Ab 1.9.2023 tritt der neue „Tarifkorridor“ in Kraft. Der bisherige „Reichweiten-Tarif“ ist damit nicht mehr gültig.
TTO (Taxitarifordnung) § 2a (neu):
Weitere Festpreise (neben Festpreisen nach Tarifzonen) sind zulässig:
Eine Festpreisvereinbarung bei einem Auftrag ohne vorherige Bestellung (Einsteiger) ist weiterhin nicht möglich!!