Page 8 - Taxikurier März 2022
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DER LANDESVERBAND
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Mindestlohn kommt erst TMV: Wichtige Neuregelung
zum 1. Oktober ab dem 15. März 2022
Die Meldung der Nachrichtenagentur Reu- Der Taxi- und Mietwagenverband Deutsch- Künftig wird zwischen den stationären Ein-
ters, dass Bundesarbeitsminister Heil am land e.V. informiert aktuell, dass das richtungen, deren Patienten die maximale
Freitag seinen Gesetzentwurf für einen Bundesministerium für Justiz und Verbrau- Fürsorge zuteil werden soll, und den Fahr-
Mindestlohn von 12 Euro ab 1. Oktober in cherschutz im Rahmen des Infektions- ten zu ambulanten Einrichtungen, bei de-
die Ressortabstimmung gegeben hat, kom- schutzgesetzes den gerade auch für die nen meist mit Plexiglasscheiben zwischen
mentiert der Bundesgeschäftsführer des Taxi- und Mietwagenbranche wichtigen in dem Fahrer- und dem Fahrgastbereich und
Taxi- und Mietwagenverbandes Deutschland §20a geregelten Immunitätsnachweis gegen dem Tragen eines medizinischen Mund-
(TMV) Patrick Meinhardt: COVID-19 einer Neuregelung unterwirft. schutzes ein hohes Maß an Vorsorge getrof-
fen wird, differenziert.
„Wir sind als TMV grundsätzlich in wirt- Markus Gossmann weist als Vizepräsident
schaftlich so schwierigen Zeiten gegen eine des TMV und als Vorsitzender der Fachver- „Wir erwarten als TMV jedoch vom Bundes-
derart massive Erhöhung des Mindestlohnes einigung Personenverkehr Nordrhein Taxi- ministerium der Justiz nicht nur den veröf-
in einem Schritt von derzeit 9,82 Euro auf Mietwagen e.V. (FPN) ausdrücklich auf die fentlichten Gesetzestext, sondern zusammen
12 Euro in diesem Jahr. Das ist gerade für Neuregelung ab dem 15. März diesen mit dem Verkehrs- und Gesundheitsministe-
kleine und mittlere Unternehmen, von de- Jahres hin: „Beförderungsdienste, die für rium eine präzise Information für alle Taxi-
nen ohnehin viele ums überleben kämpfen, voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur und Mietwagenunternehmen in Deutsch-
eine erhebliche Belastung. Betreuung und Unterbringung älterer, be- land, damit auch alle Fälle klar geregelt
hinderter oder pflegebedürftiger Menschen sind und nicht Unsicherheiten bei den
Wir sind aber ausgesprochen froh, dass alle dort behandelte, betreute, gepflegte oder Unternehmen vorhanden bleiben.“ so der
unsere Gespräche gefruchtet haben und der untergebrachte Personen befördern, müs- Bundesgeschäftsführer des TMV, Patrick
Mindestlohn nicht im 1. oder 2. Quartal sen sicherstellen, dass ihre Fahrer entweder Meinhardt.
kommt, sondern jetzt die Möglichkeit be- geimpfte oder genesene Personen im Sinne
steht diese Erhöhung in die kommunalen des § 2 Nummer 2 oder 4 der COVID-19-
und regionalen Tarifverhandlungen mitauf- Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
zunehmen. Da solche Verhandlungen vor sind.“
Ort durchaus mehrere Monate brauchen, bis
alle Ausschüsse und Beteiligten angehört
und beraten haben, ist der 1. Oktober ein
realistischer Zeitrahmen. istockphoto
Umso mehr dringen wir aber darauf, dass
auch der Koalitionsvertrag dann vollstän-
dig umgesetzt wird. Dort heißt es: „Die
Minijobgrenze wird mit Anhebung des
Mindestlohns auf 520 Euro erhöht.“ Auch
wenn wir als TMV eigentlich 550 Euro er-
reichen wollten, wäre dies ein wichtiger
Schritt in die richtige Richtung. Nur muss
garantiert sein, dass dies zeitgleich zum
1. Oktober passiert. Hier werden wir als
TMV bei allen Koalitionären nochmals
nachhaken!
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