Page 13 - Taxikurier September 2022
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VERKEHRSPOLITIK
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Das statistische Bundesamt hat zum Unfallgeschehen von E-Scootern die Zahlen für das Jahr 2021 veröffentlicht.
Die Zahlen bestätigen leider den Eindruck, den viele Auto fahrer, aber auch Fußgänger haben.
E-Scooter-Unfälle überwiegend in Großstädten
E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden finden im Unterschied
zu Pedelecunfällen und Unfällen mit einem nichtmotorisierten
Fahrrad beinahe ausschließlich innerorts statt (97 %), und zwar
überwiegend in Großstädten. Rund die Hälfte aller E-Scooter-
Unfälle mit Personenschaden wurde in Großstädten mit mehr als
500.000 Einwohnerinnen und Einwohnern registriert, in denen
aber nur knapp 17 % der Bevölkerung leben.
Interessanterweise waren 37 % aller E-Scooter-Unfälle mit Perso-
Im Jahr 2021 wurden 4.882 Menschen, die mit dem E-Scooter nenschaden Alleinunfälle, das heißt, es gab keinen Unfallgegner.
unterwegs waren, verletzt und fünf starben. E-Scooter sind seit Drei der fünf getöteten E-Scooter-Fahrenden kamen bei Allein -
Juni 2019 in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen. unfällen ums Leben. Auch knapp 43 % aller Verletzten auf E-Scoo-
Seit Januar 2020 werden sie in der amtlichen Statistik separat tern sind auf Alleinunfälle zurückzuführen.
erfasst. Die bis zu 20 km ⁄ h schnellen E-Scooter dürfen nur auf
Radwegen oder auf der Straße genutzt werden. Fußwege sind tabu. Bei den 3.385 E-Scooter-Unfällen mit Personenschaden, an denen
Inzwischen sind sie vor allem in vielen Stadtzentren zahlreich eine zweite Verkehrsteilnehmerin oder ein zweiter Verkehrsteil-
als Leihfahrzeuge verschiedener Anbieter anzutreffen. nehmer beteiligt war, war dies meist eine Autofahrerin oder ein
Autofahrer (2.073 Unfälle). Fast 44 % der Verunglückten auf
E-Scootern verletzten sich bei solchen Zusammenstößen mit Pkw.
Bei knapp jedem sechsten Unfall war die Konfliktpartei mit dem
Fahrrad unterwegs (597 Unfälle), bei 440 Unfällen zu Fuß. Dabei
ist das Dunkelfeld der Unfälle mit Fußgängern hoch. Die meisten
Unfälle dieser Art ereignen sich zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Ursa-
chen sind meist Fahren unter Alkoholeinfluss und ⁄ oder rücksichts-
loses Fahren. Da nachts kaum ältere Menschen unterwegs sind, die
eher durch Stürze zu Schaden kommen und diese Unfälle dann ge-
meldet werden, ist davon auszugehen, dass die Konflikte zwischen
E-Scooterfahrern und Fußgängern in der Nacht oft nicht polizei-
bekannt werden.
Die Häufigkeit der Unfälle mit alkoholisierten E-Scooterfahrern
lässt vermuten, dass den Fahrern nicht bewusst ist, dass für sie
die gleichen Regeln gelten, wie für PKW-Fahrer. Sollten Sie er-
wischt werden, droht ihnen, wie anderen Verkehrsteilnehmern
auch, der Entzug der Fahrerlaubnis. (BH)
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