Page 8 - Taxikurier Dezember 2021
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BG Verkehr                          mensbestandteil gesondert veranlagt,   Errechnung der festzusetzenden Gefahr-
                                               wenn ein besonderer Arbeitnehmer-  klassen sind die Gefahrklassen und Bei-
           Die Berufsgenossenschaft Verkehr infor-  stamm, der nicht wechselseitig einge-  tragsfüße der Fach-Berufsgenossen-
           miert über den aktuellen Gefahrtarif    setzt wird, für ihn tätig ist. Fehlt diese   schaften für das Jahr 2019 maßgebend.
           für die Zuständigkeitsbereiche der ehe-  Voraussetzung und ist eine Aufteilung
           maligen Berufsgenossenschaft für Fahr-  der Arbeitsentgelte anhand objektiver
           zeughaltungen sowie der ehemaligen   Kriterien und nachvollziehbarer Unterla-  C)  Zuteilung der Unternehmen zu den
           See- Berufsgenossenschaft, gültig für die   gen nicht möglich, erfolgt eine Veranla-  Gefahrklassen (s. Ausschnitt Tabelle)
           Berechnung der Beiträge ab 01.01.2022.  gung dieser Unternehmensbestandteile
                                               zu der höchsten in Betracht kommenden
                                               Gefahrklasse.                   D)  Zuordnung der Entgelte zu den
           A) Vorbemerkung:                                                      Gefahrtarifstellen und Gefahrklassen
                                             4.  Hilfsunternehmen und -tätigkeiten, Vor-
           Der Gefahrtarif ist als autonomes Recht von   bereitungs- und Fertigstellungsarbeiten   Ist ein Unternehmen zu mehreren Gefahr-
           der Vertreterversammlung der BG Verkehr   werden dem Unternehmensbestandteil   klassen veranlagt, sind die Arbeitsentgelte
           aufgestellt und beschlossen und vom Bun-  zugerechnet, dem sie dienen. Dienen sie   wie folgt zuzuordnen:
           desamt für Soziale Sicherung genehmigt   mehreren Unternehmensbestandteilen,
           worden (§§ 157, 158 SGB VII). Der Ge-  werden sie dem Hauptunternehmen zu-  1.  Das Arbeitsentgelt der einzelnen Versi-
           fahrtarif enthält Gefahrengemeinschaften,   gerechnet.                cherten ist jeweils unter der Gefahrklas-
           die in Gefahrtarifstellen zusammengefasst                             se der Gefahrtarifstelle nachzuweisen,
           sind. Er ist Grundlage für die Beitragsbe-  5.  Jedes Unternehmen, das zur Gefahrtarif-  in der die Versicherten tätig sind.
           rechnung. Die Gefahrklassen des Gefahrta-  stelle 890.1 und/oder 890.2 veranlagt
           rifs wurden aus dem Verhältnis der gezahl-  ist, wird, abweichend von Nummer 3   2.  Wird ein Versicherter in mehreren Ge-
           ten Leistungen zu den Arbeitsentgelten und   und 4, zusätzlich zur Gefahrtarifstelle   fahrtarifstellen tätig, ist das Arbeitsent-
           Versicherungssummen der Jahre 2014 bis   880 veranlagt.               gelt entsprechend dem Anteil am Ge-
           2019 (Beobachtungszeitraum) ermittelt.                                samtarbeitsaufwand auf die einzelnen
                                             6.  Für fremdartige Nebenunternehmen   Gefahrtarifstellen aufzuteilen.
                                               setzt die Berufsgenossenschaft die Ge-
           B) Bestimmungen:                    fahrklassen nach Maßgabe der Beitrags-  Beschlossen im schriftlichen Umlaufver-
                                               höhe der Berufsgenossenschaften fest,   fahren von der Vertreterversammlung der
           1.  Die Veranlagung eines Unternehmens   denen die Unternehmensbestandteile als  Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft
             wird durch seine Zugehörigkeit zu einem   Hauptunternehmen angehören würden   Post-Logistik Telekommunikation am
             Gewerbszweig und dessen Zugehörigkeit   (Fach-Berufsgenossenschaften). Für die   20.01.2022.
