DER NEUE TARIFKORRIDOR

WIE AKTIVIERE ICH IHN? WIE IST DER ABLAUF GENERELL

Liebe Mitglieder,

Ab 1.9.2023 tritt der neue „Tarifkorridor“ in Kraft. Der bisherige „Reichweiten-Tarif“ ist damit nicht mehr gültig.

 

TTO (Taxitarifordnung) § 2a (neu):

 

Weitere Festpreise (neben Festpreisen nach Tarifzonen) sind zulässig:

 

  • Nach vorheriger Bestellung in der Zentrale (schriftlich, telefonisch oder per App)
  • Vereinbarung von Abfahrts- und Zielort
  • Zuschlagspflichtige Umstände (Großraumtaxi für mehr als 4 Personen, Mitnahme eines Fahrrades) müssen bei der Bestellung genannt werden
  • Es gilt grundsätzlich die kürzeste Strecke. Hat der Fahrgast Sonderwünsche bezüglich der Strecke (z.B. Fahrt über Autobahn), muss er das bei der Bestellung angeben

 

Eine Festpreisvereinbarung bei einem Auftrag ohne vorherige Bestellung (Einsteiger) ist weiterhin nicht möglich!!

 

  • Die Höhe des Beförderungsentgeltes (Festpreis) wird bei der Bestellung vor der Fahrt mit der Zentrale vereinbart
  • Änderungen der Vereinbarung nur über die Zentrale
  • Der Kunde erhält vor der Fahrt eine Bestätigung des vereinbarten Festpreises mit Angabe von
    • Wegstrecke
    • enthaltene Zuschläge
    • Datum und Uhrzeit der Vereinbarung
    • Diese Bestätigung kann elektronisch per App, per Mail oder per SMS erfolgen
  • Der vereinbarte Festpreis darf höchstens 20 Prozent nach oben und 5 Prozent nach unten von der Berechnung der Fahrtstrecke nach dem Kilometerpreis des Tarif 1 abweichen („Tarifkorridor“)
  • Damit können verkehrsbedingte Wartezeiten (Berufsverkehr) vorab eingerechnet werden (Berechnung höher als Taxitarif)
  • Es können aber auch in verkehrsarmen Zeiten (nachts) günstigere Fahrpreise angeboten werden (Berechnung unter Taxitarif)
  • Zuschläge (Großraum, Fahrrad) sind bereits zusätzlich in den Festpreis eingerechnet (also im vereinbarten Festpreis enthalten)
  • Anfahrten sind bereits im Festpreis enthalten (auch in der Zone 2)
  • Wird eine Fahrt zum Festpreis … auf Wunsch des Fahrgastes vor Erreichen des vereinbarten Zielorts für länger als 5 Minuten unterbrochen, ist der vereinbarte Festpreis zu zahlen, auch wenn die Fahrt nicht vollständig ausgeführt wurde. Die Fahrt ist damit beendet.
  • Der Fahrtabbruch ist schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren (Meldung an die Zentrale)
  • Jede Fahrt zum Festpreis ist bei Beförderungsbeginn im Taxameter zu erfassen.
  • Dabei wird die Länge der gefahrenen Strecke gemessen
  • Bei Prüfungen durch das KVR wird überprüft, ob der Festpreis für die gefahrene Strecke im erlaubten Bereich lag

 

 

VERPASSEN SIE ES NICHT, DIE NACHFOLGENDEN VIDEOS UND TEXTERKLÄRUNGEN ZUR EINSTELLUNG IHRES TAXAMETERS ANZUSEHEN
 
Ihre
 
Taxi München eG

DIE GÄNGISTEN MODELLE ERKLÄRT

SO STELLEN SIE DEN FESTPREIS EIN

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