Page 8 - Taxikurier Oktober 2020
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            ➔ DIE GENOSSENSCHAFT













           Gedanken zum Thema Karenzzeit     logistisch darstellbar. Daraus ist abzulei-  langsam. Mit anderen Worten: dass dieser
                                             ten, dass die Rückkehrpflicht somit vor-  Wildwuchs an Mietwagen-Verkehr mit Um-
           Die Unterscheidung der Verkehrsarten im   sätzlich systematisch ausgehebelt und   land-Zulassung im Stadtgebiet München
           Gelegenheitsverkehr im Personenbeförde-    umgangen wird, mit anderen Worten, das   sich in diesem Maße entwickeln konnte, ist
           rungsgesetz zwischen § 47 Verkehr mit   Verhalten und das Geschäftsgebaren dieser   auf ein fatales Versagen der zuständigen
             Taxis und § 49 Verkehr mit Mietwagen er-  Unternehmen ist vorsätzlich gesetzeswidrig   Genehmigungsbehörden zurückzuführen.
           folgt insbesondere durch die Definition der   und zeigt kriminelle Strukturen. Wirksame
           Rückkehrpflicht, welche besagt, dass der   Maßnahmen gegen diese Arbeitsweisen   Seitens des Gewerbes gibt es Bestrebun-
           Mietwagen nach Beendigung eines Fahrt-  sind schwer umzusetzen. Zum einen betrei-  gen, mittels des Zauberwortes „Karenzzeit“
           auftrages wieder zu seinem Betriebssitz   ben fast keine Genehmigungsbehörden   diese illegalen Mietwagenverkehre zum er-
             zurückzukehren hat. Damit ist dem Miet-    einen eigenen Kontrolldienst, auch die   liegen zu bringen. Die angedachte Karenz-
           wagen untersagt, sich in aussichtsreicher     Polizei fühlt sich in diesen Fällen nicht zu-  zeit soll verhindern, Sofortaufträge und
           Position in Kundennähe bereitzustellen    ständig oder ist fachlich meistens mit der     damit taxiähnlichen Verkehr auszuführen.
           und sich damit einen Wettbewerbsvorteil   zugrunde liegenden Materie schlicht über-  Mit anderen Worten: eine sogenannte
           durch taxiähnliches Verhalten zu schaffen.   fordert. Die effiziente Nachweisbarkeit der     Karenzzeit soll die Voraussetzung schaffen,
           Diese durchaus effektive Regelung hat aber   Verstöße stellt hier das große Problem dar.   dass die Bestellung über eine Plattform
           einen kleinen Haken, und der liegt in der   Nur nach eindeutig beweisbaren Verstößen,   von einem Mietwagen nur mit einer Frist
           Möglichkeit, die Einhaltung der Rückkehr-  die dann auch von den Behörden geahndet   von etwa 30 Minuten erfolgen kann. Der
           pflicht zu überwachen.            werden, bieten sich Ansatzpunkte, auf-  Nachweis eines Verstoßes gegen eine sol-
                                             grund der Unzuverlässigkeit der Unter-  che Karenzzeit wäre natürlich denkbar
           So sind in den anliegenden Landkreisen   nehmen diesen die Genehmigungen zu     einfach.
           rund um München wie z. B. Dachau, Frei-    wider rufen. Am Beispiel gezeigt: Ein Miet-
           sing, Für stenfeldbruck, Landsberg am Lech,   wagenunternehmen aus dem Landkreis   Jedoch ist diese Überlegung nicht zu Ende
           Ebersberg, Bad Tölz und Erding Mietwagen-  Freising unterhält in München seit Jahren   gedacht: Im Freistaat (und Flächenstaat)
           betriebe wie die Pilze im Wildwuchs aus   in der Arnulfstraße nahe der ESSO-Tankstel-  Bayern gibt es Gegenden, wo die Personen-
           dem Boden geschossen, mit Flotten von bis  le eine Schein-Betriebsstätte. Zahlreiche   beförderung im Gelegenheitsverkehr fast
           zu 50 Fahrzeugen an Betriebssitzen in den   Fahrzeuge dieses Unternehmens werden   ausschließlich durch Mietwagenbetriebe er-
           genannten Landkreisen. Die Fahrzeuge   hier abgestellt, es erfolgt der Schichtwech-  folgt, weil eine systematische Versorgung
             dieser Unternehmen arbeiten jedoch fast   sel und sogar Personalangelegenheiten   mit Taxis nicht zweckmäßig ist. Es gibt in
           ausschließlich im Stadtgebiet bzw. Wirt-  werden in der Tankstelle  abgewickelt. Den   vielen Gegenden keine Einsteigerfahrten,
           schaftsraum der Landeshauptstadt Mün-  Behörden ist die Situation bekannt, es   keine Bahnhöfe, keine Taxistandplätze –
           chen. Eine Rückkehr zum Betriebssitz nach     fanden Kontrollen vor Ort statt, aber die   das komplette Personenbeförderungsport-
           jeder Fahrt wäre weder wirtschaftlich noch   Mühlen der Verwaltung mahlen hier sehr   folio bildet sich ausschließlich im Ruf-
                                                                               dienst ab und dabei aufgrund des hohen
                                                                               Anteils an Kranken- und Schülerfahrten
                                                                               überwiegend im Mietwagensektor.
                    ANWALTSKANZLEI                 01 Foliengarage
                    MICHAEL BAUER                                              Mit einer solchen Karenzzeitregelung würde
                    Unfallabwicklung             20-jährige Berufserfahrung in   man in vielen Teilen Bayerns den komplet-
                    Personenbeförderungsrecht                                  ten Gelegenheitsverkehr auf Mietwagen-
                    Strafsachen                        Folientechnik           basis und damit die Mobilität der Bürger
                    Bußgeldsachen
                                                Taxifolierung Voll-&Teilfolierung  an die Wand fahren. Um das zu verhindern,
                    MICHAEL BAUER               Lackschutzfolien              kamen Gedanken ins Spiel, eine Karenzzeit
                    Fachanwalt Verkehrsrecht    Sicht-& Sonnenschutz          an die Einwohnerzahl bzw. Städtegröße
                    SILVIA KOBER                Kleinreparaturen              (50.000 oder 100.000 Einwohner) zu kop-
                    Schwerpunkt Strafrecht                                     peln. Doch auch hier wurde nicht zu Ende
                                              Utzschneiderstr. 8  80469 München   gedacht, wie die Zulassungen im Landkreis
            kanzlei@anwalt-bauer.de     www.anwalt-bauer.de  Tel.:089/24268809   Landsberg am Lech, Freising, Erding,
                                              Bilal Öztürk   Cengiz Kandil     Dachau, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Mün-
            Schillerstraße 21   Tel:  089-515569-30                            chen-Land oder Ebersberg zeigen: es gibt
            80336 München  Fax: 089-515569-55  0151/50109912    0174/3127350
                                                                               in diesen Landkreisen keine Stadt mit mehr



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