Page 16 - Taxikurier Januar 2022
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RECHTSPRECHUNG
➔ URTEILE
Scheibenwischerverwarnung wegen Parkverstoßes Kein Anspruch auf Zuteilung oder Übernahme
stellt keine Anhörung des Fahrzeughalters dar eines bestimmten Kfz-Kennzeichens
Rechtswidrigkeit des Kostenbescheids Kennzeichenzuteilung dient ausschließlich
wegen fehlender Anhörung öffentlichem Interesse
Eine Scheibenwischerverwarnung wegen eines Parkverstoßes Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung oder Übernahme eines
stellt keine Anhörung des Fahrzeughalters dar. Ein nachfolgender bestimmten KfzKennzeichens. Die Kennzeichenzuteilung dient
Kostenbescheid wäre dann rechtswidrig. Dies hat Amtsgericht ausschließlich dem öffentlichen Interesse. Dies hat das Verwal
Straubing entschieden. tungsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Tag im In dem zugrunde liegenden Fall wollte eine Fahrzeughalterin im
März 2021 wurde an einem Fahrzeug wegen eines Parkverstoßes Jahr 2020 das Kennzeichen vom abgemeldeten Motorroller auf
eine sogenannte Scheibenwischerverwarnung angebracht. Nach ein anderes Fahrzeug übertragen. Da die zuständige Behörde dies
folgend erging gegen die Halterin des Fahrzeugs, eine Firma, ein ablehnte, erhob die Fahrzeughalterin Klage.
Kostenbescheid. Dagegen erhob die Halterin Klage.
Das Amtsgericht Straubing entschied zu Gunsten der Halterin. Keine Klagebefugnis aufgrund fehlenden Anspruchs
Der Kostenbescheid sei rechtswidrig, da eine Anhörung bzw. Hal auf Zuteilung oder Übernahme eines bestimmten
terbefragung unterblieben sei. Eine Anhörung des Halters sei Kfz-Kennzeichens
nicht in der Scheibenwischerverwarnung zu sehen. Es sei nicht
ausreichend gewährleistet, dass die Verwarnung zur Kenntnis des Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage ab. Seiner Auf
Halters gelangt. Dieser habe nicht immer die Verfügungsgewalt fassung nach fehle es bereits an der Klagebefugnis. Die Klägerin
über das Fahrzeug. Für den Fahrer wiederum sei nicht zu über sei nicht in einen ihrer Rechte verletzt worden. Weder aus § 8 FZV
blicken oder einsehbar, wer als Halter des Fahrzeugs zu benach noch aus der Anlage 2 zu § 8 FZV lasse sich ein subjektives Recht
richtigen ist. auf Zuteilung oder Mitnahme eines bestimmten Kennzeichens
entnehmen. Die Kennzeichenzuteilung dient ausschließlich dem
öffentlichen Interesse. Es handele sich beim Fahrzeugkennzeichen
um ein behördliches Unterscheidungszeichen ähnlich einem
istockphoto Aktenzeichen oder einer Geschäftsnummer. Es begründe allenfalls
einen faktischen ideellen Vorteil, der dem Halter aber lediglich
als Reflex zugutekomme.
Möglichkeit der Kennzeichenreservierung
Das Verwaltungsgericht verwies auf die Möglichkeit der Kennzei
chenreservierung, von der hier aber kein Gebrauch gemacht wurde.
Keine Halterbefragung trotz Erhalts der (Verwaltungsgericht Düsseldorf,
Scheibenwischerverwarnung Urteil vom 10.08.2021 – 6 K 5321 ⁄ 20)
Selbst bei Erhalt der Scheibenwischerverwarnung müsse der Halter
nach Auffassung des Amtsgerichts nicht davon ausgehen, dass die
Verwarnung zugleich als Aufforderung zu verstehen ist, den wah istockphoto
ren Fahrer zu benennen. Es sei für einen rechtsunkundigen Laien
nicht zweifelsfrei zu erkennen, dass zugleich eine Anhörungs
möglichkeit besteht.
(Amtsgericht Straubing,
Beschluss vom 23.08.2021 – 9 OWi 441 ⁄ 21)
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