             zu einer Gefahrtarifstelle bestimmt. Die
             Zugehörigkeit zu einem Gewerbszweig
             richtet sich nach der Art der Betriebs-  Auszug aus Tabelle „Teil III – Zuteilung der Unternehmen zu den Gefahrenklassen“
             einrichtungen und der Art der verrichte-  Gefahr-  Gewerbszweige                            Gefahr-
             ten Tätigkeiten – unabhängig davon, ob   tarifstelle                                        klasse
             Transportmittel autonom oder mit Per-   Omnibusunternehmen (Personenbeförderung aller Art mit Omnibussen mit mehr als
             sonal betrieben werden - sowie nach der   9 Sitzplätzen, Kleinwegebahnen);
             Zuordnung des Unternehmens zu § 3       Beförderung von Schülern/Menschen mit Behinderungen (von den Vorschriften des Per-
                                                     sonenbeförderungsgesetzes befreite Beförderung von Schülern und Menschen mit Behinde-
             Abs. 2 Nr. 1 bis 3 oder § 3 Abs. 2 Nr. 4   rungen mit Pkw und Kleinbussen bis 9 Sitzplätze und Behindertentransportkraftwagen);
             der Satzung.                            Krankentransport/Rettungsdienst (Krankentransporte nach den Vorschriften des je-
                                                     weiligen Rettungsdienstgesetzes und Spenderorgantransporte mit Krankenkraftwagen,
                                                       Rettungsdienst);
           2.  Für Unternehmen, deren Gewerbszweige   Geld- und Werttransport (Beförderung von Geld und Wertgegenständen mit gepanzerten
             im Teil III des Gefahrtarifs nicht aufge-  Geldtransportfahrzeugen)
             führt sind, setzt die Berufsgenossen-   Fahrschule (praktische und theoretische Ausbildung und Nachschulung von Kraftfahrern,
             schaft die Gefahrklassen in Anlehnung   520  Fahrsicherheitstraining, Verkehrsübungsplätze u.ä. Einrichtungen);  3,43
             an die unter Nummer 1 Satz 2 genann-    Autovermietung (Vermietung von Kfz aller Art an Selbstfahrer, Carsharing);
             ten Kriterien bis zum Ablauf der Ge-    Autohof (Station des Straßengüterverkehrs mit Serviceeinrichtungen für Fahrer und
             fahrtarifperiode fest.                    Fahrzeuge);
                                                     Autowäsche/-pflege (Autowaschanlagen, Waschen und Pflegen von Kfz aller Art);
                                                     Garage, Parkhaus (gewerbsmäßige Unterbringung von Kfz in Garagen und Parkhäusern und
           3.  Das Hauptunternehmen bildet den       auf Parkplätzen);
             Schwerpunkt des Unternehmens. Neben-    Bootshaus/Bootsvermietung (gewerbsmäßige Unterbringung von Booten in Boots-
             unternehmen verfolgen überwiegend       häusern, Vermietung unbemannter Ruder-, Paddel-, Segel-, Tret- und Motorboote);
               eigene wirtschaftliche Zwecke. Besteht   Bestattungsunternehmen (Ausführung von Bestattungen und Überführungen einschl.
             ein Gesamtunternehmen aus Haupt- und      zugehöriger Dienstleistungen);
             Nebenunternehmen, die verschiedenen     Private Kfz-Haltung (Halten von Kfz für ausschl. private Zwecke)
             im Teil III genannten Gefahrtarifstellen   Taxenunternehmen (Personenbeförderung mit Pkw im Rahmen der erteilten Taxi-
                                                     Genehmigung);
             angehören oder deren Gefahrklasse die   530  Mietwagenunternehmen (Personenbeförderung mit Pkw im Rahmen der erteilten   4,92
             Berufsgenossenschaft nach Nummer 2        Mietwagen-Genehmigung, Liegemietwagen, genehmigungsfreie Personenbeförderung,
             oder 6 festsetzt, wird jeder Unterneh-  Schwertransportbegleitung, Autolotse, Chauffeur- und Limousinendienst, Rikschadienst)




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