zunächst und als allererstes möchten wir Ihnen gute Besserung wünschen.
Damit wir Ihre Krankenfahrt so schnell und gut wie möglich bearbeiten können haben wir Ihnen diesen Leitfaden zur Seite gestellt.
Bitte richten Sie die im folgenden HERVORGEHOBENEN Unterlagen für unser Telefonat her.
Ihre Taxi-München eG
WIE WIRD ABGERECHNET?
WIR KÜMMERN UNS UM DIE ABRECHNUNG MIT IHRER KRANKENKASSE
Ihre Krankenfahrten rechnen wir für Sie als gesetzlich versicherte Patient*in direkt mit Ihrer
Krankenkasse ab. So können Sie Ihre Krankenfahrt bargeldlos nutzen. Für Ihren Eigenanteil
bekommen Sie am Monatsende eine Gesamtrechnung, sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit
sind.
Folgende Krankenfahrten können auf Abrechnungen erfolgen:
SERIENFAHRTEN
genehmigungsfreie Fahrten
Ihr Arzt hat eine Verordnung für genehmigungsfreie Fahrten ausgestellt . Beispielsweise
Teilstationäre Behandlung in einer Tagesklinik
wir benötigen von Ihnen die Verordnungen im Original und am Monatsende ein
von der Therapie beglaubigtes Fahrtenprotokoll .
Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, benötigen wir die Befreiungskarte als Kopie .
genehmigungspflichtige Fahrten
Ihr Arzt hat eine Verordnung für genehmigungspflichtige Fahrten ausgestellt . Beispielsweise
Strahlentherapie , Chemotherapie , Dialyse .
Wir benötigen von Ihnen die Kostenübernahme der Krankenkasse und am Monatsende ein
von der Therapie beglaubigtes Fahrtenprotokoll .
Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, benötigen wir die Befreiungskarte als Kopie .
Fahrt zur stationären Aufnahme in eine Klinik /Rehaklinik
Sie benötigen die Verordnung einer Krankenfahrt zur stationären Einweisung .
Fahrt von einem stationären Aufenthalt nach Hause
Sie benötigen die Verordnung einer Krankenfahrt nach stationärem Aufenthalt .
MUSTERVORLAGEN
Sie wissen nicht wie die geforderten Unterlagen aussehen?
Nachfolgend haben wir einige Musterbilder für Sie. Klicken Sie auf die Bilder um sie zu vergrößern.