Page 8 - Taxikurier Oktober 2020
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AKTUELLE INFORMATIONEN
➔ DIE GENOSSENSCHAFT
Gedanken zum Thema Karenzzeit logistisch darstellbar. Daraus ist abzulei- langsam. Mit anderen Worten: dass dieser
ten, dass die Rückkehrpflicht somit vor- Wildwuchs an Mietwagen-Verkehr mit Um-
Die Unterscheidung der Verkehrsarten im sätzlich systematisch ausgehebelt und land-Zulassung im Stadtgebiet München
Gelegenheitsverkehr im Personenbeförde- umgangen wird, mit anderen Worten, das sich in diesem Maße entwickeln konnte, ist
rungsgesetz zwischen § 47 Verkehr mit Verhalten und das Geschäftsgebaren dieser auf ein fatales Versagen der zuständigen
Taxis und § 49 Verkehr mit Mietwagen er- Unternehmen ist vorsätzlich gesetzeswidrig Genehmigungsbehörden zurückzuführen.
folgt insbesondere durch die Definition der und zeigt kriminelle Strukturen. Wirksame
Rückkehrpflicht, welche besagt, dass der Maßnahmen gegen diese Arbeitsweisen Seitens des Gewerbes gibt es Bestrebun-
Mietwagen nach Beendigung eines Fahrt- sind schwer umzusetzen. Zum einen betrei- gen, mittels des Zauberwortes „Karenzzeit“
auftrages wieder zu seinem Betriebssitz ben fast keine Genehmigungsbehörden diese illegalen Mietwagenverkehre zum er-
zurückzukehren hat. Damit ist dem Miet- einen eigenen Kontrolldienst, auch die liegen zu bringen. Die angedachte Karenz-
wagen untersagt, sich in aussichtsreicher Polizei fühlt sich in diesen Fällen nicht zu- zeit soll verhindern, Sofortaufträge und
Position in Kundennähe bereitzustellen ständig oder ist fachlich meistens mit der damit taxiähnlichen Verkehr auszuführen.
und sich damit einen Wettbewerbsvorteil zugrunde liegenden Materie schlicht über- Mit anderen Worten: eine sogenannte
durch taxiähnliches Verhalten zu schaffen. fordert. Die effiziente Nachweisbarkeit der Karenzzeit soll die Voraussetzung schaffen,
Diese durchaus effektive Regelung hat aber Verstöße stellt hier das große Problem dar. dass die Bestellung über eine Plattform
einen kleinen Haken, und der liegt in der Nur nach eindeutig beweisbaren Verstößen, von einem Mietwagen nur mit einer Frist
Möglichkeit, die Einhaltung der Rückkehr- die dann auch von den Behörden geahndet von etwa 30 Minuten erfolgen kann. Der
pflicht zu überwachen. werden, bieten sich Ansatzpunkte, auf- Nachweis eines Verstoßes gegen eine sol-
grund der Unzuverlässigkeit der Unter- che Karenzzeit wäre natürlich denkbar
So sind in den anliegenden Landkreisen nehmen diesen die Genehmigungen zu einfach.
rund um München wie z. B. Dachau, Frei- wider rufen. Am Beispiel gezeigt: Ein Miet-
sing, Für stenfeldbruck, Landsberg am Lech, wagenunternehmen aus dem Landkreis Jedoch ist diese Überlegung nicht zu Ende
Ebersberg, Bad Tölz und Erding Mietwagen- Freising unterhält in München seit Jahren gedacht: Im Freistaat (und Flächenstaat)
betriebe wie die Pilze im Wildwuchs aus in der Arnulfstraße nahe der ESSO-Tankstel- Bayern gibt es Gegenden, wo die Personen-
dem Boden geschossen, mit Flotten von bis le eine Schein-Betriebsstätte. Zahlreiche beförderung im Gelegenheitsverkehr fast
zu 50 Fahrzeugen an Betriebssitzen in den Fahrzeuge dieses Unternehmens werden ausschließlich durch Mietwagenbetriebe er-
genannten Landkreisen. Die Fahrzeuge hier abgestellt, es erfolgt der Schichtwech- folgt, weil eine systematische Versorgung
dieser Unternehmen arbeiten jedoch fast sel und sogar Personalangelegenheiten mit Taxis nicht zweckmäßig ist. Es gibt in
ausschließlich im Stadtgebiet bzw. Wirt- werden in der Tankstelle abgewickelt. Den vielen Gegenden keine Einsteigerfahrten,
schaftsraum der Landeshauptstadt Mün- Behörden ist die Situation bekannt, es keine Bahnhöfe, keine Taxistandplätze –
chen. Eine Rückkehr zum Betriebssitz nach fanden Kontrollen vor Ort statt, aber die das komplette Personenbeförderungsport-
jeder Fahrt wäre weder wirtschaftlich noch Mühlen der Verwaltung mahlen hier sehr folio bildet sich ausschließlich im Ruf-
dienst ab und dabei aufgrund des hohen
Anteils an Kranken- und Schülerfahrten
überwiegend im Mietwagensektor.
ANWALTSKANZLEI 01 Foliengarage
MICHAEL BAUER Mit einer solchen Karenzzeitregelung würde
Unfallabwicklung 20-jährige Berufserfahrung in man in vielen Teilen Bayerns den komplet-
Personenbeförderungsrecht ten Gelegenheitsverkehr auf Mietwagen-
Strafsachen Folientechnik basis und damit die Mobilität der Bürger
Bußgeldsachen
Taxifolierung Voll-&Teilfolierung an die Wand fahren. Um das zu verhindern,
MICHAEL BAUER Lackschutzfolien kamen Gedanken ins Spiel, eine Karenzzeit
Fachanwalt Verkehrsrecht Sicht-& Sonnenschutz an die Einwohnerzahl bzw. Städtegröße
SILVIA KOBER Kleinreparaturen (50.000 oder 100.000 Einwohner) zu kop-
Schwerpunkt Strafrecht peln. Doch auch hier wurde nicht zu Ende
Utzschneiderstr. 8 80469 München gedacht, wie die Zulassungen im Landkreis
kanzlei@anwalt-bauer.de www.anwalt-bauer.de Tel.:089/24268809 Landsberg am Lech, Freising, Erding,
Bilal Öztürk Cengiz Kandil Dachau, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Mün-
Schillerstraße 21 Tel: 089-515569-30 chen-Land oder Ebersberg zeigen: es gibt
80336 München Fax: 089-515569-55 0151/50109912 0174/3127350
in diesen Landkreisen keine Stadt mit mehr
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