Page 12 - Taxikurier Oktober 2020
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➔ DER LANDESVERBAND
PBefG-Reform: Gemeinsam laut! Corona: Taxi-Hilfen nach Baden-Würt- Unternehmerlohn in Höhe von bis zu
WhatsApp-Infoservice des Bundes- tembergischem Modell als Muster für 1.180 EUR ⁄ Monat zu berücksichtigen und
verbandes Gespräche mit Ihrer Landesregierung auszuzahlen. Der Bundesverband Taxi
und Mietwagen e.V. empfiehlt seinen Mit-
Der Kampf um das PBefG ist noch lange Die Corona-Krise ist längst nicht vorbei und gliedern, das Modell Baden-Württemberg in
nicht beendet. Bereits im Frühjahr 2019 die wirtschaftlichen Folgen treffen unsere Gesprächen mit der entsprechenden Lan-
steckte das Bundesverkehrsministerium den Branche noch immer schwer. Ende Juli hat desregierung als Präzedenzfall anzuführen,
Medien seine Eckpunkte für eine Novelle die Baden-Württembergische Landesregie- um ähnliche Förderungen in weiteren
des Personenbeförderungsgesetzes zu. Das rung deshalb regional den Weg für weitere Bundesländern durchzusetzen.
Gewerbe reagierte schnell und laut: bun- Corona-Hilfen freigemacht – neben der
desweit waren wir auf den Straßen unter- Eventbranche und dem Schaustellergewerbe Der Landesverband Bayern hat sich diesem
wegs und protestierten gegen die von diesmal auch explizit für das Taxigewerbe. Thema bereits angenommen.
Scheuer genannte Abschaffung der Rück- Hierzu stellt die Landesregierung insgesamt
kehrpflicht. rund 92 Mio. EUR zur Verfügung, von denen
7,5 Mio. EUR für unser Gewerbe angedacht Corona-Update: Koalitionsausschuss
Auch heute zeigt der Bundesverkehrsminis- sind. Ziel der Hilfen ist es, eine Entlastung einigt sich auf Corona-Paket. BMVI
ter deutlich eine andere Meinung als das des Gewerbes durch direkte Tilgungszu- verlängert Förderung für Trenneinrich-
Taxigewerbe. Sobald der Referentenentwurf schüsse für Kredite zu ermöglichen. tungen in Taxen und Mietwagen
aus dem BMVI vorliegt, müssen wir uns auf
eine harte Auseinandersetzung einstellen. Der „Tilgungszuschuss Corona“ fördert von In einer langen Verhandlungsrunde hat sich
Der Bundesverband für Taxi und Mietwagen der Jahrestilgungsrate 2020 des antragstel- der Koalitionsausschuss von CDU ⁄ CSU und
hat sich bereits an die politischen Ent- lenden Unternehmens einmalig die Hälfte SPD in dieser Woche auf ein Corona-Paket
scheidungsträger gewendet und auch in mit einem Satz von 80 Prozent. geeinigt, welches im Kern auf bekannte
aller Öffentlichkeit deutlich gemacht, dass Maßnahmen setzt und diese zur weiteren
unser Gewerbe nicht tatenlos zuschauen ➔ Förderfähig sind die nach Regeltilgungs- Abfederung der Corona-Folgen verlängert.
wird, während Scheuer Uber & Co. die plänen im Jahr 2020 anfallenden Til- Konkret handelt es sich dabei um Maßnah-
Straßen überlässt. gungsraten ab Bewilligung von Kredi- men, die auch unser Gewerbe unmittelbar
ten. Für bis zu sechs Monate werden betreffen. Des Weiteren hat das BMVI eine
Wir werden die Abschaffung des Taxigewer- 80 Prozent der Tilgungsraten für finan- Verlängerung der Förderungen von Trenn-
bes nicht zulassen! Gemeinsam rüsten wir zierte Fahrzeuge übernommen. Die einrichtungen in Taxen und Mietwagen
uns und stärken unsere Kampagnenfähig- monatlichen Tilgungsraten müssen bekannt gegeben.
keit, um die Existenz unseres Gewerbes zu zwischen 400-800 EUR liegen.
retten und über 250.000 Arbeitsplätze zu ➔ Die maximale Förderung mit dem Til-
sichern. Dafür ist es wichtig, dass sich die gungszuschuss beträgt 150.000 EUR je 1. Corona-Paket im Überblick
Landesverbände, Unternehmer und Fahrer Antragsteller
untereinander austauschen und unterstüt- ➔ Antragsberechtigt sind Unternehmen a) Verlängerung Kurzarbeitergeld (KUG)
zen. Suchen Sie den direkten Draht zu und Soloselbstständige mit Unterneh-
Ihren Kolleginnen und Kollegen und lassen menssitz in Baden-Württemberg aus Im Rahmen des Corona-Pakets wird die
Sie uns gemeinsam Widerstand leisten! dem Taxigewerbe Zahlung von Kurzarbeitergeld auf bis zu
➔ Personalkosten können im Programm zwei Jahre ausgeweitet – längstens aber
Dafür können Sie sich schon heute für nicht geltend gemacht werden bis zum 31. Dezember 2021. Dies gilt für
unseren WhatsApp-Infoservice anmelden. Betriebe, die bis zum 31. Dezember 2020
So erhalten Sie alle wichtigen Informationen Wichtig: Das Programm ist kombinierbar KUG eingeführt haben. Ebenfalls gelten
direkt auf Ihr Handy: Jetzt registrieren! mit den Überbrückungshilfen des Bundes auch die aktuellen Sonderregelungen bis
sowie mit der Landesaufstockung Baden- Ende Dezember 2021. Bspw. kann ein Be-
Württembergs mit dem fiktiven Unterneh- trieb auch weiterhin KUG beantragen, wenn
merlohn. Dies ist wichtig, da der Bund nur ein Zehntel der Beschäftigten wegen
einen Unternehmerlohn bei den förder- Arbeitsausfall weniger verdient – ursprüng-
fähigen Kosten explizit ausschließt. Des- lich waren es mindestens ein Drittel. Auch
halb hat sich das Land Baden-Württemberg die kürzliche Aufstockung des KUG bleibt
entschieden, auf Antrag einen fiktiven erhalten: 70 bzw. 77 Prozent ab dem vier-
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