Page 23 - Taxikurier Mai 2020
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AKTUELLE INFORMATION
➔ ZULASSUNGS- UND FÜHRERSCHEINBEHÖRDE
Der TAXIKURIER hat sich mit Frau Dr. Bärbel Wehr, Leiterin der Zulassungs- und Führerscheinbehörde der Landeshauptstadt
München, zum Thema „Corona-bedingte Schließungen“ unterhalten.
Die Corona-bedingte Schließung zahlreicher Ämter und Behörden Auch hier gilt: Wir haben nur wenige Arbeitsplätze, die den
hat auch das Taxigewerbe vor bisher neu dagewesene Heraus- Anforderungen zum Schutz der Mitarbeiter*innen wie auch der
forderungen in Bezug auf Fahrzeugzulassungen und Führerschei- Kund*innen genügen (hinter Glas, Abstand etc.) und der Termin
ne gestellt. Der TAXIKURIER konnte wichtige Fragen mit der wird tagesaktuell, maximal für den nächsten Tag gewährt. Einen
Leiterin der Zulassungs- und Führerscheinstelle der LH München normalen Parteiverkehr haben wir derzeit nicht.
klären.
TAXIKURIER: Führerscheine zur Fahrgastbeförderung:
TAXIKURIER: Sehr geehrte Frau Dr. Wehr, viele Taxiunternehmer Können fertige P-Scheine aktuell abgeholt werden?
müssen aktuell kurzfristig mehrere Fahrzeuge bzw. ganze Teile
des Betriebs stilllegen. Offenbar gibt es große Probleme, Taxis in DR. BÄRBEL WEHR: Ja, unter den folgenden Telefonnummern
der Zulassungsstelle abzumelden bzw. stillzulegen. Welche Optio- 233-68816, 233-68817, 233-68819, 233-68794, 233-68795
nen und Vorgehensweise können Sie uns hierzu empfehlen? kann ein Termin zur Abholung vereinbart werden.
DR. BÄRBEL WEHR: Wir führen seit Schließung der Zulassungs- TAXIKURIER: Können Anträge auf neue P-Scheine momentan
behörde für den normalen Parteiverkehr zahlreiche Stilllegun- gestellt werden?
gen von Taxis durch. Zum einen werden nach wie vor die Händ-
lerfächer bearbeitet, so dass dies unproblematisch über einen DR. BÄRBEL WEHR: Grundsätzlich könnten Anträge auf Perso-
Zulassungsdienst erfolgen kann. Außerdem können Stilllegun- nenbeförderung schriftlich gestellt werden, soweit sie system-
gen auch postalisch bei der Zulassungsbehörde beantragt wer- relevante Berufe betreffen. Dies macht aber, soweit es Taxifah-
den. Vorsorglich weise ich aber daraufhin, dass es sich hierbei rer*innen betrifft, wenig Sinn, da derzeit keine OKP durchgeführt
immer nur um eine Momentaufnahme handelt. Bis jetzt haben werden kann. Daher werden diese Anträge auch derzeit nicht
wir glücklicherweise noch einen, wenn auch deutlich niedrige- aufgenommen. Etwas anderes gilt z. B. für Krankentransportfah-
ren, ausreichenden Personalstand. Dies kann sich jedoch täglich rer*innen, diese werden auch jetzt bearbeitet. Dasselbe gilt für
ändern. Daher gebe ich derzeit weder eine Garantie für die Be- die Verlängerung von Personenbeförderungsscheinen. Näheres
arbeitungsdauer noch kann ich eine Aussage treffen, wie lange hierzu können Sie dem Internetauftritt der Fahrerlaubnisbehörde
wir noch die Händlerfächer bedienen können. Eine weitere auf www.muenchen.de entnehmen.
Möglichkeit besteht in der internetbasierten Außerbetrieb-
setzung, die allerdings einen freigeschalteten nPA des Halters Ergänzend möchte ich noch hinzufügen, dass wir derzeit eine
sowie eine Zulassung des Fahrzeugs nach dem 01.01.2015 Erweiterung unseres Dienstleistungsangebotes für Privatkunden
erfordert. bei der Außerbetriebsetzung in München zugelassener Fahrzeuge
und der Umschreibung unter Beibehaltung des bisherigen Kenn-
TAXIKURIER: Gleiches betrifft die Zulassung von Taxis (Neufahr- zeichens und im Falle des Scheinverlusts planen. Ob wir damit
zeugen). Gibt es eine Möglichkeit der Zulassung trotz geschlos- noch diese Woche effektiv gehen können, hängt noch von ein
sener Behörde? Wir betrachten das Taxigewerbe als systemrele- paar technischen Fragen ab. Auch wird die internetbasierte
vant zur Erhaltung der Grundversorgung, deshalb sollten hier Außerbetriebsetzung möglicherweise in den nächsten Tagen
Möglichkeiten bestehen, Taxis zuzulassen. massiv erleichtert, da hierzu aufgrund einer Ausnahmegenehmi-
gung derzeit kein nPA mehr nötig ist, allerdings das Bürgerportal
DR. BÄRBEL WEHR: Ich teile Ihre Auffassung, dass es sich der Landeshauptstadt München noch angepasst werden muss.
beim Taxigewerbe um ein systemrelevantes Gewerbe handeln Eine internetbasierte Zulassung ist ebenfalls möglich. Hierfür
könnte, auch wenn nach unserer Einschätzung die Stilllegungen benötigt man derzeit allerdings noch einen freigeschalteten nPA.
die Zulassungen bei weitem übersteigen. Auch die Zulassung Ich empfehle daher dringend Ihren Mitgliedern sich vor dem
eines Taxis kann über einen Zulassungsdienst durchgeführt Gang zur Zulassungs-und Fahrerlaubnisbehörde auf unserer Inter-
werden, oder aber der Halter wendet sich über die Telefon- netseite über das aktuelle Angebot zu informieren.
nummer 233-36163 an die Zulassungsbehörde. Hier bekommt
er dann einen Termin für die Zulassung, bzw. wird beraten, TAXIKURIER: Sehr geehrte Frau Dr. Wehr, wir danken für die
wie sein Anliegen am schnellsten bearbeitet werden kann. Informationen, bleiben Sie bitte gesund. Thomas Kroker
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