Page 12 - Taxikurier November 2021
P. 12
DER LANDESVERBAND
➔ AKTUELLE INFORMATIONEN
Urteil im Rechtsstreit Das Landgericht Berlin gab im Urteil vom
14. September 2021 den drei klagenden,
Mitgliederversammlung in Nürnberg Das Landgericht Berlin hat entschieden ausgetretenen Verbänden vollumfänglich
recht. Bislang ist nicht bekannt, ob die
Am Mittwoch, den 10. November 2021, Der Landesverband Bayerischer Taxi- und beklagte Partei (der BVTM) in Berufung
fi ndet eine Mitgliederversammlung des Mietwagen-Unternehmen e.V. hatte form- gegangen ist. Daher können wir über die
Landesverband der Bayerischen Taxi- und fristgerecht die Mitgliedschaft im Rechtskraft des Urteils noch keine Aussage
und Mietwagen-Unternehmen e.V. statt. BVTM (Bundesverband Taxi und Mietwagen treffen. Die genauen Fakten und Hinter-
Nachdem die letzten Präsenzveranstal- e.V.) zum 31.12.2020 gekündigt. In einer gründe zum Austritt und zu diesem Rechts-
tungen in München stattfanden und außerordentlichen Mitgliederversammlung streit werden wir in einer der nächsten
die Kolleginnen und Kollegen aus Nord- am 9. Oktober 2020 in Kassel wurde ein Ausgaben darlegen. (TK)
bayern jeweils mit einem Bus nach Beschluss für eine Sonderumlage gefasst,
München fuhren, fi ndet diese Veranstal- der nach unserer Ansicht rechtswidrig weil
tung in Nürnberg statt. satzungswidrig war. Daher kam es zu einer
Gemeinschaftsklage des Landesverband
Aufgrund geltender pandemiebedingter Bayerischer Taxi- und Mietwagen-Unterneh-
Vorschriften ist zur Teilnahme eine men e.V. zusammen mit dem GVN (Gesamt-
vor herige Anmeldung in einer der verband Verkehrsgewerbe Niedersachsen) istockphoto
beiden Geschäftsstellen erforderlich. und der FPN (Fachvereinigung Personenver-
Die Einladung und der Anmeldebogen kehr Nordrhein) gegen den BVTM.
gehen allen Mitgliedern rechtzeitig auf
dem Postweg zu. (TK)
Maskenpflicht im Taxi
Das bayerische Staatsministerium für
Wohnen, Bau und Verkehr informiert
istockphoto Sehr geehrte Damen und Herren,
seit heute (02.09.21) gilt die 14. Bayeri-
sche Infektionsschutzmaßnahmenverord-
nung, die Änderungen der Maskenpfl icht
(keine FFP2-Maske, sondern medizinische
Gesichtsmaske in Gebäuden und geschlos-
senen Fahrzeugbereichen) vorsieht.
Wir bitten Sie, Ihre Mitgliedsunternehmen
entsprechend zu informieren.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
(Referat 62)
Anmerkung der Redaktion: Das heißt, dass
Fahrgäste nur noch eine medizinische Maske
tragen müssen und keine FFP2-Masken mehr.
Taxifahrer müssen nach der neuen Verord-
nung gar keine Maske mehr tragen, wir emp-
fehlen dies jedoch trotzdem zu tun, um das
Vertrauen in die Sicherheit während der
Taxifahrt zu erhalten. (TK)
12 ⁄ TAXIKURIER ⁄ NOVEMBER 2021