Page 12 - Taxikurier August 2022
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            VERKEHRSSICHERHEIT


             ➔ HINDERNISSE









            Das Risiko verlorener Gegenstände auf der Straße

            „Gefahr erkannt, Gefahr gebannt“, lautet eine alte Spruchweis-
            heit zur Definition von Risiko bzw. zum Risikomanagement. Ganz
            so einfach ist es in der Praxis dann häufig jedoch nicht, wie
            Kraftfahrer immer wieder feststellen müssen. Denn sie bekommen
            von den Verkehrsinfos zwar immer wieder Warnungen vor Gegen-  Was folgt nun daraus, wie hat man sich zu verhalten, wenn man
            ständen auf der Fahrbahn übermittelt. Doch eine Gefahr stellen   selbst der Verursacher von Hindernissen auf der Fahrbahn ist?
            diese Hindernisse vielfach trotzdem dar, wie die von ihnen her-  Und wie lässt sich verhindern, dass Ladung verloren geht?
            vorgerufenen Unfälle belegen. Und mancher Kraftfahrer traut     Letztere Frage ist relativ einfach zu beantworten: Indem man
            mitunter seinen Augen bzw. Ohren nicht, was so alles auf   peinlich genau darauf achtet, dass alle transportierten Gegen-
            Deutschlands Straßen herumliegt bzw. verloren wurde.  stände bestmöglich gesichert sind. Am besten, man überprüft bei
                                                                Pausen unterwegs, dass die Ladung noch stabil verankert und
            Die Liste der Gegenstände, die von den Straßenmeistereien, aber   verschnürt ist. Hierzu finden sich in § 22 StVO spezielle Ladungs-
            auch von der Polizei weggeräumt werden müssen, ist ebenso   sicherungsvorschriften.
            lang wie zum Teil kurios bis erschreckend: Da sind nicht nur
            Auto- und Reifenteile, Fahrräder oder andere Transportmittel den   Diese zu beachten, ist auch im eigenen Interesse. Denn werden
            Verkehrsteilnehmern im Weg. Ganze Schränke, Möbelstücke un-  durch nicht ordentlich gesicherte Gegenstände andere Verkehrs-
            terschiedlichster Art, Paletten sowie sonstige verlorengegangene   teilnehmer gefährdet, kann ein Bußgeld von 60 Euro verhängt
            Ladungsbestandteile nicht unerheblicher Größe tauchen ebenfalls  werden. Kommt es zu einem Unfall und werden Personen ver-
            auf Fahrbahnen vor Kraftfahrern auf und provozieren Brems-  letzt, handelt es sich um einen Straftatbestand, bei dem ein
            manöver „auf der letzten Rille“ oder im Worst Case Unfälle, von     Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
            Tierkörpern und Baumstämmen ganz zu schweigen …
                                                              Gehen einem trotz größter Vorsicht dennoch Teile der Ladung
            Deshalb sind Autofahrer gut beraten, immer ein wachsames Auge   verloren, sind diese umgehend zu beseitigen oder zumindest so
            auf mögliche Hindernisse zu haben und so zu fahren, dass sie   zu kennzeichnen, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilneh-
            diesen gegebenenfalls noch rechtzeitig ausweichen können. Das   mer ausgeschlossen ist. Verlorene Objekte können jedoch nur
            gilt erst recht für Biker, für die Gegenstände auf der Fahrbahn   von den dafür Verantwortlichen entfernt werden, wenn sie sich
            eine noch viel größere Gefährdung darstellen. Zudem sollten alle   auf Straßen befinden, für die eine niedrige Geschwindigkeit vor-
            Verkehrsteilnehmer grundsätzlich immer dafür Sorge tragen,    geschrieben ist. Auf Schnellstraßen oder gar Autobahnen verbie-
            dass sie nichts auf der Straße zurücklassen bzw. verlieren, was   tet sich dies von selbst, um nicht nur eine Gefährdung anderer
            anderen gefährlich werden könnte.                 Verkehrsteilnehmer, sondern auch der eigenen Person auszu-
                                                              schließen. Das Betreten bzw. Überqueren der Autobahn ist aus
            Das verlangt – neben dem normalen Verantwortungsbewusstsein   diesem Grund denn auch verboten. Aber auch bei Schnellstraßen
            – auch der § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach ist   sollte man selbst bei sehr geringem Verkehrsaufkommen die
            es verboten, „die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder   Fahrbahn besser meiden, weil die Geschwindigkeiten sich
            Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen,     nähernder Fahrzeuge vielfach falsch eingeschätzt werden. Am
            wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden   besten man informiert schnellstmöglich die Polizei. Dabei sind
            kann.“ Zudem verlangt die Vorschrift, dass die für solche ver-  genaue Ortsangaben gefragt.
            kehrswidrigen Zustände verantwortliche Person diese unverzüg-
            lich zu entfernen bzw. bis zur Beseitigung ausreichend kenntlich   Keinesfalls sollte man, auch bei Unfällen mit kleineren Blech-
            zu machen hat. Zudem müssen Verkehrshindernisse, wenn nötig,   schäden, sein Auto mit eingeschaltetem Warnblinker auf der
            mit einer eigenen Lichtquelle beleuchtet oder durch andere zuge-  Fahrbahn stehen lassen, um das Eintreffen der Polizei abzu-
            lassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich gemacht werden,   warten. Denn dies kann nicht nur zu Verkehrsbehinderungen,
            wie es in § 17 Absatz 1 StVO heißt. Verstöße gegen § 32 StVO   sondern auch zu Folgeunfällen führen und somit richtig teuer
            werden mit Bußgeldern bis zu 60 Euro geahndet und können, je   werden.
            nach Schwere des Vergehens, sogar einen Punkt in Flensburg
            nach sich ziehen.                                 (Recherche­Tipp im Goslar­Institut)






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