Page 8 - Taxikurier Dezember 2021
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BG Verkehr mensbestandteil gesondert veranlagt, Errechnung der festzusetzenden Gefahr-
wenn ein besonderer Arbeitnehmer- klassen sind die Gefahrklassen und Bei-
Die Berufsgenossenschaft Verkehr infor- stamm, der nicht wechselseitig einge- tragsfüße der Fach-Berufsgenossen-
miert über den aktuellen Gefahrtarif setzt wird, für ihn tätig ist. Fehlt diese schaften für das Jahr 2019 maßgebend.
für die Zuständigkeitsbereiche der ehe- Voraussetzung und ist eine Aufteilung
maligen Berufsgenossenschaft für Fahr- der Arbeitsentgelte anhand objektiver
zeughaltungen sowie der ehemaligen Kriterien und nachvollziehbarer Unterla- C) Zuteilung der Unternehmen zu den
See- Berufsgenossenschaft, gültig für die gen nicht möglich, erfolgt eine Veranla- Gefahrklassen (s. Ausschnitt Tabelle)
Berechnung der Beiträge ab 01.01.2022. gung dieser Unternehmensbestandteile
zu der höchsten in Betracht kommenden
Gefahrklasse. D) Zuordnung der Entgelte zu den
A) Vorbemerkung: Gefahrtarifstellen und Gefahrklassen
4. Hilfsunternehmen und -tätigkeiten, Vor-
Der Gefahrtarif ist als autonomes Recht von bereitungs- und Fertigstellungsarbeiten Ist ein Unternehmen zu mehreren Gefahr-
der Vertreterversammlung der BG Verkehr werden dem Unternehmensbestandteil klassen veranlagt, sind die Arbeitsentgelte
aufgestellt und beschlossen und vom Bun- zugerechnet, dem sie dienen. Dienen sie wie folgt zuzuordnen:
desamt für Soziale Sicherung genehmigt mehreren Unternehmensbestandteilen,
worden (§§ 157, 158 SGB VII). Der Ge- werden sie dem Hauptunternehmen zu- 1. Das Arbeitsentgelt der einzelnen Versi-
fahrtarif enthält Gefahrengemeinschaften, gerechnet. cherten ist jeweils unter der Gefahrklas-
die in Gefahrtarifstellen zusammengefasst se der Gefahrtarifstelle nachzuweisen,
sind. Er ist Grundlage für die Beitragsbe- 5. Jedes Unternehmen, das zur Gefahrtarif- in der die Versicherten tätig sind.
rechnung. Die Gefahrklassen des Gefahrta- stelle 890.1 und/oder 890.2 veranlagt
rifs wurden aus dem Verhältnis der gezahl- ist, wird, abweichend von Nummer 3 2. Wird ein Versicherter in mehreren Ge-
ten Leistungen zu den Arbeitsentgelten und und 4, zusätzlich zur Gefahrtarifstelle fahrtarifstellen tätig, ist das Arbeitsent-
Versicherungssummen der Jahre 2014 bis 880 veranlagt. gelt entsprechend dem Anteil am Ge-
2019 (Beobachtungszeitraum) ermittelt. samtarbeitsaufwand auf die einzelnen
6. Für fremdartige Nebenunternehmen Gefahrtarifstellen aufzuteilen.
setzt die Berufsgenossenschaft die Ge-
B) Bestimmungen: fahrklassen nach Maßgabe der Beitrags- Beschlossen im schriftlichen Umlaufver-
höhe der Berufsgenossenschaften fest, fahren von der Vertreterversammlung der
1. Die Veranlagung eines Unternehmens denen die Unternehmensbestandteile als Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft
wird durch seine Zugehörigkeit zu einem Hauptunternehmen angehören würden Post-Logistik Telekommunikation am
Gewerbszweig und dessen Zugehörigkeit (Fach-Berufsgenossenschaften). Für die 20.01.2022.
