Page 6 - Taxikurier August 2020
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DER AUSICHTSRAT BERICHTET
GENERALVERSAMMLUNG 2020
Ein Aufsichtsratsbeschluss über die Feststellung des Jahres-
abschlusses 2019 wurde in der Sitzung von Vorstand und Auf-
sichtsrat am 04.06.2020 gefasst. Dieser Beschluss ersetzt aber
nicht die gesetzmäßige Genehmigung der Generalversammlung.
5. Bestellung von Vorstands- und
Aufsichtsrats mitgliedern im Jahr 2020
„Ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats einer Genos-
senschaft bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Be-
stellung seines Nachfolgers im Amt. Die Anzahl der Mitglieder
des Vorstands oder des Aufsichtsrats einer Genossenschaft darf
weniger als die durch Gesetz oder Satzung bestimmte Mindest-
zahl betragen.“
Die Generalversammlung der Taxi-München eG konnte aufgrund Die Änderungen im Genossenschaftsgesetz (GenG) tragen
der Covid-19-Pandemie dieses Jahr nicht fristgerecht stattfinden. dazu bei, den regulären Geschäftsbetrieb der Taxi-München eG
Wir gehen davon aus, das die Versammlung vor Herbst 2020 bis zur GV im Herbst 2020 sicherzustellen.
nicht einberufen werden kann.
Ich bitte alle Mitglieder um Verständnis für die Verspätung
Der Bundestag hat Ende März aufgrund der Sachlage ein Gesetz und erwarte bei der Generalversammlung 2020 im Herbst
zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie verabschie- reges Interesse. Dieses Jahr hat uns alle vor große Heraus-
det und auch eine Reihe von Erleichterungen im Genossen- forderungen gestellt und viele Taxiunternehmer ⁄ innen sind
schaftsrecht geregelt. in ihrer Existenz bedroht.
Die Erleichterungen betreffen in Bezug auf die Taxi-München eG Der Informationsbrief des Kreisverwaltungsreferats vom
folgende Angelegenheiten: 15.06.2020 hat zusätzlich für Verunsicherung gesorgt. Betriebs-
sitze, die vom KVR genehmigt wurden, sollen in Zukunft nach
1. Generalversammlung (GV) der Baunutzungsverordnung in reinen Wohngebieten nicht mehr
„Die Überschreitung der Sechsmonatsfrist des § 48 Abs. 1 möglich sein? Nicht störenden Handwerksunternehmen, Läden,
Satz 3 GenG hat keine Sanktionen zur Folge und führt im Rah- sozialen, kulturellen und kirchlichen Einrichtungen und kleine-
men der genossenschaftlichen Pflichtprüfung auch nicht dazu, ren Beherbergungsbetrieben kann eine Genehmigung erteilt
dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Zweifel werden, aber z. B. einem Taxi-Solounternehmer mit eigener
gezogen werden kann.“ Garage nicht? Der Vorstand hat richtigerweise diese Angelegen-
heit zur weiteren Prüfung an den Justitiar der Taxi-München eG
2. Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat übergeben.
„Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen können ohne Satzungs-
grundlage als Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden.“ Die diesjährige Sachlage an sich sollte schon genug Motiva-
tion sein, zur GV 2020 zu erscheinen. Die Vorstandswahl für
3. Kündigungen von Mitgliedern – Geschäftsjahr 2019 das ausgeschiedene Vorstandsmitglied Herrn Frank Kuhle
„Der Vorstand einer Genossenschaft kann mit Zustimmung des und die Wahlen für die turnusgemäß ausscheidenden Auf-
Aufsichtsrats nach pflichtgemäßen Ermessen eine Abschlags- sichtsratsmitglieder Herrn Thomas Gollmann-Günthert, Herrn
zahlung auf eine zu erwartende Auszahlung eines Auseinander- Roland Rippel und Herrn Max Weiland stehen ebenfalls an.
setzungsguthabens eines ausgeschiedenen Mitglieds leisten.“
Bis dahin wünsche ich allen Kolleg(en) ⁄ (innen) Gesundheit
Dies betrifft die Kündigungen von Mitgliedern der Taxi-Mün- und einigermaßen gute Geschäfte.
chen eG für das Geschäftsjahr 2019. Durch diese Änderung
konnte die Taxi-München eG den ausgeschiedenen Mitgliedern Weitere Informationen auch unter www.taxi-deutschland.net
ihre 1.000,00 Euro ausbezahlen.
Mit kollegialem Gruß
4. Jahresabschluss 2019 Max Weiland, Aufsichtsratsvorsitzender
„Die Feststellung des Jahresabschlusses kann abweichend von
§ 48 Abs. 1 Satz 1 GenG durch den Aufsichtsrat erfolgen, wenn
eine Genossenschaft nicht in der Lage ist, eine GV innerhalb
der ersten sechs Monate durchzuführen.“
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