Page 23 - Taxikurier Mai 2020
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AKTUELLE INFORMATION


             ➔ ZULASSUNGS- UND FÜHRERSCHEINBEHÖRDE



            Der TAXIKURIER hat sich mit Frau Dr. Bärbel Wehr, Leiterin der Zulassungs- und Führerscheinbehörde der Landeshauptstadt
            München, zum Thema „Corona-bedingte Schließungen“ unterhalten.



            Die Corona-bedingte Schließung zahlreicher Ämter und Behörden   Auch hier gilt: Wir haben nur wenige Arbeitsplätze, die den
            hat auch das Taxigewerbe vor bisher neu dagewesene Heraus-    Anforderungen zum Schutz der Mitarbeiter*innen wie auch der
            forderungen in Bezug auf Fahrzeugzulassungen und Führerschei-  Kund*innen genügen (hinter Glas, Abstand etc.) und der Termin
            ne gestellt. Der TAXIKURIER konnte wichtige Fragen mit der   wird tagesaktuell, maximal für den nächsten Tag gewährt. Einen
              Leiterin der Zulassungs- und Führerscheinstelle der LH München   normalen Parteiverkehr haben wir derzeit nicht.
            klären.
                                                              TAXIKURIER: Führerscheine zur Fahrgastbeförderung:
            TAXIKURIER: Sehr geehrte Frau Dr. Wehr, viele Taxiunternehmer   Können fertige P-Scheine aktuell abgeholt werden?
            müssen aktuell kurzfristig mehrere Fahrzeuge bzw. ganze Teile
            des Betriebs stilllegen. Offenbar gibt es große Probleme, Taxis in   DR. BÄRBEL WEHR: Ja, unter den folgenden Telefonnummern
            der Zulassungsstelle abzumelden bzw. stillzulegen. Welche Optio-  233-68816, 233-68817, 233-68819, 233-68794, 233-68795
            nen und Vorgehensweise können Sie uns hierzu empfehlen?  kann ein Termin zur Abholung vereinbart werden.

            DR. BÄRBEL WEHR: Wir führen seit Schließung der Zulassungs-  TAXIKURIER: Können Anträge auf neue P-Scheine momentan
            behörde für den normalen Parteiverkehr zahlreiche Stilllegun-    gestellt werden?
            gen von Taxis durch. Zum einen werden nach wie vor die Händ-
            lerfächer bearbeitet, so dass dies unproblematisch über einen   DR. BÄRBEL WEHR: Grundsätzlich könnten Anträge auf Perso-
            Zulassungsdienst erfolgen kann. Außerdem können Stilllegun-  nenbeförderung schriftlich gestellt werden, soweit sie system-
            gen auch postalisch bei der Zulassungsbehörde beantragt wer-  relevante Berufe betreffen. Dies macht aber, soweit es Taxifah-
            den. Vorsorglich weise ich aber daraufhin, dass es sich hierbei   rer*innen betrifft, wenig Sinn, da derzeit keine OKP durchgeführt
            immer nur um eine Momentaufnahme handelt. Bis jetzt haben   werden kann. Daher werden diese Anträge auch derzeit nicht
            wir glücklicherweise noch einen, wenn auch deutlich niedrige-    aufgenommen. Etwas anderes gilt z. B. für Krankentransportfah-
            ren, ausreichenden Personalstand. Dies kann sich jedoch täglich  rer*innen, diese werden auch jetzt bearbeitet. Dasselbe gilt für
            ändern. Daher gebe ich derzeit weder eine Garantie für die Be-  die Verlängerung von Personenbeförderungsscheinen. Näheres
            arbeitungsdauer noch kann ich eine Aussage treffen, wie lange   hierzu können Sie dem Internetauftritt der Fahrerlaubnisbehörde
            wir noch die Händlerfächer bedienen können. Eine weitere   auf www.muenchen.de entnehmen.
            Möglichkeit besteht in der internetbasierten Außerbetrieb-
            setzung, die allerdings einen freigeschalteten nPA des Halters   Ergänzend möchte ich noch hinzufügen, dass wir derzeit eine
            sowie eine Zulassung des Fahrzeugs nach dem 01.01.2015     Erweiterung unseres Dienstleistungsangebotes für Privatkunden
              erfordert.                                      bei der Außerbetriebsetzung in München zugelassener Fahrzeuge
                                                              und der Umschreibung unter Beibehaltung des bisherigen Kenn-
            TAXIKURIER: Gleiches betrifft die Zulassung von Taxis (Neufahr-  zeichens und im Falle des Scheinverlusts planen. Ob wir damit
            zeugen). Gibt es eine Möglichkeit der Zulassung trotz geschlos-  noch diese Woche effektiv gehen können, hängt noch von ein
            sener Behörde? Wir betrachten das Taxigewerbe als systemrele-  paar technischen Fragen ab. Auch wird die internetbasierte
            vant zur Erhaltung der Grundversorgung, deshalb sollten hier     Außerbetriebsetzung möglicherweise in den nächsten Tagen
            Möglichkeiten bestehen, Taxis zuzulassen.           massiv erleichtert, da hierzu aufgrund einer Ausnahmegenehmi-
                                                              gung derzeit kein nPA mehr nötig ist, allerdings das Bürgerportal
            DR. BÄRBEL WEHR: Ich teile Ihre Auffassung, dass es sich    der Landeshauptstadt München noch angepasst werden muss.
            beim Taxigewerbe um ein systemrelevantes Gewerbe handeln   Eine internetbasierte Zulassung ist ebenfalls möglich. Hierfür
            könnte, auch wenn nach unserer Einschätzung die Stilllegungen     benötigt man derzeit allerdings noch einen freigeschalteten nPA.
            die  Zulassungen bei weitem übersteigen. Auch die Zulassung    Ich empfehle daher dringend Ihren Mitgliedern sich vor dem
            eines Taxis kann über einen Zulassungsdienst durchgeführt   Gang zur Zulassungs-und Fahrerlaubnisbehörde auf unserer Inter-
              werden, oder aber der Halter wendet sich über die Telefon-  netseite über das aktuelle Angebot zu informieren.
            nummer 233-36163 an die Zulassungsbehörde. Hier bekommt
            er dann einen Termin für die Zulassung, bzw. wird beraten,    TAXIKURIER: Sehr geehrte Frau Dr. Wehr, wir danken für die
            wie sein Anliegen am schnellsten bearbeitet werden kann.      Informationen, bleiben Sie bitte gesund. Thomas Kroker









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