-
              halb des ÖPNV bedeutet. Es handelt sich hierbei um die Be-  Zuschläge zum regulär geltenden ÖPNV-Tarif können nicht vom
              förderung von Fahrgästen auf vorherige Bestellung ohne   Unternehmer eigeninitiativ erhoben werden, auch hier regelt dies
              festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Aus-  der Aufgabenträger. Ob sich ein Aufgabenträger beim Linien-
              stiegspunkten, aber innerhalb eines festgelegten Gebietes   bedarfsverkehr für einen pauschalen Aufschlag zum Linienver-
              und zu festgelegten Bedienzeiten. Der Linienbedarfsverkehr   kehr-Tarif, eine dynamische Gestaltung oder einen separaten
              ist eine neue  dritte Säule des Linienverkehrs, neben dem     Tarif entscheidet, hängt vom jeweiligen Anwendungsfall ab.
              „normalen Linienverkehr“ und den Sonderformen des Linien-
              verkehrs wie beispielsweise Schülerfahrten und Marktfahrten.  Ein Ausblick: Die MVG projektiert derzeit den IsarTiger, der dann
                                                              als Linienbedarfsverkehr laufen wird. Ob das Modell den Anklang
            Der wesentliche Unterschied des Linienbedarfsverkehrs zum   der Fahrgäste findet oder ob es ein Millionengrab wird, so wie es
              normalen Linienverkehr besteht darin, dass die Fahrgäste des   die Berliner BVG mit dem gerade eingestellten und ähnlich be-
              Bedarfsverkehrs nicht an bestimmten Haltestellen warten und   triebenen Sammelverkehr BerlKönig erfahren hat, wird erst die
            ein- sowie aussteigen, sondern vorher (regelmäßig per Internet-   Zukunft zeigen. Eine Kooperation mit dem Gewerbe, welches die
            oder Smartphone-App) bestellt haben und an zwar bestimmten   vorhandenen Fahrzeuge und das Erfahrungswissen bereitstellen
            Punkten, aber eben nicht an Haltestellen, ein- und aussteigen.   könnte, würde die Risiken deutlich minimieren.
            Die regelmäßige Bedienzeit wird beim Linienbedarfsverkehr er-
            setzt durch die festgelegten Bedienzeiten, auf die sich der Fahr-  Wo steht’s im Gesetz? § 44 PBefG
            gast ebenso wie auf die bestimmten Ein- und Ausstiegspunkte
            durch die Informationsvermittlung per Internet ⁄ in der Smart-
            phone-App einstellen kann. Fahrpläne müssen wegen der beson-
            deren Einsatzart für den Linienbedarfsverkehr ausdrücklich nicht
            aufgestellt werden. Der Verkehr ist sowohl mit Pkw als auch mit
            Omnibussen durchführbar. Für den Linienbedarfsverkehr gelten
            wie für alle ÖPNV-Verkehrsarten und den Taxenverkehr auch die
            Betriebs-, Beförderungs- sowie Tarifpflicht.

            Die bereits vorhandenen Verkehre sind dadurch geschützt, dass
            eine Genehmigung eines Linienbedarfsverkehrs versagt werden   Der Autor:
            kann, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beein-  Rechtsanwalt Thomas Grätz
            trächtigt werden, dass ein Linienbedarfsverkehr Verkehrsauf-  ist seit über 30 Jahren mit
            gaben wahrnehmen würde, die bereits von den vorhandenen     Personenbeförderungsrecht
              Unternehmen wahrgenommen werden.                befasst und war Geschäftsführer
                                                              vom  damaligen Taxi-Bundes-
            Es kommen ausschließlich Beförderungsentgelte und -bedin-  verband BZP.  Bekannt ist auch
            gungen zur Anwendung, die im Nahverkehrsplan oder einem   sein PBefG- Standardwerk
            öffen tlichen Dienstleistungsauftrag oder in einer sog. Vorabbe-    „Fielitz ⁄ Grätz“.
            kanntmachung erfolgt sind. Diese Vorgaben stellt der sogenann-
            ten ÖPNV-Aufgabenträgers auf, das ist die für die Organisation
            und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs zustän-
            dige Stelle; in München ist dies nach dem Landesrecht die Lan-
            deshauptstadt. Die Planung der Bestellungsvorgaben durch den
            Aufgabenträger ist dabei nicht beschränkt auf die Beförderungs-






                                                                                      SEPTEMBER 2022 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 15
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