zu einer Gefahrtarifstelle bestimmt. Die
Zugehörigkeit zu einem Gewerbszweig
richtet sich nach der Art der Betriebs- Auszug aus Tabelle „Teil III – Zuteilung der Unternehmen zu den Gefahrenklassen“
einrichtungen und der Art der verrichte- Gefahr- Gewerbszweige Gefahr-
ten Tätigkeiten – unabhängig davon, ob tarifstelle klasse
Transportmittel autonom oder mit Per- Omnibusunternehmen (Personenbeförderung aller Art mit Omnibussen mit mehr als
sonal betrieben werden - sowie nach der 9 Sitzplätzen, Kleinwegebahnen);
Zuordnung des Unternehmens zu § 3 Beförderung von Schülern/Menschen mit Behinderungen (von den Vorschriften des Per-
sonenbeförderungsgesetzes befreite Beförderung von Schülern und Menschen mit Behinde-
Abs. 2 Nr. 1 bis 3 oder § 3 Abs. 2 Nr. 4 rungen mit Pkw und Kleinbussen bis 9 Sitzplätze und Behindertentransportkraftwagen);
der Satzung. Krankentransport/Rettungsdienst (Krankentransporte nach den Vorschriften des je-
weiligen Rettungsdienstgesetzes und Spenderorgantransporte mit Krankenkraftwagen,
Rettungsdienst);
2. Für Unternehmen, deren Gewerbszweige Geld- und Werttransport (Beförderung von Geld und Wertgegenständen mit gepanzerten
im Teil III des Gefahrtarifs nicht aufge- Geldtransportfahrzeugen)
führt sind, setzt die Berufsgenossen- Fahrschule (praktische und theoretische Ausbildung und Nachschulung von Kraftfahrern,
schaft die Gefahrklassen in Anlehnung 520 Fahrsicherheitstraining, Verkehrsübungsplätze u.ä. Einrichtungen); 3,43
an die unter Nummer 1 Satz 2 genann- Autovermietung (Vermietung von Kfz aller Art an Selbstfahrer, Carsharing);
ten Kriterien bis zum Ablauf der Ge- Autohof (Station des Straßengüterverkehrs mit Serviceeinrichtungen für Fahrer und
fahrtarifperiode fest. Fahrzeuge);
Autowäsche/-pflege (Autowaschanlagen, Waschen und Pflegen von Kfz aller Art);
Garage, Parkhaus (gewerbsmäßige Unterbringung von Kfz in Garagen und Parkhäusern und
3. Das Hauptunternehmen bildet den auf Parkplätzen);
Schwerpunkt des Unternehmens. Neben- Bootshaus/Bootsvermietung (gewerbsmäßige Unterbringung von Booten in Boots-
unternehmen verfolgen überwiegend häusern, Vermietung unbemannter Ruder-, Paddel-, Segel-, Tret- und Motorboote);
eigene wirtschaftliche Zwecke. Besteht Bestattungsunternehmen (Ausführung von Bestattungen und Überführungen einschl.
ein Gesamtunternehmen aus Haupt- und zugehöriger Dienstleistungen);
Nebenunternehmen, die verschiedenen Private Kfz-Haltung (Halten von Kfz für ausschl. private Zwecke)
im Teil III genannten Gefahrtarifstellen Taxenunternehmen (Personenbeförderung mit Pkw im Rahmen der erteilten Taxi-
Genehmigung);
angehören oder deren Gefahrklasse die 530 Mietwagenunternehmen (Personenbeförderung mit Pkw im Rahmen der erteilten 4,92
Berufsgenossenschaft nach Nummer 2 Mietwagen-Genehmigung, Liegemietwagen, genehmigungsfreie Personenbeförderung,
oder 6 festsetzt, wird jeder Unterneh- Schwertransportbegleitung, Autolotse, Chauffeur- und Limousinendienst, Rikschadienst)
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