Page 9 - Taxikurier September 2021
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Wichtige Informationen zur                                            arten Mietwagen und ⁄ oder gebündelter
           Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung                                 Bedarfsverkehr erweitern wollen, müssen
           (Personenbeförderungsschein)        istockphoto                       einen kleinen Fachkundenachweis
                                                                                   vor legen. Auch hier gilt die Übergangs-
           Zum 1. August 2021 traten Änderungen im                               regelung.
           Personenbeförderungsgesetz und in der
           Fahrerlaubnisverordnung in Kraft. Entspre-
           chend dieser Änderungen müssen Taxifahrer                           Ausbildung neuer Taxifahrer
           keine Ortskundeprüfung mehr ablegen. An-
           statt der Ortskundeprüfung ist nun aber ein                         Auf Grund der Tatsache, dass momentan
           sogenannter kleiner Fachkundenachweis                                 Taxifahrer ohne Ortskundeprüfung sowie
             erforderlich. Leider ist es noch nicht mög-  allerdings gilt auch hier bis auf weiteres   ohne kleine Fachkunde in Besitz der Fahr-
           lich, den kleinen Fachkundenachweis abzu-  die Übergangsregelung (auflösende Bin-  erlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxis
           legen, weil die Inhalte und Formalitäten   dung, nachträgliche Vorlage des Nach-  gelangen, sind die Taxivermittlungszentra-
           noch im Stadium der Ausarbeitung stehen.   weises). Der Einsatz als Taxifahrer kann   len gefordert, gewerbeintern eine Grund-
           Daher gibt es in Bayern eine Übergangs-  erst erfolgen, wenn tatsächlich im Füh-  ausbildung vorzunehmen.
           regelung, welche besagt, dass der P-Schein   rerschein zur Fahrgastbeförderung die
           in der Übergangszeit ohne Ortskundeprü-  Verkehrsform Taxi eingetragen ist.   Das bedeutet, dass die bisherige Ausbil-
           fung und auch ohne Fachkundenachweis                                dung an zwei Nachmittagen durch die Taxi-
           erteilt wird. Es wird die Auflage eingetra-                         zentrale nicht mehr ausreicht, sondern ein
           gen, dass der Fachkundenachweis innerhalb  Es ist falsch, dass auf Grund des Wegfalls   dritter Ausbildungstag von Nöten ist.
           von 12 Monaten nachzuholen ist (ab dem   der Ortskundeprüfung ab sofort mit einem     Daher werden wir die Ausbildung um einen
           Zeitpunkt, wenn der Nachweis möglich ist).   Mietwagenführerschein Taxi gefahren werden  zusätzlichen Schulungstag erweitern. Im
                                             darf. Dem ist nicht so! Bitte lassen Sie keine   ersten Teil der Ausbildung wird ein soge-
           Sollte der Fachkundenachweis dann nicht   Mietwagenfahrer ohne Taxiführerschein mit   nanntes Grundmodul „Taxifahren München“
           nachgeholt werden, erlischt die Fahrerlaub-  ihrem Taxi fahren.     vermittelt. Der zweite Ausbildungsteil be-
           nis zur Fahrgastbeförderung (auflösende                             schäftigt sich mit dem Inhalt „Service und
           Bindung).                                                           Fahrgastanforderungen“; der dritte Ausbil-
                                             3.  Inhaber der Fahrerlaubnisse für Taxi    dungsblock umfasst den Bereich „Technik
                                               und für Mietwagen, welche ihre Führer-  und Datenfunk“.
           Wichtige Informationen:             scheine verlängern lassen, müssen für
                                               die Verlängerung für Verkehrsart Mietwa-  Die Anmeldung zu diesen Kursen erfolgt
           1.  Fahrerlaubnisse zur Personenbeförderung   gen den Fachkundenachweis nachliefern.   wie gehabt im Datenfunkbüro der Taxi-
             mit dem Eintrag „Taxi“ gelten ab sofort   Das bedeutet, dass eine Verlängerung   München eG. Neu ist dabei die gegen-
             deutschlandweit. Das bedeutet, dass   des Taxi- und Mietwagenführerscheins   seitige Anerkennung der Kurse 1 und 2
             Fahrpersonal mit einem Taxiführerschein   nur für drei Jahre erfolgen kann. Alter-  von beiden Münchner Taxizentralen,
             in ganz Deutschland eingesetzt werden   nativ kann jedoch bei Verzicht auf die   so dass Taxifahrer, die für die Taxi-Mün-
             kann.                             Verkehrsart Mietwagen der Taxiführer-  chen eG und auch für die Taxizentrale
                                               schein auf fünf Jahre verlängert werden.  Isarfunk tätig sind, die Module 1 und 2
           2.  Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahr-                             nur einmal ablegen müssen und ledig-
             gastbeförderung mit Mietwagen müssen   4.  Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahr-  lich den technischen Teil bei beiden
             eine Erweiterung ihrer Fahrerlaubnis auf   gastbeförderung für die Verkehrsart Taxi,   Zentralen einzeln absolvieren. Nähere
             Taxi beantragen. Bei dieser Erweiterung   die noch keine Fahrerlaubnis für Mietwa-  Auskünfte erteilt gerne das Datenfunk-
             ist der Fachkundenachweis zu erbringen,   gen besitzen und nun auf die Verkehrs-  büro der Taxi-München eG.



                                Dr. Cichon & Partner                                     *


                                                Rechtsanwaltskanzlei
                                            Tätigkeitsschwerpunkte

              Dr. Josef Cichon  ✝   Monika Werther  *       Sven von Kummer      *        Nicola Nöker  *
                                  Fachanwältin: Verkehrsrecht  Fachanwalt: Familienrecht   Fachanwältin: Arbeitsrecht
                                   Unfallschadenregulierung        Sozialrecht             Verwaltungsrecht
                                         Zivilrecht                 Erbrecht              Fahrerlaubnisrecht
                                  Dr. Birgit Schwerdt  Monica Wunderlich-Serban        Amelie Friedmann
                                                      *
                                    Fachanwältin: Strafrecht  Fachanwältin: Mietrecht    Gewährleistungsrecht
                                       Bußgeldsachen            Privatinsolvenzen            Reiserecht
                    Johann-von-Werth-Straße 1, 80639 München, Tel.: 089 / 13 99 46 - 0, Fax 089 / 16 59 51





                                                                                      SEPTEMBER 2021 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 9
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