Page 17 - Taxikurier Mai 2020
P. 17
Auch ist es bis dato weiterhin erlaubt, mehr als einen Fahrgast Welche staatlichen finanziellen Hilfen stehen mir momentan zur
zu befördern, weil der Öffentliche Personen-Nahverkehr (ÖPNV) Verfügung?
und vergleichbare Dienste regelmäßig von Einschränkungen
(wie z.B. dem Kontaktverbot) ausgenommen seien. Diese Auf-
fassung vertritt Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundes- Corona-Soforthilfe
verbandes Taxi und Mietwagen e.V., in einem am 23. März 2020
an seine Mitglieder verschickten Rundschreiben. Die Beförde- Der Bayerische Ministerrat hat auf Betreiben von Wirtschaftsmi-
rungspflicht sei grundsätzlich nicht eingeschränkt, heißt es nister Hubert Aiwanger Verbesserungen bei der Corona-Sofort-
darin. Eine Fahrt dürfe der Fahrer daher nur ablehnen, wenn hilfe beschlossen. Erhöht wurde die Unterstützung von Firmen
Anhaltspunkte dafür bestünden, dass der Fahrgast an einer (Soloselbständige, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen
übertrag baren Krankheit leide, die die Gesundheit des Fahrers sowie Landwirte) von 5.000 Euro auf 9.000 Euro bei bis zu fünf
beeinträchtige. Mitarbeitern, von 7.500 Euro auf 15.000 Euro bei 6–10 Mitarbei-
tern, zwischen elf und 50 Beschäftigten von derzeit 15.000 auf
maximal 30.000 Euro. Unternehmen bis 250 Mitarbeiter erhalten
Kann ich mein Taxi vorübergehend stilllegen? aus dem bayerischen Soforthilfe-Programm statt 30.000 nun
bis zu 50.000 Euro. Bitte denken Sie daran, dass Ihnen nicht
➔ Beitragsfreie Ruheversicherung automatisch das maximale Fördervolumen ausgezahlt wird. Der
Maximalbetrag der Förderung richtet sich nach dem durch die
Viele Versicherungsgesellschaften bieten eine unbürokratische Corona-Krise verursachten und im Antrag geltend gemachten
Lösung in Form einer beitragsfreien Ruheversicherung ohne eine Liquiditätsengpass, jedoch liegt die Höchstgrenze bei den oben
amtliche Abmeldebestätigung an. Kontaktieren Sie bitte hierfür genannten Beträgen.
Ihren Versicherungsberater!
Der Freistaat Bayern hat die Fördermittel aus seinen eigenen
Im Fall der SIGNAL IDUNA ⁄ VdK reicht es aus, wenn Sie in deren Fonds und auch des Hilfeprogramms des Bundes kumuliert.
„Anlage zur Besonderen Vereinbarung im Zusammenhang mit der Daraus ergeben sich die im Weiteren zusammengefassten Förder-
Corona-Krise“ die Fahrzeuge eintragen, welche beitragsfrei ge- möglichkeiten.
setzt werden sollen. Die Fahrzeuge müssen dann für die Dauer
der Außerbetriebsetzung in einem Einstellraum (Einzel- oder
Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. Antragstellung
durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) abgestellt werden.
Für beide Programme wurde ausschließlich ein Online-Antrag zur
Bei Mehrwagenunternehmen werden sämtlich Fahrzeugschlüssel Verfügung gestellt. Dieser ist abrufbar auf der Seite des Staats-
vom Unternehmer eingesammelt und bis zur Wiederinbetriebnah- ministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:
me der Fahrzeuge verwahrt.
www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
In allen Fahrzeugen wird im Innenraum gut sichtbar – z. B. am
Lenkrad, auf dem Armaturenbrett – ein Hinweis im DIN A4- Dieser Antrag soll die Bearbeitung beschleunigen und ersetzt den
Format angebracht, dass nur eingeschränkter Ruheversicherungs- vorherigen, welchen man auch per Mail oder über den Postweg
schutz besteht und das Fahrzeug nicht gebraucht werden darf. hat senden können. Der Antrag kann nur einmal gestellt werden.
Nach der Eingabe der Anzahl Ihrer Beschäftigten erkennt und
Auch muss der Versicherungsnehmer den Zeitpunkt der Außer- entscheidet das Programm, ob bei Ihnen das bayerische oder
betriebnahme nebst Kilometerstand und den Zeitpunkt der Wie- bundesdeutsche Soforthilfe-Programm zu Anwendung kommt.
derinbetriebnahme des Fahrzeugs unverzüglich dem Versicherer Automatisch erscheint das für Sie einschlägige Formular.
melden.
Wichtig ist, dass Sie den Betrag konkret beziffern, da unzurei-
Die SIGNAL IDUNA/VdK hat diese „fiktive“ Außerkraftsetzung bis chende Angaben nicht berücksichtigt werden und Sie den Antrag
zum 31.05.2020 begrenzt. Zum 01.06. erfolgt automatisch eine nicht stellen können. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt wei-
Wiederinkraftsetzung des Vertrages, wenn nicht zuvor die Wie- terhin durch die sieben Bezirksregierungen und die Landeshaupt-
derinbetriebnahme des Fahrzeugs zu einem früheren Datum an- stadt München. Bis zum 31. Dezember 2020 können Anträge
gezeigt wurde. gestellt werden.
MAI 2020 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 17