Page 16 - Taxikurier Januar 2022
P. 16

RECHTSPRECHUNG


            ➔ URTEILE



           Scheibenwischerverwarnung wegen Parkverstoßes      Kein Anspruch auf Zuteilung oder Übernahme
           stellt keine Anhörung des Fahrzeughalters dar      eines bestimmten Kfz-Kennzeichens



           Rechtswidrigkeit des Kostenbescheids               Kennzeichenzuteilung dient ausschließlich
           wegen fehlender Anhörung                           öffentlichem Interesse

           Eine Scheibenwischerverwarnung wegen eines Parkverstoßes    Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung oder Übernahme eines
           stellt keine Anhörung des Fahrzeughalters dar. Ein nachfolgender     bestimmten Kfz­Kennzeichens. Die Kennzeichenzuteilung dient
             Kostenbescheid wäre dann rechtswidrig. Dies hat Amtsgericht   ausschließlich dem öffentlichen Interesse. Dies hat das Verwal­
           Straubing entschieden.                             tungsgericht Düsseldorf entschieden.

           Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Tag im   In dem zugrunde liegenden Fall wollte eine Fahrzeughalterin im
           März 2021 wurde an einem Fahrzeug wegen eines Parkverstoßes   Jahr 2020 das Kennzeichen vom abgemeldeten Motorroller auf
           eine sogenannte Scheibenwischerverwarnung angebracht. Nach­  ein anderes Fahrzeug übertragen. Da die zuständige Behörde dies
           folgend erging gegen die Halterin des Fahrzeugs, eine Firma, ein   ablehnte, erhob die Fahrzeughalterin Klage.
           Kostenbescheid. Dagegen erhob die Halterin Klage.

           Das Amtsgericht Straubing entschied zu Gunsten der Halterin.   Keine Klagebefugnis aufgrund fehlenden Anspruchs
           Der Kostenbescheid sei rechtswidrig, da eine Anhörung bzw. Hal­  auf Zuteilung oder Übernahme eines bestimmten
           terbefragung unterblieben sei. Eine Anhörung des Halters sei   Kfz-Kennzeichens
           nicht in der Scheibenwischerverwarnung zu sehen. Es sei nicht
           ausreichend gewährleistet, dass die Verwarnung zur Kenntnis des   Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage ab. Seiner Auf­
           Halters gelangt. Dieser habe nicht immer die Verfügungsgewalt   fassung nach fehle es bereits an der Klagebefugnis. Die Klägerin
           über das Fahrzeug. Für den Fahrer wiederum sei nicht zu über­  sei nicht in einen ihrer Rechte verletzt worden. Weder aus § 8 FZV
           blicken oder einsehbar, wer als Halter des Fahrzeugs zu benach­  noch aus der Anlage 2 zu § 8 FZV lasse sich ein subjektives Recht
           richtigen ist.                                     auf Zuteilung oder Mitnahme eines bestimmten Kennzeichens
                                                                entnehmen. Die Kennzeichenzuteilung dient ausschließlich dem
                                                              öffentlichen Interesse. Es handele sich beim Fahrzeugkennzeichen
                                                              um ein behördliches Unterscheidungszeichen ähnlich einem
                                               istockphoto      Aktenzeichen oder einer Geschäftsnummer. Es begründe allenfalls
                                                              einen faktischen ideellen Vorteil, der dem Halter aber lediglich
                                                              als Reflex zugutekomme.


                                                              Möglichkeit der Kennzeichenreservierung

                                                              Das Verwaltungsgericht verwies auf die Möglichkeit der Kennzei­
                                                              chenreservierung, von der hier aber kein Gebrauch gemacht wurde.
           Keine Halterbefragung trotz Erhalts der            (Verwaltungsgericht Düsseldorf,
           Scheibenwischerverwarnung                          Urteil vom 10.08.2021 – 6 K 5321 ⁄ 20)
           Selbst bei Erhalt der Scheibenwischerverwarnung müsse der Halter
           nach Auffassung des Amtsgerichts nicht davon ausgehen, dass die
           Verwarnung zugleich als Aufforderung zu verstehen ist, den wah­  istockphoto
           ren Fahrer zu benennen. Es sei für einen rechtsunkundigen Laien
           nicht zweifelsfrei zu erkennen, dass zugleich eine Anhörungs­
           möglichkeit besteht.

           (Amtsgericht Straubing,
           Beschluss vom 23.08.2021 – 9 OWi 441 ⁄ 21)






           16 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JANUAR 2022
   11   12   13   14   15   16   17   18   19   20   21