Page 17 - Taxikurier September 2021
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Starke
Argumente
Starke
Dem Beklagten sei nach Auffassung des Oberlandesgerichts
nicht beweisen können, dass der Beklagte unaufmerksam oder Zielgruppe
kein Verkehrsverstoß vorzuwerfen. Jedenfalls habe der Kläger
der Lkw-Fahrer bauartbedingt nicht bzw. nur mit einem gesetz- Starke
falsch reagiert habe. Es sei zu beachten, dass sich in einem
schrägen Bereich vor dem Lkw ein toter Winkel befindet, den
lich nicht vorgeschriebenen Sicherheitsspiegel einsehen kann.
Ein Lkw-Fahrer dürfe darauf vertrauen, dass sich ein Fahrzeug Wirkung
nicht direkt in den nicht einsehbaren Bereich setzt. Er müsse
nicht vor jedem kurzfristigen Anhalten im Stop-and-go-Verkehr
den Bereich rechts vorne neben seinem Lkw überprüfen.
Die Mithaftung der Beklagten in Höhe von 25 % ergebe sich aus
der Betriebsgefahr des Lkw, so das Oberlandesgericht.
(Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 23.06.2021 – 14 U 186 ⁄ 20)
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