Page 17 - Taxikurier Mai 2022
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           Vorsätzlicher Geschwindigkeitsverstoß setzt nicht exakte   in der Gemeinde  Kaiserslautern die zulässige Höchstgeschwindig-
           Kenntnis der Geschwindigkeitsüberschreitung voraus  keit von 100 km ⁄ h um 43 km ⁄ h  überschritten hatte. Er gab
                                                              dazu an, wegen eines Notfalls „möglicherweise nicht die not-
                                                              wendige Sorgfalt für die Beschränkung  aufgebracht” zu haben.
           Wissen, schneller als erlaubt zu fahren, genügt    Der Betroffene hielt Pferde und befürchtete aufgrund des An-
                                                              schlagens des Alarmsystem der elektrischen Einfriedung der
           Ein vorsätzlicher Geschwindigkeitsverstoß setzt nicht voraus,      Koppel, dass sich eines der Pferde in der strom führenden Schnur
           dass der Betroffene exakte Kenntnis von der Geschwindigkeits-  verwickelt habe und wiederholt mit Stromschlägen traktiert
           überschreitung hat. Es reicht das Wissen, schneller als erlaubt zu     werde. Er gab zudem an, die Geschwindigkeitsbeschränkung
           fahren. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.  nicht erkannt zu haben.
           In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm
           im Jahr 2022 darüber zu entscheiden, ob ein vorsätzlicher   Amtsgericht sprach Verurteilung wegen fahrlässiger
             Geschwindigkeitsverstoß voraussetzt, dass der Betroffene den     Geschwindigkeitsüberschreitung aus
             Umfang der Geschwindigkeitsüberschreitung kennt.
                                                              Das Amtsgericht Kaiserslautern verurteilte den Betroffenen wegen
                                                              einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb ge-
           Exakte Kenntnis der Geschwindigkeitsüberschreitung    schlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 320 Euro. Dagegen
           nicht erforderlich                                 richtete sich die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft. Diese
                                                              sah ein vorsätzliches Handeln als gegeben an.
           Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Annahme eines
           vorsätzlichen Geschwindigkeitsverstoßes nicht voraussetzt, dass
           der Betroffene den Umfang der Geschwindigkeitsüberschreitung   Oberlandesgericht hielt Vorsatz für gegeben
           exakt kennt. Es genüge vielmehr das Wissen, schneller als erlaubt
           zu fahren. Wer im Bewusstsein die zulässige Höchstgeschwindig-  Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied zu Gunsten der
           keit jedenfalls nicht unerheblich überschritten zu haben unterlas-  Staatsanwaltschaft. Die Einlassung des Betroffenen, er habe die
           se, seine Geschwindigkeit durch den Blick auf den Tachometer zu   Geschwindigkeitsbeschränkung nicht erkannt, sei unbeachtlich.
           kontrollieren und herabzumindern, bringe dadurch hinreichend   Grundsätzlich dürfe davon ausgegangen werden, dass Verkehrs-
           zum Ausdruck, dass er eine Geschwindigkeitsüberschreitung in   schilder wahrgenommen werden. Oberhalb einer Grenze von 40 %
           dem tatsächlich realisierten Ausmaß zumindest billigend in Kauf   der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sei zudem regelmäßig davon
           nimmt.                                             auszugehen, dass dem Fahrer die Überschreitung der Höchstge-
                                                              schwindigkeit nicht verborgen geblieben sein kann. Zwar könne
           (Oberlandesgericht Hamm,                           diese Indizwirkung vom Betroffenen entkräftet werden. Dies sei
           Beschluss vom 07.02.2022 – 5 RBs 12 ⁄ 22)          hier aber, insbesondere angesichts der Einlassungen des Betrof-
                                                              fenen, nicht gelungen.

           Angaben des Betroffenen zum Anlass der Fahrt
           kann für bedingt vorsätzliche Geschwindigkeits-    Bewusstes Inkaufnehmen einer Geschwindigkeit s-
           überschreitung sprechen                            überschreitung
                                                              Es hätte sich dem Amtsgericht aufdrängen müssen, so das Ober-
           Betroffener gab an, möglicherweise nicht die notwendige   landesgericht, dass der Betroffene in einer vermeintlichen Not-
             Sorgfalt für die Beschränkung aufgebracht zu haben  situation bewusst eine Geschwindigkeitsüberschreitung um des
                                                              schnellen Fortkommens willen in Kauf genommen und somit be-
           Gibt der Betroffene einer Geschwindigkeitsüberschreitung an,   dingt vorsätzlich gehandelt zu haben. Angesichts der Einlassungen
             wegen eines vermeintlichen Notfalls möglicherweise nicht die   des Betroffenen zum Anlass der Fahrt, hätte das Amtsgericht die
             notwendige Sorgfalt für die Ge schwindig keits beschränkung   Behauptung des Betroffenen zur fehlenden Kenntnisnahme der
             auf gebracht zu haben, spricht dies für einen bedingt vorsätz-    Geschwindigkeitsbeschränkung nicht ungeprüft übernehmen
           lichen Ge schwindig keits verstoß. Dies hat das Oberlandes-     dürfen.
           gericht Zwei brücken entschieden. Dem Fall lag folgender
             Sachverhalt  zugrunde: An einem Tag im Februar 2021 wurde    (Oberlandesgericht Zweibrücken,
           ein Autofahrer  dabei ertappt, wie er auf einer Bundesstraße    Beschluss vom 03.02.2022 – 1 OWi 2 SsBs 113 ⁄ 21)






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